K13-Stellungnahme zur Entscheidung BVerfG
K13online Stellungnahme zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlruhe

Das BVerfG hat die berechtigte und ausführlich begründete Beschwerde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Diese klare Fehlentscheidung wurde auch nicht begründet. Das BVerfG begründet in der Regel eine Nicht-Annahme zur Entscheidung. Durch die Nicht-Annahme zur Entscheidung ohne Begründung hat sich das BVerfG jeder Stellungnahme in der Sache entzogen. Es hat damit weder der damals rechtswidrigen Hausdurchsuchung der Pforzheimer Justiz zugestimmt noch abgelehnt. Die Rechtsfolge der Entscheidung des BVerfG besteht jedoch für das laufende Ermittlungsverfahren darin, dass die rechtswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte weiterhin Bestand haben. Die Pforzheimer Justiz kann sich darauf berufen, "rechtmäßig" gehandelt zu haben. Über die Fehlentscheidung des BVerfG kann man nur Spekulationen anstellen. Wir vermuten, dass es dem BVerfG an Mut gefehlt hat, gegen die Pforzheimer Gerichte zu entscheiden. Auf gut deutsch gesagt: Das BVerfG war zu feige und hat sich seiner Verantwortung durch die Nicht-Annahme zur Entscheidung einfach entzogen. Eine solche Handhabung ist zu tiefst verantwortungslos und juristisch-rechtstaatlich nicht vertretbar. Das BVerfG ist seiner juristischen Aufgabe nicht nachgekommen und hat dadurch weiteres UNrecht ermöglicht.

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde hat natürlich auch im kommenden Verfahren weiterhin Bestand. Weil die Pforzheimer Justiz die damals weiterhin rechtswidrigen Beschlüsse jedoch jetzt als vermeintlich "legal" ansehen darf, wird der Begründung der Verfassungsbeschwerde bei einem anderen Pforzheimer Gericht eine besondere Bedeutung zukommen. Man muss wohl jetzt davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft demnächst eine unrechtmäßige Anklage erheben wird. Ebenso kann man davon ausgehen, dass ein anderes Amtsgericht diese Anklage annehmen und die Hauptverhandlung eröffnen wird. Mit einem fairen und rechtstaatlich korrekten Gerichtsverfahren kann somit nicht gerechnet werden. Bei einer unrechtmäßigen Verurteilung wird die Verteidigung Rechtsmittel durch alle Instanzen einlegen - Berufung/Revision. Ein Freispruch ist die einzige Möglichkeit, die akzeptiert wird.

Zeitgleich wird Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Nicht-Annahme des BVerfG zur Entscheidung eingereicht. Die Entscheidungen des EU-Gerichtshofes dauern in der Regel länger 1 Jahr. Wir prüfen zur Zeit, ob wir ein Eilverfahren ansträngen werden. In jedem Fall werden wir auch einen Antrag auf Entschädigung stellen. Weitere Nachricht folgt zur gegebenen Zeit....

Spätestens bei Klageerhebung gehen wir davon aus, dass die lokale Presse und weitere Medien erneut in die Berichterstattung einsteigen werden. Aus diesem Grunde werden wir die Journalisten der verschiedenen Redaktionen bereits vorab mit Hintergrundinformationen versorgen. Wir werden die Berichterstattung genau beobachten und verfolgen. Vorsorglich weisen wir hier die Vertreter der Medien daraufhin, dass wir bei einer unvollständigen, halbwahren oder gar falschen Berichterstattung sofort Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen werden. Wir bitten und fordern die Medien auf, für einen fairen, objektiven und neutralen Journalismus Sorge zu tragen. Für Fragen und Interviews steht Ihnen der Inhaber dieser Webseiten jeder Zeit zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot für ihre Berichterstattung. Vielen Dank !

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K13online Pressemitteilung: BVerfG nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an * Klage beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen die BRD-Unrechtsjustiz in Vorbereitung - vom 01.04.2010
BVerfG läßt Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu * Willkürliche Hausdurchsuchung jetzt ohne rechtmäßig konkreten Verdacht jeder Zeit möglich * Rechtstaat wird damit außer Kraft gesetzt
Das BVerfG in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Pforzheimer Justizwillkür der Amts- und Landgerichte wegen einem rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind nun jeder Zeit rechtswidrige Hausdurchsuchungen ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat möglich. Die K13online Redaktion wird gegen die Fehlentscheidung des BVerfG Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. Lesen Sie den Deutschen Justizskandal mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 03.04.2010 - ID: 782 - 3750 mal gelesen Drucken

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