Innenministerium-BW zur Dienstaufsichtsbeschwerde | |
A b s c h r i f t Innenministerium Baden-Württemberg Postfach 102443 70020 Stuttgart ,den 6. Mai 2009 (Eingang 8. Mai 2009) Aktenzeichen: 3-0300.8 Ihre Schreiben vom 06.04.2009 und vom 17.04.2009 Sehr geehrter Herr ...., in Ihrem Schreiben vom 06.04.2009 haben Sie um Weiterleitung an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg gebeten. Die Weiterleitung ist wunschgemäß erfolgt. Ebenso haben wir Ihr weiteres Schreiben vom 17.04.2009 an den Petitionsausschuss übersandt. Wir bitten Sie, evtl. weitere Ergänzungen direkt an den Landtag zu senden. Mit freundlichen Grüßen (Sachbearbeiterin) ------------------------------------------------- Dienstaufsichtsbeschwerde http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=676&s=read Der obige Schriftsatz erfolgte als Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 6. April und deren Ergänzung mit Verfassungsbeschwerde vom 17. April 2009 Das Innenministerium nimmt zur Dienstaufsichtsbeschwerde keine Stellung. Und verweist auch nicht auf die unteren Zuständigkeiten zur Stellungnahme. Allerdings hatte das ebenfalls zuständige Justizministerium bereits die Dienstaufsichtsbeschwerde zuvor an den Leitenden Staatsanwalt übersandt. Justizministerium-BW zur Dienstaufsichtsbeschwerde http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=677&s=read Der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg wird sich als nun auch mit diesem Fall beschäftigen. Wir warten auch deren Stellungnahmen... ! |
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geschrieben von K13online am 08.05.2009 - ID: 685 - 3764 mal gelesen |
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