K13-Strafantrag: Geldstrafe für J.N. Treichel | |
Staatsanwaltschaft Essen, den 25. März 2008
Aktenzeichen Sta Essen 85 Js 455/08 (Az Sta Hamburg 7102 UJs 108/07) K13online Redaktion z.Hd. Dieter Gieseking Postfach 540465 22504 Hamburg Ermittlungsverfahren gegen Julian Nicolas Treichel wegen Beleidigung Datum der Strafanzeige: 20.09.2007 Sehr geehrter Herr Gieseking, von der Erhebung der öffentlichen Klage habe ich vorläufig abgesehen und das Verfahren gemäß § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Dem Beschuldigten wurde aufgegeben, als Auflage 150,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Erfüllung der Auflage/Weisung wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. In diesem Falle werde ich Ihnen nur dann einen weiteren Bescheid zukommen lassen, wenn dies von Ihnen ausdrücklich verlangt wird. Wird die Auflage/Weisung nicht erfüllt, erhält das Verfahren durch Erhebung der öffentlichen Klage seinen Fortgang Durch diesen Bescheid werden evtl. bestehende zivilrechtliche Verpflichtungen oder Ansprüche nicht berüht. Hochachtungsvoll Oberamtsanwalt ------------------------------------------------- Siehe dazu auch: Straftäter durch Sta Hamburg ermittelt - Ermittlungsverfahren an Sta Essen(85 Js 455/08) abgegeben. Die Sta Essen hat heute(17.April 2008) die ladungsfähige Adresse für eine Zivilklage mitgeteilt. http://k13-online.krumme13.eu/text.php?id=589&s=read Aktualisiert am 20. Sept. 2008: Die StA Essen teilt mit Schreiben vom 11.Sept. d.J. mit - das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 153a der Strafprozessordnung nach vollständiger Erfüllung der Auflage/Weisung endgültig eingestellt. |
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geschrieben von K13online am 21.09.2008 - ID: 594 - 4500 mal gelesen |
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