BSchK-Ablehnung Anträge DieterG Beschlussunfähigkeit

A b s c h r i f t


Die LINKE

Bundesschiedskommission

Kleine Alexanderstr. 28

10178 Berlin



AZ: 84c-08



Lieber Genosse Gieseking,


die Bundesschiedskommission hat sich in ihrer Sitzung am 16. August 2008 mit deinem Antrag zur Anfechtung des BAG.queer-Treffens vom 6./7. Juni 2008 in Hannover befasst und folgenden Beschluss gefasst:


Ein Verfahren wird nicht eröffnet, da der Antrag unzulässig ist. Die BSchO sieht eine Antragsfrist von einem Monat vor § 6(3).

Die Beschlüsse des Bundestreffens vom 8.6.2008 hätten damit spätestens am 8.7.2008 angefochten werden müssen.

Die Anfechtungsschrift ist aber erst am 10.7.2008 bei der BSchK eingegangen.



Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift i.A. Maritta Böttcher)


Hendrik Thome

Vorsitzender



Berlin, 1. September 2008


geschrieben von K13online am 05.09.2008 - ID: 623 - 3448 mal gelesen Drucken

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