Gerichtsprotokoll vom 20.04.2005
Auszüge des Gerichtsprotokolls zur Verhandlung des Trierer Landgerichtes vom 20.04.2005 in der 1. Revision und II. Berufung, 1. Prozesstag/b]

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Hinsichtlich der Aktenbestandteile Sonderband "Anlage zum Protokoll - Bl. 1-555 dieses Sonderbandes = Deutsche Version des PRD- findet das Selbstleseverfahren nach § 249 StPO statt.
Es wird festgestellt, dass zu diesem Zweck den beiden Schöffen jeweils Ablichtungen dieses Sonderbandes übergeben werden mit dem Auftrag, dieses bis zum nächsten Hauptverhandlungstag zu lesen.
Die beiden Verteidiger erklären, dass sie im Besitz dieser Akten sind.
Die beiden Angeklagten [b]sowie der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklären, dass sie nicht im Besitz dieser Aktenbestandteile sind.



An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass die TRIERER Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden der Kripo schwerwiegende Ermittlungsfehler begangen haben. Vorsätzlich wurden wesentliche Beweise unterlagen. Dies führte zu einer konstruierten Anklage, die jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

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Beweisantrag der Verteidigung:

Zum Beweis dafür, daß es sich bei dem fraglichen Text um einen authentischen Erlebnisbericht und keine bloße Fiktion handelt wird beantragt
* Stefan K.
als Zeugen zu hören.

Begründung:
Die Beweiserhebung wird ergeben, daß es sich bei dem Zeugen Stefan K. um denjenigen "Stefan" handelt, der in dem inkriminierten Text seine Erfahrungen schildert.

Wir überreichen nachfolgenden Ausdruck aus einer Internet-Diskussion, die am 25.02.1997 unter dem Thema "Todesstrafe für Sexualtäter" bei Google geführt wurde. Der Beitrag wurde von einem "Stefan" mit der Email ***** übersandt. Von der gleichen Adresse aus wurde - wie sich aus Bl. 50 d.A. ergibt - am 04.09.1995 der inkriminierte Text abgesandt. Wie sich ebenfalls daraus ergibt steht hinter der Adresse die Person Stefan K.

Aus diesem Beitrag in welchem der Verfasser(ohne jedoch ins Detail zu gehen) kurz erwähnt, daß er als Kind sexuelle Erlebnisse mit 2 Männern hatte wird deutlich, daß es sich bei diesem Erlebnisbericht um diejenige handelt die im inkriminierten Text geschildert wird.

Der Diskussionsbeitrag vom 25.2.1997 wird nachfolgend ebenso im Wortlaut wiedergegeben wie der vollständige Erfahrungsbericht, der im angefochtenen Urteil nur unvollständig wiedergegeben ist. Indes hängt - auch hiervon gehen das angefochtene Urteil im Ansatz zutreffend aus - die rechtliche Würdigung, ob der Text pornographisch anzusehen oder nicht maßgeblich vom Gesamtzusammenhang ab. Es verbietet sich somit eine isolierte Betrachtung einzelner Textteile. Vielmehr bedarf es der Kennntis des gesamten Textes.


Die Email von Stefan K. - "Stefan-Text":

... Ich habe mich vor 2 Jahren schon einmal zu Wort gemeldet, als in d.t.s. ein ähnlicher Thread lief.

Da der Ruf nach Wortmeldungen von "Missbrauchsopfern" nun wieder einmal laut geworden ist, möchte ich mich dazu auch äußern.

In meiner Kindheit hatte ich, etwa vom elften Lebensjahr an bis zum 15 Lebensjahr, einige Kontakt zu zwei Männern(nacheinander) und diese Beziehungen schlossen auch sexuelle Handlungen zwischen uns ein. Diese Kontakte haben mich später in keiner Weise belastet. Die Freundschaft zu den beiden Männern hielt ein Leben lang an. Ich bin weder pädophil geworden(nicht einmal schwul), hatte keinerlei Schwierigkeiten, "normale" Beziehungen einzugehen und gedenke, auch weiterhin ein Leben ohne Psychosen zu führen....

Ich kann das mit ruhigem Gewissen hier schreiben, da meine Freunde vor einiger Zeit verstorben und somit nicht der Gefahr ausgesetzt sind, es mit dem Staatsanwalt oder - noch schlimmer - mit irgendwelchen Emanzensturmtrupps zu tun zu bekommen.

Noch etwas: Man kann wohl nicht unbedingt erwarten, das sich "Opfer" die unter ihrer Beziehung nicht leiden bzw. nicht gelitten haben, hier und heute zu Wort melden. Der "Täter" landete wohl unverzüglch vor dem Richter und das "Opfer" auf der Couch eines Psychaters...

Gruss Stefan


Damit ist der eindeutige Beweis für die Echtheit - Authensität des Erlebnisberichtes erbracht. Solche Berichte sind durch das Grundgesetz geschützt. Dieser schriftliche Beweis kann auch nicht dadurch ignoriert werden, dass Stefan K. inzwischen verstorben ist und diese Fakten nicht mehr mündlich vor Gericht vortragen und versichern kann.

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Ein weiterer schwerwiegender Ermittlungsfehler der STA-Kripo und Verfahrensfehler aller gerichtlichen Vorinstanzen liegt darin begründet, dass die Erklärung von Ilja S. nicht berücksichtigt und ins Verfahren eingeschlossen worden war. Erst jetzt taucht diese Erklärung im Protokoll auf, kommt zu den Gerichtsakten und ist Gegenstand der 2. Revision. Ein TRIERER Justizskandal, vorsätzliche Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger.

Das komplette Protokoll kann in Kopie angefordert werden. Und wird an alle Personen/Stellen sowie an alle Medien versandt, die bisher und zukünftig über diesen Skandalprozess berichtet haben oder wollen.
geschrieben von K13online am 22.06.2005 - ID: 367 - 4158 mal gelesen Drucken

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