Entscheidung SWR-Landesfernsehausschuss BW | |
Südwestrundfunk: Anstalt des öffentlichen Rechts Radio· Fernsehen· Internet 70150 Stuttgart, Neckarslr. 230 Rudi Krämer Vorsitzender des Landesfernsehausschusses Baden-Württemberg Programmbeschwerde Ihr Schreiben vom 06. August 2010 Sehr geehrter Herr Gieseking, Sie haben gegen einen Beitrag zum Thema Pädophilie, der am 20.05.2010 im Landesprogramm Baden-Württemberg des SWR Fernsehens in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" ausgestrahlt wurde, Programm beschwerde eingereicht. Gegen den Bescheid der Direktorin des Landessenders Baden-Württemberg auf Ihre Beschwerde haben Sie Einwendungen erhoben. Mit Schreiben vom 06. August 2010 haben Sie darum gebeten, die Beschwerde im zuständigen Programmausschuss zu behandeln. Das zuständige Gremium für das Landesprogramm des SWR Fernsehens in BadenWürttemberg ist der Landesfernsehausschuss Baden-Württemberg. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01. Oktober 2010 in Stuttgart der Programm beschwerde angenommen. Das Gremium hat einstimmig festgestellt, dass der betreffende Beitrag aus der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" vom 20.05.2010 nicht gegen die Programmgrundsätze des Südwestrundfunks verstößt. Gemaߧ 19 Abs.-3 Salz 3 GO RR erhalten Sie hiermit über das -Seratung"sergebnis Bescheid. Rudi Krämer Mitglied des SWR-Rundfunkrates Vorsitzender des Landesfernsehausschusses Baden-Württemberg Kopie: Landessenderdirektion Baden-Württemberg und Justitiar ************************************************* SWR-Landesfernsehausschuss Baden-Württemberg beschließt auf seiner Sitzung vom 1. Okt. 2010, keine Programmverstöße festgestellt zu haben - vom 19.10.2010 K13online verzichtet aus Kostengründen auf eine Zivilklage zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung zur SWR-Sendung "Zur Sache BW - Einblicke in Pädophilenszene" Der Landesfernsehausschuss Baden-Württemberg des Südwestrundfunks(SWR) hat auf seiner Sitzung am 1. Okt. 2010 in Stuttgart beschlossen, dass die falschen Tatsachenbehauptungen in der Sendung "Zur Sache BW" nicht gegen die Programmgrundsätze verstoßen. In dieser Sendung wurde am 20. Mai 2010 behauptet, dass auf den K13online Webseiten Straftaten begangen werden. Das SWR-Gremium duldet damit nicht nur einen Missbrauch der Pressefreiheit, sondern toleriert sogar Straftatbestände. Auf einen juristischen Zivil-Klageweg muss von K13online bedauerlicherweise verzichtet werden, weil uns dafür die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1831 |
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geschrieben von K13online am 19.10.2010 - ID: 857 - 3539 mal gelesen |
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