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Text - Publigayte: Linke hat Ärger mit Pädo |
Linke hat Ärger mit Pädo
„Dieter G. verstößt vorsätzlich gegen die programmatischen Grundsätze der Partei“ heißt es in dem Antrag auf Parteiausschluss, den der Landesverband Baden-Württemberg gestellt hat. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Queer der Linken stützt den Antrag.
Der Vorwurf an den Hamburger Genossen G.: Er propagiere die Freigabe von Kinderpornographie, die Abschaffung der Strafbarkeit von Sex mit Kindern und Minderjährigen und verharmlose Kinderprostitution. „Er ist in die Partei nur eingetreten, um für seine eigenen Ziele neuen Resonanzboden zu finden“, heißt es. Dieter G., der für das Internetportal K13online arbeitet, füge der Partei schweren Schaden zu, begründen die Antragsteller Bernhard Strasdeit und Claus Spohn.
G. missbrauche die Linke als Instrument für öffentliche Auftritte, obwohl die Partei sich programmatisch für den besonderen Rechtsschutz von Kindern einsetze. Die beiden Familienväter: „Wir wollen in einer Partei sein, die mit dem Gesellschaftsproblem Pädophilie verantwortlich umgeht.“ Der Schutz von Minderjährigen habe aber Vorrang.
Auch das Bundestreffen der BAG Linke hatte bereits im Juni in Hannover beschlossen, den Parteiausschluss zu beantragen. Die BAG begründet dies unter anderem mit dem Engagement G.’s für die „Krumme 13“: „Die Gruppe und insbesondere Dieter G. setzt sich für die Abschaffung der Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ein und verharmlost systematisch den sexuellen Missbrauch von Kindern.“
Der Betroffene selbst (Lebensmotto: „Jede Liebe ist Liebe“) wehrt sich: „Zwischen meinen Freizeit-Aktivitäten und Positionen als Verantwortlicher der K13-Online-Redaktion bestehen erhebliche Unterscheide“, so G. „Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich als Parteimitglied oder im Namen der Partei zum Thema der Pädophilie öffentlich geäußert“, wehrt G. ab. Er fordert eine Debatte innerhalb der Linkspartei: „Mir geht es bei der Thematisierung in erster Linie um die Einhaltung der Menschenrechte für Pädophile. Eine innerparteiliche Auseiandersetzung mit den Menschenrechten für sexuelle Randgruppen ist aus meiner Sicht dringend geboten.“
Wie der „Spiegel“ berichtet, stand G. bereits mehrfach vor Gericht: 1996 wurde er demnach zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er von einem Wohnwagen aus einen Versandhandel für Kinderpornos betrieben hatte. In seiner Freizeit, nicht als Parteimitglied.
von STEFAN MIELCHEN; Foto: privat
erschienen 9. Sept. 2008
Quelle-Publigayte hier:
http://hinnerk.publigayte.com/Artikel.211+M55370dfe9c1.0.html
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