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Text - Spiegel-Online vom 01.04.2009
Richter vs. Medienkompetenz: Auch indirekte Links sind strafbar vom 1. April 2009

Beim Landgericht Karlsruhe urteilen Juristen streng nach Gesetzeslage. Über mögliche Konsequenzen und Weiterung ihrer Sprüche scheinen sie sich nicht immer Gedanken zu machen. Denn nach ihrem Urteil sind Linkketten, egal wie lang, ein ausreichender Grund für eine Hausdurchsuchung.

Die erlebte ein Blogger, weil er auf eine Seite verlinkt hatte, die sich kritisch mit den dänischen Sperrlisten zur Zähmung von Pädophilen beschäftigt und die dazu ihrerseits einen Link zu Wikileaks und dort veröffentlichen Listen gesetzt hatte. Dessen Domaininhaber bekam ebenfalls schon Besuch von der Polizei, hier wie dort mit der Begründung, durch die Links würden Nutzer zu kinderpornografischen Angeboten weitergeführt und das sei strafbar.

In seinem Beschluss vom 23.03.2009 entschied das LG Karlsruhe, "aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind" ( Pdf).

Wie sehr dieser Schuss nach hinten losgehen kann, demonstrieren die Richter übrigens gleich selbst: Denn dummerweise landet der Surfer auch von der Web-Präsenz der Karlsruher Landesrichter nach einigen Schritten auf direktem Wege bei Wikileaks. Man darf gespannt sein, was die mit Sicherheit bevorstehende polizeiliche Hausdurchsuchung bei den Robenträgern so alles zutage fördern wird.

Quelle
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,616761,00.html
(Artikel-Mitte)

Anmerkung
Der Artikelinhalt ist sachlich korrekt. Allerdings ist bisher zur eingereichten Verfassungsbeschwerde noch kein Folgeartikel im SPIEGEL erschienen. Wir warten... !
geschrieben am 01.05.2009
gelesen 3541
Autor K13online
Seiten: 1
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