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Text - PF-Kurier vom 19. März 2009 |
Der 2. Artikel im Pforzheimer Kurier ist am 19. März 2009 erschienen und online nicht verfügbar. Der Originalartikel in der Printausgabe kann bei uns als PDF-Datei angefordert werden:
Beschwerde gegen Hausdurchsuchung
miba. Der 53-jährige Pforzheimer aus der Südstadt, gegen den Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt(wir berichteten), hat gegen die beim ihm erfolgte und seiner Ansicht nach rechtswidrige Hausdurchsuchung Beschwerde eingelegt. Auch die Beschlagnahme eines Computers bezeichnet der Anwalt des Verdächtigen als rechtswidrig.
Sollte der Beschluss nicht aufgehoben und das beschlagnahmte Material herausgegeben
"Oberstaatsanwalt: Ermittlungen laufen noch"
werden, werde man Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, kündigte der 53-jährige über sein Büroteam an.
Dieses verweist auch darauf, dass bei der Hausdurchsuchung nicht nur die Wohnung des Verdächtigen, sondern gleichzeitig auch "die Redaktionsräume eines privaten Internet-Portals" durchsucht worden seien. Auch wenn die "K13online Redaktion" nicht gewerblich tätig sei, beinhalten die Webseiten doch "eine journalistische Berichterstattung mit News sowie Informationen zu den Themen der Pädophilie und nahen Homosexualität".
Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Christoph Reichert liegt die oben genannte Beschwerde beim Landgericht vor. Dieses werde demnächst darüber entscheiden. Ansonsten sagte Reichert zu dem Fall nur "die Ermittlungen laufen noch".
http://www.pforzheimer-kurier.de
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Anmerkung K13online
Der Artikelinhalt enthält keine falschen Sachverhalte und ist insgesamt korrekt. Die K13online wird erstmals in der regionalen Presse erwähnt. Ebenso wird auf die Beschwerde beim BVerfG hingewiesen, die am 17. April 2009 nach Karlsruhe ging. Lesen Sie weiter den 3. Artikel, den Sie über die Übersichtsseite erreichen.
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