Revision beim OLG Koblenz erfolgreich
Oberlandgericht(OLG) Koblenz hebt Unrechtsurteil des Landgerichts(LG) Trier auf

Für uns erwartungsgemäß hat das OLG Koblenz das Unrecht der 1. Instanz(AG) und 2. Berufungsinstanz(LG) erkannt und die Urteile aufgehoben. In der Begründung geht es im Wesentlichen um den Kontext zum Stefan-Text, der maßgebend für die Bewertung ist. Das gesamte Verfahren wird nun in ein paar Monaten neu aufgerollt. Eine andere Trierer Strafkammer muß nun über den eindeutig nicht-pornographischen Inhalt neu entscheiden und einen klaren Freispruch erbingen.

Die Anwälte Pinkerneil und Grassmann haben gute Arbeit geleistet. Ein Dank gilt auch den Spendern, die uns die Honorare für die Verteidiger in allen Instanzen ermöglicht haben. Für den neuen Prozess sind jedoch erneut Honorare fällig. Wir bitten daher nochmals um Unterstützung.

Dokumente und weitere Infos über die Trierer SKANDAL-Prozesse finden Sie auf unseren Web-Seite:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=25

Alle Artikel in den Print- Hörfunk und TV Medien können Sie dem Archiv - News und Newslettern- entnehmen. Oder im Original in Druckformat anfordern. Die aktuelle Berichterstattung über die erfolgreiche Revison können sie ab morgen den Kommentaren hier entnehmen.

geschrieben von K13 - Online am 22.07.2004 - ID: 186 - 3479 mal gelesen Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion