"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Text - Programmbeschwerde an ZDF Fernsehrat



Einschreiben-Einwurf

ZDF Fernsehrat
Der Vorsitzende Ruprecht Polenz

55100 Mainz


Programmbeschwerde gegen die ZDFneo Reportage(Interview) „Wild Germany - Pädophilie“ am 21. Februar 2013
Verstoß gegen die Programmgrundsätze der Produktionsfirma VICE & das ZDFneo durch arglistige Täuschung(§ 123 BGB) mit Anfechtung des Produktionsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren !

Gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages in Verbindung mit § 21 Beschwerdeordnung lege ich gegen die ZDFneo Reportage bei Wild Germany zum Thema der Pädophilie Programmbeschwerde wegen mehrerer Verstöße gegen die Programmgrundsätze ein.

An meiner beigelegten und begründeten Beschwerde und Unterlassungsaufforderung an die Produktionsfirma VICE und das ZDFneo vom 25. Februar 2013 wird festgehalten. Die Stellungnahme des ZDF-Justitiar vom 5. März 2013 konnte die Beschwerdegründe nicht ausräumen. Zu dieser Stellungnahme sowie allen beigelegten Dokumenten teile ich dem ZDF Fernsehrat(Vorsitzender Rubrecht Polenz), der Produktionsfirma VICE(Haneld/Möglich), dem ZDFneo(Johannes Geiger) und dem ZDF-Intendanten(Dr. Thomas Bellut) wie folgt mit:

1.Der Produktionsvertrag mit der Firma VICE ist gemäß § 123 BGB in Verbindung mit § 142 BGB durch arglistige Täuschung entstanden und damit nichtig. Ich untersage hiermit der Firma VICE und dem ZDF die weitere Verwendung der gesamten mit meiner Person vorhandenen Interviewaufnahmen für eigene oder fremde Zwecke. Bei Zuwiderhandlung werde ich Schadensersatzansprüche geltend machen und diese notfalls gerichtlich einklagen. Es bedarf einer schriftlichen Willenserklärung von der Firma VICE & dem ZDF, damit diese Anfechtung rechtswirksam wird und auf einen gerichtlichen Rechtsstreit verzichtet werden kann. Dazu setze ich den Beteiligten eine Frist bis zum 15. März 2013. Nach ergebnislosen Ablauf dieser Frist werden ich meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Die gesamten Kosten fallen den Verfahrensbeteiligten zur Last. Die Begründung der arglistigen Täuschung kann meinem Schriftsatz vom 25. Februar 2013 entnommen werden. Eine weitere Verwendung des gesamten Filmmaterials in eigene oder fremder Sache ist nur mit meiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung gestattet.

2. Aus der Stellungname des ZDF-Justitiar geht hervor, dass dem ZDF eine Stellungnahme und das Sendemanuskript der Produktionsfirma VICE vorliegt. Beides wird hiermit von den Verfahrensbeteiligten angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente halbwahre oder sogar falsche Sachverhalte beinhalten. Diese Dokumente und meine Stellungnahme dazu sind Bestandteil dieser Programmbeschwerde und zu den Akten des Fernsehrates zu nehmen.

3. Das ZDF-Justitiar ist in seiner Stellungnahme in keiner Weise auf den Kern meiner Beschwerde eingegangen. Der Kern ist darin begründet, dass mit der Firma VICE schriftlich vereinbart wurde, dass das Konzept der Reportage darin bestand, die Pädophilie als eine sexuelle Präferenz und nicht als Krankheit darzustellen. Nur unter diesen Voraussetzungen habe ich den Produktionsvertrag unterzeichnet und das Interview gegeben. Meine Persönlichkeitsrechte wurden demnach dahin gehend verletzt, dass die diesbezüglichen Vereinbarungen und Zusagen hinsichtlich des gesendeten Teils des Interviews mit meiner Person missachtet wurden. Meine wesentlichen Kernantworten im gesamten Interview wurden vorsätzlich unterschlagen, weil diese offenbar nicht in ein Sendekonzept gepasst haben, welches dem vorgetäuschten Sendekonzept entsprochen hätte. Der gesendete Teil aus dem gesamten Interview gibt nicht die getroffenen Vereinbarungen wieder und verletzt mich daher in meinen Persönlichkeitsrechten.

4. Inzwischen hat der VICE/ZDFneo-Reporter Manuel Möglich in einem Interview mit dem Online-Magazin Cicero(siehe Anlage) zugegeben, dass er mich getäuscht hat: „Es stimmt, dass wir – ich sage mal: politischen – Aspekte, die er einbauen wollte, nicht berücksichtigt haben“. Diese Aspekte waren die vereinbarten Grundlagen des Produktionsvertrages und damit verbundene Berechtigung zur Ausstrahlung eines Interviews mit meiner Person für die Reportage. Möglich äußert sich weiter, dass er mir eben keine Bühne für meine politischen Positionen geben wollte. Aber genau dieses wurde mit dem Redaktionsmitglied Michael Kappler von VICE in Schriftform und auch telefonisch so vereinbart. Die Einholung einer Stellungnahme von Herrn Kappler ist notwendig. Eine Änderung des diesbezüglichen Sendekonzeptes wurde mir wohl wissend meiner Ablehnung und damit verbundenen Verbotes der Ausstrahlung meines Interviews nicht mitgeteilt. Bis zum Sendetermin hat mich die Firma VICE und das ZDFneo in dem Glauben gelassen, dass Beide sich an unsere Vereinbarungen und Zusagen halten. Das Zustandekommen und das Ergebnis des gesendeten Interviews mit meiner Person steht im krassen Widerspruch zu den Programmgrundsätzen des ZDF.

5. Die Besucherinnen & Besucher der ZDFneo Webseite und der ZDF-Mediathek werden über alle oben aufgeführten Fakten und das laufende Beschwerde- und Programmbeschwerdeverfahren nicht informiert. Es ist daher zwingend notwendig, dass dort ein entsprechender Hinweis in Textform eingebaut wird. Dies gehört auch zum journalistischen Standart einer fairen Berichterstattung und entspricht den Programmgrundsätzen des ZDF. Zusätzlich ist eine Linksetzung als Quellenangabe für diese Nachricht auf meine Webseiten K13online erforderlich. Sofern Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 15. März 2013 nachkommen sollten, werde ich auch in diesem Fall meinen Rechtsanwalt beauftrage, gegen das ZDF eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht zu erwirken. Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich Ihnen auch per Email oder telefonisch zur Verfügung.

Der Vorsitzende des Fernsehrates wird gemäß § 21 der Beschwerdeordnung um Prüfung meiner Programmbeschwerde und Weiterleitung an den ZDF-Intendaten zur Stellungnahme gebeten. Sofern auch der Intendant die vorgetragenen Programmverstöße nicht im ausreichenden Maße erkennen sollte, wird bereits jetzt angekündigt, dass sich der Programmausschuss des Fernsehrates mit meiner Beschwerde befassen wird.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking
(K13online Redaktion)


Anlagen
Alle Email-Korrespondenzen
Mein Beschwerdeschreiben an VICE/ZDFneo vom 25.02.2013
ZDF-Justitiar vom 5.03.2013
Cicero-Online-Artikel vom 6.03.2013
K13online-News zu Cicero/Möglich mit Gegendarstellung vom 6.03.2013

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In unseren News-Archiven finden Sie weitere Informationen. Alle Presseartikel und Dokumente finden Sie auf der Übersichtsseite im unteren Link hier:
http://krumme13.org/text.php?s=list&kid=64
geschrieben am 30.03.2013
gelesen 3693
Autor K13online
Seiten: 1
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