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Text - TV-Trier: Urteil gekippt |
Urteil gekippt
TRIER. (DiL) Der Prozess gegen zwei Männer wegen Verbreitung pornografischer Schriften im Internet muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Koblenz bescheinigte den Urteilen von Amts- und Landgericht, sie hielten „einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand“.
Das ursprüngliche Verfahren vor dem Trierer Amtsgericht und die Berufung vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts hatten für reichlich Aufsehen gesorgt. Angeklagt war unter anderem Dieter G., der in Trier den Verein „Krumme 13“ betrieben hatte, der sich für eine Legalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzte. G. hatte gemeinsam mit einem Bekannten aus Berlin auf der Homepage des Vereins einen „Erlebnisbericht“ eines angeblich Elfjährigen über sexuelle Beziehungen zu zwei erwachsenen Männern veröffentlicht. Das reichte den Trierer Gerichten für eine Verurteilung. Zu wenig, befanden nun die Oberrichter in Koblenz im Revisionsverfahren. Die Berufungskammer habe versäumt, das Umfeld ausreichend zu prüfen - und das sei für die Einstufung als Pornografie unerlässlich. Nun muss neu verhandelt werden.
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Trier, 23.07,2004
http://www.intrinet.de/volksfreund/seite1/852,475504.html
(Artikel online nicht verfügbar)
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