Pforzheimer Justizwillkür: Beschwerde bei EGMR eingelegt
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

(Conseil de I' Europe - Council of Europe - Europarat Strasbourg, France - Frankreich)




B E S C H W E R D E
(gemäß Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs)




I. DIE PARTEIEN

A.
Der Beschwerdeführer


1. Dieter Gieseking...
(Weitere Angaben im Original-Dokument)

B.
DIE HOHE VERTRAGSSCHIESSENDE PARTEI

(Angabe des Staates, gegen die Beschwerde gerichtet ist)


13.
Bundesrepublik Deutschland


II.
DARLEGUNG DES SACHVERHALTES


14.
Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking veröffentlichte auf seinen Webseiten K13online am 6. Januar 2009 ein News mit dem Titel: Weblog Schutzalter -Dänische Zensurliste(siehe Anlage 1) - und setzte darin einen Hyperlink auf einen Bericht vom 5. Januar 2009 zu diesem Thema auf das Schutzalter-Weblog. (Siehe Anlage 2) Am 8. Januar 2009 erstattete der Verein CareChild(Vorsitzender Michael Kappe) in Münster Strafanzeige gemäß § 184b Abs. 1 Punkt 2, Abs. 2 und § 184b Abs 4 i.V.m. § 26 Deutsches Strafgesetzbuch(StGB) bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim(Siehe Anlage 3) Die Kriminalinspektion 1 in Pforzheim nahm die Ermittlungen auf und beantragte am 26. Januar 2009 bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss(siehe Anlage 4) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Pforzheim am 30. Januar 2009 einen entsprechenden Beschluss(siehe Anlage 5) Die Kriminalinspektion 1 Pforzheim führte diesen Beschluss am 17. Februar 2009 durch.(siehe Anlage 6) Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim wurde am 6. März 2009 anwaltliche Beschwerde eingelegt.(siehe Anlage 7) Das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim hat die Beschwerde mit Beschluss vom 23. März 2009 verworfen.(siehe Anlage 8) Gegen den letztinstanzlichen Beschluss des Landgerichts wurde am 16. April 2009 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe eingelegt(siehe Anlage 9) Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde am 18. März 2010 nicht zur Entscheidung angenommen.(siehe Anlage 10) Eine Begründung ist nicht erfolgt. Inzwischen liegt der Auswertungsbericht der Kriminalinspektion 1 Pforzheim zu den beschlagnahmten Gegenständen vom 9. Dezember 2009 sowie deren Schlussbericht vor. Der Beschwerdeführer hat dazu am 1. Februar 2010 eine anwaltliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Pforzheim abgegeben und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt(siehe Anlage 11) Mit Stand von heute hat die Pforzheimer Staatsanwaltschaft über diesen Antrag noch nicht entschieden. Weitere Beschlüsse, Urteile und Schriftsätze der Verteidigung werden dem EGMR zur gegebenen Zeit nachgereicht.


III.
ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND/ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE


15.
Artikel 6 EMRK - Recht auf ein faires Verfahren
Begründung siehe Verfassungsbeschwerde an das BVerfG in Deutschland

Artikel 8 EMRK - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Begründung siehe Verfassungsbeschwerde an das BVerfG in Deutschland

Artikel 10 EMRK - Freiheit der Meinungsäußerung
Begründung siehe Verfassungsbescbwerde an das BVerfG in Deutscbland

Artikel 14 EMRK - Verbot der Benachteiligung(Diskriminierungsverbot Zusatzprotokoll)
Begründung siehe Verfassungsbeschwerde an das BVerfG in Deutschland


IV.
ANGABEN ZU ARTIKEL 35 ABS. 1 DER KONVENTION


16.
Letzte innerstaatliche Entscheidung (Datum und Art der Entscheidung, Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)


Entscheidung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) vom 18. März 2010 - Bei Rechtsanwalt Vetter eingegangen am 26. März 2010 - Beim Beschwerdeführer eingegangen am 31. März 2010. Das BVerfG hatte die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frist von 6 Monaten für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist gewahrt.


17.
Andere Entscheidungen(in zeitlicher Reihenfolge mir Angabe des Datums und der Art der Entscheidung sowie der Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)


Beschluss des Amtsgerichtes Pforzheim vom 30. Januar 2009 - Aktenzeichen 8 Gs 7/09

Beschluss des Landgerichtes Pforzheim vom 23. März 2009 - Aktenzeichen Qs 45/09


V.
ANGABE DES BESCHWERDEGEGENSTANDES


19.
Die unter Ziffer IV. 17 aufgeführten Beschlüsse verstoßen gegen die in Ziffer III. 15 aufgeführten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention und sind daher menschenrechtswidrig. Der EGMR wird um Prüfung der Sachverhalte gebeten. Es wird beantragt, die Bundesrepublik Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EMRV zu verurteilen. Die Höhe der Schadensersatzansprüche wird in das Ermessen des EGMR gelegt.

Die Entscheidung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts unter Ziffer IV. 16 wird in einem gesonderten Beschwerdeverfahren an den EGMR gerügt werden. Die Begründung dieser Verfassungsbeschwerde ist jedoch schon Gegenstand dieser Beschwerde und analog zur EMRV anzuwenden.


VIII.
ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT


Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von mir im vorliegenden Beschwerdeformular gemachten Angaben richtig sind.



Pforzheim, den 16. August 2010


Dieter Gieseking
(Unterschrift des Beschwerdeführers)

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Anmerkungen
Der obige Beschwerdetext ist Teil des Original-Dokumentes(Formblätter), welches bei uns als PDF-Datei angefordert werden kann.

Europäische Menschenrechtskonvention
http://dejure.org/gesetze/MRK

Fundstellenverzeichnis: Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache
http://www.egmr.org

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K13online Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen Pforzheimer/Karlsruher Gerichtsbeschlüsse eingelegt - vom 17.08.2010
Pforzheimer Justizskandal: Gerichtsbeschlüsse verstoßen gegen die Artikel 6 + 8 + 10 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMK) und sind menschenrechtswidrig
Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking hat Beschwerde(Klage) gegen die rechts- und verfassungswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer/Karlsruher Amts- und Landgerichte beim EGMR in F-Strasbourg eingereicht. Die Beschlüsse verstoßen gegen die EMV. Es wurde beantragt, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung von Menschenrechten zu verurteilen. Lesen Sie Auszüge des Original-Dokumentes an den EGMR mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1780
geschrieben von K13online am 31.08.2010 - ID: 845 - 4066 mal gelesen Drucken

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