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Text - EGMR: Beschwerde-Nummer Pforzheimer Justizwillkür |
A b s c h r i f t
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS
COUR EUROPEENNE DES DROITS DE L'HOMME
Strasbourg, den 27. August 2010
ECHR-LGer1.1R
BKI/BPE/tku
Beschwerde Nr. 48538/10
Gieseking ./. Deutschland
Sehr geehrter Herr Gieseking,
hiermit bestätige ich den Erhalt des ausgefüllten Beschwerdeformulars vom 17. August 2010 sowie der beigefügten Anlagen. Ihrer Beschwerde wurde die obige Nummer zugeteilt. Diese ist in jeder weiteren Korrespondenz in dieser Sache anzugeben.
Um die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu vereinfachen, liegen diesem Schreiben 10 Strichcode-Aufkleber bei, die ausschließlich für diese Beschwerde zu verwenden sind. Wenn Sie einen Brief oder sonstige Unterlagen senden, so kleben Sie bitte einen dieser Aufkleber in die rechte obere Ecke der ersten Seite Ihres Schreibens.
Der Gerichtshof wird sich auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen und Unterlagen mit dem Fall beschäftigen, sobald es der Geschäftsgang erlaubt. Falls Sie weitere Unterlagen zu der Beschwerde einreichen möchten, schicken Sie bitte ausschließlich Kopien, da der Gerichtshof keine Dokumente zurücksendet. Das Verfahren ist grundsätzlich schriftlich, und Sie müssen nur auf Vorladung des Gerichtshofs persönlich erscheinen. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Ihnen mitgeteilt.
Sie sollten jede Änderung Ihrer Adresse mitteilen. Des Weiteren sollten Sie dem Gerichtshof jede wichtige Entwicklung in Bezug auf die obige Beschwerde unaufgefordert mitteilen und alle weiteren relevanten Entscheidungen der nationalen Behörden und Gerichte einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Kanzler
(Unterschrift)
Rechtsreferent
Anlage: 10 Strichcode-Aufkleber
COUNCIlOF EU'OPE I CONSEil OE l'EUROPE 67075 STRASBOURG Cedex, France
http://tinyurl.com/3x8ujn3
(Das Original-Dokument kann als PDF-Datei angefordert werden bzw. können Sie im obigen Link aufrufen)
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Pforzheimer Justizwillkür: Beschwerde bei EGMR eingelegt
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=845&s=read
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K13online Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen Pforzheimer/Karlsruher Gerichtsbeschlüsse eingelegt - vom 17.08.2010
Pforzheimer Justizskandal: Gerichtsbeschlüsse verstoßen gegen die Artikel 6 + 8 + 10 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMK) und sind menschenrechtswidrig
Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking hat Beschwerde(Klage) gegen die rechts- und verfassungswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer/Karlsruher Amts- und Landgerichte beim EGMR in F-Strasbourg eingereicht. Die Beschlüsse verstoßen gegen die EMK. Es wurde beantragt, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung von Menschenrechten zu verurteilen. Lesen Sie Auszüge des Original-Dokumentes an den EGMR mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1780
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