„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - Tagebuch einer Gefangenschaft: 66. Tag

Tagebuch einer Gefangenschaft: 66. Tag, Freitag, den 22. Juli 2016, in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

Nach einer Nacht mit Rückenschmerzen bleibt ich am Morgen wieder bis zur Ausgabe des Mittagessens im Bett liegen und höre SWR4. Am Nachmittag gehe ich um 15 Uhr bei Aufschluss wieder alleine zum Duschen. Schon wieder schließt ein unbekannter Gefangener meine Zellentür von außen. Der Kislauer Gefangene auf der Zelle 4213 mir schräg gegenüber verhält sich heute noch ruhig. Er hat mich aber schon erkannt. Um 17 Uhr kommt "Peter K." wieder auf meine Zelle zu Besuch und wir unterhalten uns ausgibig bis zum Einschluss um 19:30 Uhr über vielen Themen. Natürlich werde ich die vielen Inhalte dieser privaten Gespräche nicht in meinem Online-Tagebuch veröffentlichen. Abends ist wieder TV schauen angesagt. Sonst kann man bekanntlich nix machen.

Wichtige Briefpost vom Koordinator "Frank Z." aus meinem Postfach/Hausanschrift in Pforzheim  

Alle Post in Pforzheim wird von einem Freund regelmäßig von meinem Postfach & Hausbriefkasten abgeholt und zum Koordinator "Frank Z." geschickt, der diese dann ebenfalls per Briefpost an mich schickt. Heute sind gleich drei wichtige Briefe bei mir eingetroffen:

  1. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die Beschwerde gegen die letzten Entscheidungen des Oberlandesgerichtes(OLG) nicht zur Entscheidung angenommen. Hätte das BVerfG die Beschwerde angenommen und positiv entschieden, dann wäre ich umgehend entlassen worden. Diese Hoffnung bestand natürlich während der bisherigen Haftzeit jeden Tag. Nun hat sich diese Hoffnung zerschlagen. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) konnte und wurde erst nach meiner Entlassung eingereicht werden. Hier geht es zum damaligen News: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3280
  2. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim will die Landesoberkasse Baden-Württemberg von mir die gesamten Verfahrenskosten haben. Diese belaufen sich auf 4.571,04 Euro. Der Hauptanteil liegt bei den Kosten meines Verteidigers bei 3.987,71 Euro. Hierbei geht es lediglich um die Pflichtverteidigung laut Anwaltsgebührenordnung. Honorare sind darin nicht enthalten. Mein Rechtsanwalt hat diese Gebühren bereits nach Abschluss des Verfahrens vom Staat erhalten. Jetzt fordert der Staat diese Gebühren von mir zurück. Als Empfänger von Sozialleistungen kann ich diesen hohen Betrag natürlich nicht in einer Summe bezahlen. Deshalb werde ich den Vorschlag der Landesoberkasse mit Ratenzahlungen von 457 Monatsraten  je 10,00 Euro annehmen. Demnach wäre die letzte Rate am 4. Januar 2055 fällig. Ich denke, dass ich zu diesem Datum - vermutlich schon viel früher - unter der Erde liegen werde. Zombies haben kein Geld in der Gruft.

3. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim hat mir ein Schreiben wegen der Aufhebung der Einziehung durch das OLG Karlsruhe hinsichtlich von DVDs/Videos mit den Titeln "Puberty + De Menstruation" geschickt. Dabei geht es um einen belgischen Aufklärungsfilm und einen FKK-Film. Das Landgericht Pforzheim hatte das Verfahren damals während der Verhandlung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft will nun, dass ich auf die Herausgabe dieser Gegenstände "freiwillig" verzichte, weil sie der Rechtsauffassung ist, dass die Inhalte weiterhin den Straftatbestand des § 184 ff. StGB erfüllt. Dieser fehlerhaften Rechtsauffassung bin ich jedoch nicht. Weil das Verfahren damals eingestellt wurde gibt es in Deutschland kein rechtskräftiges Urteil für die Legalität oder Illegalität der Inhalte des Aufklärungsfilmes. Damit besteht bei allen Besitzern dieses Filmes in Deutschland Rechtsunsicherheit. Bis heute führe ich in dieser Sache Korrespondenzen mit der hiesigen Staatsanwaltschaft. Mit meinem letzten Schreiben vom 28. Februar 2017 habe ich nun beantragt, ein förmliches Einziehungsverfahren gemäß § 440 StPO einzuleiten. Ein zuständiges Amtsgericht wird nun nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob die Inhalte verboten oder legal sind. Ich beabsichtige, dieses Verfahren durch alle Instanzen zu führen, um eine Legalität zu erreichen. Die beiden Aufklärungsfilme gehören nach meiner Ansicht zu den besten Filmen hinsichtlich der Aufklärung von Kindern & Jugendlichen. Auch im heutigen Zeitgeist einer repressiven Sexualpolitik muss "Puberty" und "De Mentruatie" legal sein und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Zur gegebenen Zeit wird K13online über dieses Einziehungsverfahren & die beiden Aufklärungsfime ausführlich in einem News berichten...!


Tagebuch einer Gefangenschaft: 63. Tag, Dienstag, den 19. Juli 2016 und 64. Tag, Mittwoch, den 20. Juli 2016 und   65. Tag, Donnerstag, den 21. Juli 2016 und  in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

http://krumme13.org/text.php?id=1263&s=read

geschrieben am 24.03.2017
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Autor K13online
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