"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - JVA Uelzen: Kontaktverbot bleibt bestehen
A b s c h r i f t

Justizvollzugsanstalt Uelzen
Postfach 1564
29505 Uelzen

10.02.2010


Geschäftsnummer xxx

Strafgefangener RonnyZ, zzt. Justizvollzugsanstalt Uelzen:
hier: Kontaktverbot



Sehr geehrter Herr Gieseking,

Ihr Schreiben vom 02.02.2010, mit dem Sie um Aufhebung des verhängten Kontaktverbotes zwischen Ihnen und Herrn RonnyZ bitten, habe ich erhalten.

In meinem Schreiben vom 27.01.2010 habe ich Ihnen die Gründe für die von Ihnen beanstandete Entscheidung dargelegt. Weitere Erhänzungen hierzu bedarf es meiner Auffaussung nach nicht.

Unter Hinweis auf mein Schreiben vom 27.02.2010 lehne ich Ihren Antrag vom 02.02.2010 ab, die verfügte Kontaktsperre zwischen Ihnen und Herrn RonnyZ bleibt bestehen.

Die von Ihnen in Ihrem Schreiben beigefügten Anlagen für Herrn Z. werden unter Hinweis auf mein Schreiben vom 27.01.2010 nicht an diesen ausgehändigt, sondern zu seiner Habe genommen und dort verwahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Beglaubigt
Verwaltungsangestellte


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JVA Uelzen: Kontaktverbot aufheben
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=754&s=read

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Die weiteren Schritte werden gegenwärtig geprüft und intern besprochen. Zum Einen besteht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwere/Antrag an das Justizministerium Niedersachsen als Obersten Dienstherrn der JVA Uelzen. Zum Anderen besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsantrages auf dem gerichtlichen Wege an die Strafvollstreckungskammer. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
geschrieben am 12.02.2010
gelesen 3949
Autor K13online
Seiten: 1
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