"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
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Text - Stellungnahme DieterG. im Ausschlussverfahren LINKE

Stellungnahmen zu den Anträgen der Genossen Spohn(KV) / Strasdeit(LV) & BAG.queer(Günther/Lippe) auf Parteiausschluss von Dieter Gieseking aus der Partei Die LINKE


Gemäß § 4(4) der Bundesschiedsordnung[§ 3(4) Bundessatzung] i. V. m. § 5(4)[§ 41] der Landessatzung Baden-Württemberg sowie den §§ 6(1a) & 11(1) ff. beantrage ich, die Anträge als unbegründet abzuweisen. Hilfsweise wird beantragt, die zwei Anträge zu einem Verfahren zu verbinden.


Begründung


In § 6 Absatz 1a – Rechte und Pflichten der Mitglieder – heißt es wie folgt:

    Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Bundes- und Landessatzung und der beschlossenen Geschäftsordnung a) an der Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen.

In § 11 Absatz 1 – Gleichstellung – heißt es wie folgt:

    Die Förderung der Gleichstellung der Mitglieder und die Verhinderung jeglicher Art von Diskriminierung bilden ein Grundprinzip des politischen Wirkens der Partei. Jeder direkten oder indirekten Diskriminierung oder Ausgrenzung ist durch alle Parteimitglieder entschieden zu begegnen.



I. Vorwort und Richtigstellungen


In den Anträgen der Genossen Spohn/Strasdeit & BAG.queer befinden sich einige sachlich-grundsätzliche Falschdarstellungen, die ich hier richtig stellen möchte:


  1. Zwischen meinen Freizeit-Aktivitäten & Positionen als Verantwortlicher der K13online Redaktion und meiner Privatperson als einfaches Mitglied in der Partei Die LINKE bestehen erhebliche Unterschiede. Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich als Parteimitglied oder im Namen der Partei zum Thema der Pädophilie öffentlich geäußert oder sogar diesbezügliche Forderungen/Anträge aufgestellt. Meine Tätigkeit als freier Journalist bei K13online ist unabhängig von meiner persönlichen Parteimitgliedschaft. In der politischen Landschaft ist es durchaus üblich, dass man Mitglied einer Partei ist und gleichzeitig auch eine andere Funktion ausübt.

  2. Die ehemalige Selbsthilfegruppe bzw. der Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ existiert seid etwa Ende 2003 nicht mehr. Seid dem gibt es nur noch die interaktiven Redaktions-Webseiten K13online zur Berichterstattung und Information zu den Themen der Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität. Auch die K13online vertritt lediglich noch Positionen und stellt keine politischen Forderungen zu diesem Themenkomplex mehr auf.

  3. Mir geht es bei der Thematisierung in erster Linie um die Einhaltung der Menschenrechte für Pädophile. Eine innerparteiliche Auseinandersetzung mit den Menschenrechten für sexuelle Randgruppen ist aus meiner Sicht dringend geboten. Mit beiden Ausschlussanträgen soll diese Debatte verhindert werden. Dies stellt nach meiner Meinung einen Missbrauch der Parteistatuten dar. Die Möglichkeit, ein Mitglied der Partei auszuschließen, ist nicht dazu da, um inhaltliche Kontroversen zu lösen. Der Geist in der Formulierung der Anträge offenbart eine Gesinnung, die
    zutiefst undemokratisch und für eine moderne LINKE nicht angemessen ist.


II. Zum Inhalt der Anträge


  1. Der Grund für meinen Eintritt in die Partei Die LINKE ist bei Weitem nicht nur auf mein Themenschwerpunkt der Pädophilen-Thematik beschränkt. Wohl jedes Mitglied der LINKEN hat Schwerpunktthemen, welche er in die innerparteiliche Debatte einbringen und diskutieren möchte. Ich stimme mit allen wesentlichen Programmatischen-Eckpunkten der Partei überein. Insbesondere hebe ich an dieser Stelle auch den Schutz vor dem Abbau der Grund- und Menschenrechte hervor. Dabei geht es u.a. auch um die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, heimliche Online-Durchsuchung(BKA-Gesetz) und Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ebenso geht es mir um den Erhalt des Sozialstaates bzw. soziale Ungerechtigkeiten hinsichtlich Hartz4.

  2. Die Programmatischen-Eckpunkte der Partei Die LINKE beinhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine spezifischen Positionen zum Thema der Pädophilie. Weder die Eckpunkte noch die Bundes-oder Landessatzung verbieten die Thematisierung dieses Themas. Eine Mitgliedschaft in der Partei darf nicht davon abhängig gemacht werden, welche sexuelle Identität, Orientierung oder Neigung das jeweilige Mitglied hat. Aus der fehlenden Aufzählung der Pädophilie in Punkt 5 der Eckpunkte kann nicht automatisch geschlossen werden, dass für das Thema oder für betroffene
    Einzelpersonen in der Partei kein Platz sei.

  3. In Punkt 4 der Eckpunkte fordert die Partei einen besonderen Rechtsschutz von Kindern vor allgemein definierter Gewalt. Dieser Forderung stimme ich uneingeschränkt zu.

  4. Die Problematik der Kinderpornografie, Kinderprostitution und des tatsächlichen sexuellen Missbrauches gegen die Selbstbestimmung von Kindern & Jugendlichen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Eine abschließende Bewertung von Pro oder Kontra Pädophilie kann hier auch nicht vorgenommen werden. Die Diskussion und politische Debatte um diesen Themenkomplex ist auf der Grundlage von fundierten sexualwissenschaftlichen Studien innerhalb der Gremien und Mitgliedschaft zu führen. Das Tabu sollte aufgelöst werden und eine Ausgrenzung darf nicht stattfinden.

  5. Aus den Antragsanlagen der BAG.queer geht in einer eMail-Anfrage hervor, dass sich ein angeblicher „Kinderschutzverein“ mit dem Namen „Carechild“ an die Queer und wohl auch an die Landesgeschäftsstelle der LINKEN in Stuttgart gewandt hat. Ich möchte hier klarstellen, dass es sich bei diesem Verein mit seinem Vorsitzenden Gabriel Gawlik NICHT um keinen Kinderschutzverein handelt, sondern um einen Pädophilien-Jäger Verein. Seriöse Kinderschutzvereine ordnen diesen Verein mit seinen fanatischen Ansichten ins rechtsextremistische Lager ein und haben sich weitgehend von deren menschenrechtswidrigen Machenschaften distanziert. Das linke whk e.V. als Herausgeber der schwul-lesbischen Zeitschrift Gigi hatte den „Verein“ in einem Artikel als „dubiose Kinderschützersekte“ bezeichnet und bekam in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf Recht(siehe Anlage).


III. Zusammenfassung und Schlusswort


Aus den obigen Darstellungen der Sachverhalte kann ich keinen Verstoß gegen die Programmatischen Eckpunkte sowie ein parteischädigendes Verhalten meiner Person feststellen. Im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass ich mein über viele Jahre erworbenes Fachwissen konstruktiv in die politische Debatte einbringen und damit zu einer modernen Sexualpolitik beitragen kann. Berücksichtigt man auch die Schätzungen von Prof. Dr. Beier an der Berliner Charite von etwa 200.000 pädophil-liebenden Menschen in Deutschland so stellt diese hohe Zahl auch potenzielle Wählerstimmen dar. Es ist bisher nicht erwiesen, dass es der Partei einen Schaden zufügen würde, wenn sie sich mit dem gesamten Themenkomplex der Pädophilie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern befassen würde Weder die BAG.queer noch die Genossen Spohn/Strasdeit haben für diese besorgte Vermutung einen konkreten Beweis vorgelegt. Forderungen zur Abschaffung des Sexualstrafrechts, wie sie von Teilen der Grünen in den 80-iger Jahren gestellt wurden, werden von mir weder als Parteimitglied noch bei K13online erhoben. Eine Differenzierung auf der Grundlage der Bürgerrechte ist jedoch dringend notwenig. Die von den Antragstellern befürchten Ängste zur Parteischädigung sind reine Spekulation. Ein vermuteter Schadenseintritt ist nicht nachgewiesen.


Die Antragsteller Spohn/Strasdeit räumen die Bereitschaft zum innerparteilichen Dialog über den gesamten Themenkomplex ein. Beide Genossen vertreten zwar gegensätzliche Positionen, aber Diskussionen dazu haben bisher nicht stattgefunden. Es ist an der Zeit, dass diese politische Debatte auf allen Parteiebenen geführt wird. Soweit die BAG.queer SprecherInnen meine Berichterstattungen auf den K13online Seiten kritisieren, bleibt festzustellen, dass ich als freier Journalist über alle Ereignisse in der Queer neutral, objektiv und korrekt berichtet habe. Meine teilweise auch kritischen Kommentare sind legitim und fair. Als Online-Redakteur nehme ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung war. Dies trifft auch auf das News zum BAG.queer Seminar zu.


Die notwendigen Voraussetzungen für einen Parteiausschluss sind somit nicht vorhanden. Bei einer mündlichen Verhandlung werde ich ggf. einen weiteren Vortrag halten, Stellung beziehen und Fragen der Schiedskommission sowie der Antragsteller beantworten.


Dieter Gieseking

geschrieben am 29.11.2008
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Autor K13online
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