K13online stellt Strafantrag gegen CareChild(Kappe)
A b s c h r i f t


Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstr. 6

48149 Münster

(vorab per Fax)


29. Mai 2010


Betreff: Strafanzeige/Strafantrag gegen Michael Kappe(CareChild)


Sehr geehrte Damen und Herren !

Der Südwestrundfunk(SWR) hatte am 20. Mai 2010 einen Sendebeitrag ausgestrahlt, in dem ein Herr Michael Kappe falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, die die Straftatbestände der folgenden Paragrafen des Strafgesetzbuches erfüllen:

§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB - Üble Nachrede
§ 187 StGB - Verleumdung
§ 238 StGB - Nachstellung

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Michael Kappe. Herr Kappe ist Vorsitzender des Vereins CareChild, Überwasserstr. 34 in 48143 Münster


Begründung mit Sachverhalte

Der SWR-Autor Jörg Brillen führte vor Ausstrahlung der Sendung “zur Sache BW” am 20. Mai 2010 mit Herrn Kappe ein persönliches Interview in Karlsruhe. Das Interview wurde für die TV-Sendung aufgezeichnet und am oben genannten Termin gesendet. Gegenüber dem SWR-Autor Brillen machte Herr Kappe die folgenden falschen Tatsachenbehauptungen und beging damit die o.g. Straftaten:

Der SWR Sprecher sagt über Gieseking u.a.: ...mehrfach einschlägig vorbestraft und führender Propagandist der deutschen Pädophilenszene/ Schnitt/
Dann zeigen sie Kappe der sagt: [i]"Er begeht Straftaten auf seinen Internetseiten. Das fängt bei Verleumdung an und hört bei der Verbreitung von Kinderpornografie auf. Ich mein', das spricht eigentlich für sich."[/i] /Schnitt/

Der Sendebeitrag des SWR kann unter den folgenden Urls im Internet aufgerufen werden:

http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/rueckblick/-/id=3477966/did=6414166/pv=video/nid=3477966/lle9mp/index.html

http://www.youtube.com/watch?v=OExlWE8cHvQ

Der Original-Sendebeitrag vom SWR wird auf DVD als Beweismittel nachgereicht.

Der SWR wurde mit Schreiben vom 22. Mai 2010 gemäß § 56 Rundfunkstaatsvertrag zu einer Gegendarstellung aufgefordert. Der Schriftsatz liegt in der Anlage als Beweismittel und weiteren Begründung meines Strafantrages bei. Der SWR ist der Aufforderung zur Ausstrahlung meiner Gegendarstellung mit Stand von heute noch nicht nachgekommen. Sollte keine Gegendarstellung gesendet werden, dann wird diese gerichtlich eingeklagt werden. Ebenso wird Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt.

Unabhängig der Gegendarstellung hat Herr Kappe jedoch seine falschen Tatsachenbehauptungen und damit Straftaten gegenüber dem SWR-Autor Brillen im persönlichen Interview getätigt. Daran würde sich auch bei einer gesendeten Gegendarstellung nichts ändern. Die oben genannten Straftatbestände bleiben weiterhin erfüllt. Zivilrechtliche Schritte gegen Herrn Kappe habe ich mir vorgehalten. Die strafrechtliche Verfolgung gegen Herrn Kappe wegen des ausgestrahlten Sendebeitrages und im Interview liegt im öffentlichen Interesse.

Für das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kappe benenne ich den SWR-Autor Jörg Brillen als Zeugen. Eine Zeugenvernehmung bzw. Stellungnahme kann über die SWR-Redaktion in Stuttgart eingeholt werden. Sofern die Gegendarstellung im SWR gesendet wird, werde ich auf einen Strafantrag gegen Herrn Brillen bezüglicher einer Beihilfe/Mittäterschaft verzichten.

Die Staatsanwaltschaft Münster kann sich jeder Zeit von der Legalität meiner privaten Webseiten K13online im Internet überzeugen:
http://k13-online.krumme13.org/index.php
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Es wird um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens zum Ermittlungsverfahren gebeten. Ebenso über den Ermittlungsstand & das Ermittlungsergebnis. Über den weiteren Verlauf in dieser Sache werde ich Sie umgehend informieren.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking



Anlagen
Ausdruck SWR-Sendung 20.05.2010
Abschrift Gegendarstellung an SWR 22.05.2010

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K13online Pressemitteilung: Strafanzeige/Strafantrag gegen Michael Kappe vom dubiosen Kinderschutz-Verein CareChild in Münster - vom 29.05.2010
An Staatsanwaltschaft Münster: Kappe-CareChild begeht Straftaten in SWR-Interview zu § 164 StGB - Falsche Verdächtigung, § 186 StGB - Üble Nachrede, § 187 StGB - Verleumdung, § 238 StGB - Nachstellung
Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat gegen den Vorsitzenden des dubiosen "Kinderschutzvereins" CareChild, Michael Kappe, Strafantrag wegen der obigen Deliksarten gestellt. In einem Interview mit dem SWR-Autor Jörg Brillen hatte Kappe falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die Straftatbestände erfüllen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Münster wird die Ermittlungen aufnehmen. Zivilklagen auf Unterlassungen und Klagen auf Schadenersatzforderungen behalten wir uns vor. Lesen Sie den Anzeige-Schriftsatz an die Ermittlungsbehörden in Münster mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1723
geschrieben von K13online am 29.05.2010 - ID: 809 - 4512 mal gelesen Drucken

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