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Text - II.Berufung-1.Revision: Zeugen Kripo Trier |
Inhaltliche Zeugenaussagen der zwei Trierer Kripobeamten bei der II. Berufung in der 1. Revision vor dem LG Trier am 26.04.2005 - Und Erläuterungen sowie Stellungnahme K13online.
Zeuge Willems Kripo Trier
Die Verteidigung(Dieter G. & Ra Grassmann) hat am 1. Verhandlungstag beantragt, den damaligen Kripobeamten, der die Hausdurchsuchung(HD) bei Dieter G. durchgeführt hat, zum 2. Tag als Zeugen zu laden und anzuhören. Das Gericht stimmte diesem Antrag zu.
Der Zeuge W. erzählt aus seiner schwachen Erinnerung den Ablauf der HD.
Die Verteidigung befragt den Zeugen, ob er sich daran erinnern kann, dass er Dieter G. den besagten "Stefan-Text" vorgehalten und G. gefragt hat, ob er diesen Text kennt. Der Zeuge W. kann sich daran angeblich nicht mehr erinnern. Er hätte seine HD ordnungsgemäss durchführt, so auch in diesem Fall. Daraufhin verzichtete die Verteidigung auf weitere Fragen. Auch die Fragen des Richters ergaben keine Entlastung für Dieter G. Der Zeuge war offensichtlich nicht bereit oder in der Lage, die wahrheitsgemäßen Aussagen von Dieter G. zu bestätigen.
Ablauf der HD mit Stellungnahme:
Der Kripobeamter W. legte Dieter G. den Durchsuchungsbeschluss vor. Daraus ging u.a. hervor, dass die HD den Zweck erfüllen sollte, den Verantwortlichen des Textes zu ermitteln. Dazu legte der Zeuge dem Beschuldigten Dieter G. den Text vor. Dieter G. antwortete darauf, dass er den Text nicht kennt. Diese Aussage entsprach der Wahrheit, wurde aber im weiteren Verfahren ignoriert. Das Gegenteil konnte bis heute durch die Justiz nicht bewiesen werden. Weil Dieter G. den Verantwortlichen des Textes nicht benennen konnte wurde alles zur Beweissicherung beschlagnahmt.(Inzwischen wurde alles - mit Ausnahme der zwei PC- wieder herausgegeben).
Dieter G. lies nun bei seinen Webmastern nachforschen, ob und wo sich dieser Text evtl. befinden könnte, das sein PC weg war. Fest stand nur, dass er sich nicht in der damaligen Version der K13-Web-Seiten befand. Nach langem Suchen fanden die Webmaster den Text-Stefan im PRD von Ilja S. Diese Sachverhalte und Aussagen von Dieter G. wurden von den beiden Zeugen Frank F. und Peter A. bestätigt. Stefan K. konnte dies nicht mehr bestätigen, weil er inzwischen verstorben ist. Die ganze Technik am PC und im Internet wurde nicht von Dieter G. vorgenommen, sondern ausschließlich von den damaligen Webmastern, die auch den alleinigen Zugang auf die Server hatten. Dieter G. hatte keine technischen Kenntnis, um solche Arbeiten durchführen zu können. Der PRD wurde nur von Ilja S. auf den Server transferiert und nur von Ihm selbst betreut. Alles wurde sofort in seiner schriftlichen Erklärung mitgeteilt und befindet sich in den Gerichtsakten.
Damit stand bereits nach Abschluss der Ermittlungen und erst recht nach der Beweisaufnahme des Gerichtes eindeutig fest, dass Dieter G. vorher keine Kenntnis von dem Text hatte. Der Tatvorwurf der "gemeinschaftlichen Verbreitung pornographischer Schriften" ist somit nicht gerechtfertigt. Das Ermittlungsverfahren gegen Dieter G. hätte damals sofort eingestellt werden müssen. Die Anklage und Urteile sind rechtswidrig. Die Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft sind ohnehin im Gerichtverfahren mehrfach deutlich geworden;, siehe Revisionserfolg beim OLG Koblenz. Das gesamte Verfahren ist ein konstruierter Justizskandal, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger.
Zeuge Hemmerling Kripo Trier
Der Kripobeamte hat die sichergestellten zwei Computer von Dieter G. durchsucht, aber war bei der HD nicht anwesend. Er erklärte dem Gericht seine Tätigkeit bei der Kripo. Zum damaligen Zeitpunkt war er (noch) kein "Fachmann" auf diesem Gebiet, sondern hatte erst kürzlich entsprechende Lehrgänge in der PC-Technik besucht. Der Richter wollte H. als PC-Sachverständigen vernehmen, was vom Verteidiger Grassmann(Dieter G.) abgelehnt wurde. H. sagte aus, dass der Stefan-Text damals nicht im Zusammenhang mit dem PRD bewertet wurde, Verfahrensfehler lt. OLG Koblenz. Der PRD wurde erst auf Antrag unserer Anwälte und durch den Beschluss des OLG in das Verfahren eingeführt.
Mit seinem Laptop(tragbarer PC) führte W. dem Gericht und allen Verfahrensbeteiligten seine zuvor aus dem Internet gesicherten Daten vor. Diese sollen sich auch auf der Festplatte von Dieter G. befunden haben, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Weder die K13-Seiten noch der PRD mit dem Text waren auf seinem Computer gespeichert. Anhand der Vorführung am Laptop wurde deutlich, dass Jedermann den Stefan-Text nicht auf Anhieb finden kann. Man muß in der umfangreichen Datensammlung mit über 1000 Dateien lange suchen bis man diesen einen Text findet. Weiter wurde der technische Aufbau, die Struktur und die Verbindung zwischen den K13-Seiten und der Verlinkung zum PRD deutlich. Nach Abschluss der Vorführung und Vernehmung des Zeugen H. wurde dieser unvereidigt entlassen.
Der Staatsanwalt Albrecht verwies bei dieser Gelegenheit auf sein 2. Verfahren und kündigte an, dass er die bereits bei Gericht eingereichte Anklageschrift weiterhin verfolgen will. Das AG Trier hat diese weitere Anklage nach jetzt fast 3 Jahren noch nicht angenommen, weil Sie das Ergebnis des Stefan-Text Prozess angeblich erst abwarten will.
Dieses 2. Verfahren ist ebenso konstruiert wie das aktuell Laufende. Bereits in den Vorinstanzen hatte die Sta versucht, dieses Verfahren mit in das aktuelle hineinzuziehen. Eine ausführliche Stellungnahme dazu erfolgt an dieser Stelle nicht. Fest steht jedoch jetzt schon, dass auch diese Anschuldigungen vollkommen ohne Rechtsgrundlage sind, und wir ebenfalls durch alle Instanzen gehen werden, sollte ein anderes und neues AG Trier diese ungerechtfertige Anklageschrift annehmen. Aufgrund der bisherigen Trierer Justizverfolgung - Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger - muss man von einem weiteren Justizskandal in TRIER ausgehen. Wir können nach jetzt drei Fehlurteilen nicht mehr von gerechten Verfahren, Einsicht der Unrechtsurteile und einem Schuldeingeständnis der TRIERER Justiz ausgehen. Die Staatsanwaltschaft packtiert mit den Gerichten und die Richter bestätigen sich gegenseitig ihre Fehlurteile. Gefordert sind daher das OLG Koblenz und der oberste Dienstherr - Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz.
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