Begründungen: LG Urteil - Revision OLG
Begründungen LG Urteil - Revision OLG

Die Begründung des LG Trier(Berufung) umfaßt 20 Seiten und kann hier nur auszugsweise wiedergegeben werden. Es enthält KEINE rechtlich haltbaren Beweise für eine Verurteilung. Entgegen der Entscheidung des AG Trier soll nun der "Kontext" keine Rolle mehr spielen, sondern der Text selbst soll pornografisch sein. Alle Beweisanträge der Verteidigung wurden abgelehnt. Das Urteil ist vorsätzliche Rechtsbeugung !

Die Anwälte der Verteidigung -Graßmann und Pinkerneil- haben das Unrechtsurteil in der Revisionsbegründung wie folgt gerügt. Wir geben hier aus der 28-seitigen Begündung auch nur eine kurze Erläuterung und die Ausführungen können in Kopie angefordert werden.

In der Revision wird beantragt das Urteil des LG Trier vom 29.9.03 mit den Feststellungen aufzuheben und die Angeklagen freizusprechen, hilfsweise, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückzuweisen.

Gerügt wird die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

Verletzung von §§ 140 Abs. 2, 154 Abs. 1 STPO - absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 STPO; Zugleich Verletzung von § 265 Abs. 4 und § 265 Abs. 1 STPO analog, fair-trial-Grundsatz gemäß Art. 6 Abs. 3 MRK - absoluter Revionsgrund nach § 338 Nr. 8 STPO, zugleich(inzidenter Rüge der) Verletzung von § 244 STPO.

Die Begründung beinhaltet eine Vielzahl von Kommentaren zum STGB, die das Unrechtsurteil untermauern.

Die TV- Hörfunk und Printmedien, Verbände und Organisationen, alle interessierten Personen und Stellen können diese Begründungen zur Berichterstattung und Argumentation des Unrechts anfordern. Insbesondere die Medien werden zur neutralen und korrekten Berichterstattung aufgefordert. Ein seriöser Journalismus ist davon gekennzeichnet, dass die Wahrheit mit Hintergrundinformationen in Artikeln erscheinen und gesendet werden. Bisher war dies nur in Einzelfällen der Fall. Ein Missbrauch der Pressefreiheit entspricht nicht den Prinzipien unserer demokratischen Grundordnung. Deshalb behalten wir uns bei Falschmeldungen ausdrücklich strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte vor.

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geschrieben von K13-Online am 01.06.2004 - ID: 173 - 3660 mal gelesen Drucken

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