Antwort EU-Gerichtshof für Menschenrechte | |
A b s c h r i f t European Court of Human Rights 67075 Strasbourg Cdex France 26. Januar 2010 ECHR-LGer0.1 mod BPE/yre Ihr Schreiben vom 16. Januar 2010 Sehr geehrter Herr Gieseking, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Beschwerdeverfahren L. gegen Deutschland(Nr. 43930/07) mittlerweile abgeschlossen wurde. Weitere Einzelheiten wurden Herrn L mitgeteilt. In der Anlage sende ich Ihnen die Unterlagen zum Einreichen einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit freundlichen Grüßen Der Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte i.A. Rechtsreferent European Court of Human Rights http://www.echr.coe.int ----------------------------------------------- Anfrage EU-Gerichtshof für Menschenrechte http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=747&s=read |
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geschrieben von K13online am 03.02.2010 - ID: 755 - 4171 mal gelesen |
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