Innenministerium-BW zur Dienstaufsichtsbeschwerde
A b s c h r i f t

Innenministerium Baden-Württemberg
Postfach 102443
70020 Stuttgart

,den 6. Mai 2009
(Eingang 8. Mai 2009)


Aktenzeichen: 3-0300.8


Ihre Schreiben vom 06.04.2009 und vom 17.04.2009

Sehr geehrter Herr ....,

in Ihrem Schreiben vom 06.04.2009 haben Sie um Weiterleitung an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg gebeten. Die Weiterleitung ist wunschgemäß erfolgt. Ebenso haben wir Ihr weiteres Schreiben vom 17.04.2009 an den Petitionsausschuss übersandt.

Wir bitten Sie, evtl. weitere Ergänzungen direkt an den Landtag zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
(Sachbearbeiterin)


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Dienstaufsichtsbeschwerde
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=676&s=read
Der obige Schriftsatz erfolgte als Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 6. April und deren Ergänzung mit Verfassungsbeschwerde vom 17. April 2009

Das Innenministerium nimmt zur Dienstaufsichtsbeschwerde keine Stellung. Und verweist auch nicht auf die unteren Zuständigkeiten zur Stellungnahme. Allerdings hatte das ebenfalls zuständige Justizministerium bereits die Dienstaufsichtsbeschwerde zuvor an den Leitenden Staatsanwalt übersandt.

Justizministerium-BW zur Dienstaufsichtsbeschwerde

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=677&s=read

Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg wird sich als nun auch mit diesem Fall beschäftigen. Wir warten auch deren Stellungnahmen... !
geschrieben von K13online am 08.05.2009 - ID: 685 - 3764 mal gelesen Drucken

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