"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Text - Tagebuch einer Gefangenschaft: 84. Tag

Tagebuch einer Gefangenschaft: 84. Tag, Dienstag, den 9. August 2016 in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

Bei Aufschluss um 6 Uhr bleibe ich heute wieder bis um 11:15 Uhr zum Mittagessen im Bett liegen und höre SWR4-Radio. Beim Leeren des Mülleimers treffe ich wieder "Peter K." und frage Ihn, wie das mit dem Friseur läuft. Die Haare werden auf der 1. Ebene im Gang geschnitten. Man muss sich in eine Liste eintragen. Der Gefangene auf Zelle 4223 verschließt "versehentlich" meine Zellentür, die vom Beamten gleich wieder geöffnet wird. Um 13 Uhr gibt es wieder den Einkauf zum Abholen. Beim Zucker hatte ich eine falsche Bestellnummer angegeben und deshalb werde ich für die nächsten zwei Wochen keinen eigenen Zucker für Kaffee/Tee haben. Der Schänzer gleich neben mir wird mir sein Süßstoff schenken. Die "alten Hasen" im 4. Flügel schleppen 2 Kisten vom Einkauf auf Ihre Zellen. Da kann man schon sehr neidisch werden.

"Peter K." kommt um 16 Uhr wieder kurz auf meine Zelle. Am Abendhof nehme ich wieder nicht teil, aber am Aufschluss bis 19:30 Uhr. Schreibe wieder mehrere Briefe nach "Draußen". Gegen meine leichten Kopfschmerzen nehme ich eine Schmerztablette ein. Um 19 Uhr gehe ich zu "Peter K." auf die 3. Ebene zu Besuch. Wir unterhalten uns über meinen Tabakkonsum. Ich soll ja die Knastzeit dazu nutzen, nicht mehr zu rauchen, wie meine "tollen" Freunde "Draußen" meinen. "Peter K." erzählt mir auch etwas über einen körperlichen Angriff des Gefangenen auf Zelle 4313 an demn Gefangenen auf der Zelle 4311(Andreas).  Die Beamten hätten sofort eingegriffen und Beide wurden zunächst eingeschlossen und haben ein rotes Schild an der Zellentür erhalten. Zur Klärung des Sachverhaltes haben bei der damaligen Anstalts-Juristin Vernehmungen stattgefunden. Der Angreifer/Täter hat daraufhin eine Sanktion mit Dauer-Einschluss erhalten. Eine solche Sanktion hätte ich auch bei den Angriffen gegen meine Person in Kislau gegen die dortigen Täter erwartet. Nichts war dort jedoch geschehen. Erst nach meiner Entlassung habe ich Strafanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt, die diesen Webseiten in den News-Archiven entnommen werden können. In der JVA Bruchsal gab es eine korrekte Handhabung mit Sanktionen. Diese Gewissheit hat mich doch sehr beruhigt. Auch aus diesem Grund hat es in Bruchsal keine tätlichen Angriffe gegen meine Person gegeben.

Kurz vor Einschluss gebe ich "Peter K." noch mein mitgebrachtes Buch zum StVollG. Er leiht mir seinen Locher aus, damit ich meine Briefe am Abend abheften kann. Er hat noch viel Kopierpapier, Hefter, Briefumschläge und sogar Briefmarken auf seiner Zelle. Damit wird er mir in den nächsten Wochen aushelfen, wenn ich mal nix mehr habe. An dieser Stelle nochmals meinen herzlichen Dank dafür! Nach meiner Entlassung werde ich "Peter K." alle die Ausdrucke meines Online-Tagesbuches per Briefpost schicken, worin auch ER genannt wird. Das hatten wir so abgesprochen. Denn ER muss die Inhalte ggf. korrigieren bzw. autorisieren. So schickte ich Ihm am 13. April 2017 die Tagebücher 67 bis 75 zu. Dieser Brief wurde erstmals von der JVA Bruchsal angehalten bzw. nicht an "Peter K." ausgehändigt. Der neue Jurist(StA) der JVA Bruchsal schickte mir meinen Brief mit Anlagen vom 25. April 2017 zurück. In dem Schriftsatz wird das Nichtaushändigen/Rücksendung wie folgt begründet:

Eine Aushändigung an den Gefangenen erfolgte nicht, da eine Weiterleitung des Schreibens an den Gefangenen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 JVollzGB III die Ziele des Strafvollzugs gefährden würde.

https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_III/26.html

Mit meinem Schreiben vom 27. Apri 2017 habe ich dem Juristen wie folgt geantwortet:

Anhalten & Nichtaushändigung von Briefen mit Anlagen

Aktenzeichen: xxxxxxxx 

Sehr geehrter Herr xxxxx! 

Das Anhalten & die Nichtaushändigung meines Briefes vom 13. April 2017 und damit verbundene Rücksendung kann hier nicht nachvollzogen werden. Der Brief für sich allein genommen kann nicht das Volllzugsziel gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 JVollzGB III gefährenden. Gemäß § 26 Abs. 3 ist mir bisher nicht bekannt geworden, dass dem Gefangenen xxxx das Anhalten dieses Briefes mitgeteilt wurde. 

Das Anhalten & die Nichtaushändigung der Anlagen – Ausdrucke meines Online Tagesbuches auf meinen Webseiten – halte ich für zumindest unverhältnismäßig. Das Zusenden dieser Ausdrucke, worin Herr xxx namentlich genannt wird, dient ausschließlich seiner Kenntnisnahme über die Richtigkeit meiner Tagebuch-Schilderungen. Für meine journalistische Berichterstattung im Online-Tagebuch erhält Herr xxxx die Möglichkeit einer Richtigstellung. Deshalb sollte der § 26 keine Anwendung finden. Ich bitte um erneute Prüfung und Genehmigung. Herr xxx wird noch bis zum 180. Tag meines Online-Tagebuches namentlich Erwähnung finden. Es bedarf deshalb auch weiterhin einer Kenntnisnahme bzw. seiner möglichen Korrektur.

In der Anlage erhalten Sie eine Kopie der Vorsorgeurkunde der Bundesnotarkammer.

Mit freundlichen Grüßen 

Dieter Gieseking 

Anlagen

Details der Vorsorgeurkunde

Der Anstalts-Jurist hat mit seinem Schriftsatz vom 5. Mai 2017 darauf wie folgt reagiert(Auszüge):

.... Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 27.04.2017 stelle ich anheim, nochmals die Textpassagen ihres Online-Tagebuches, die ausschließlich Herrn xxx betreffen, zur erneuten Prüfung hierher zu übersenden.

Voraussetzung für eine Genehmigung und Weiterleitung dieses Briefes ist jedoch, dass weder in den Textpassagen noch im Begleitbrief Ausführungen enthalten sind, die mit der Anlasstat oder den Gründen der Haft des Herrn xxxx oder mit dem Zweck des von Ihnen betriebenen Vereins zusammenhängen.

Darüber hinaus muss der Umfang der zugesandten Textpassagen so gefasst sein, dass eine Kontrolle durch die JVA in einem vertretbaren Zeitaufwand gewährleistet werden kann.

Mit meinem Schreiben vom 12. Mai 2017 habe ich darauf erneut geantwortet und die Online-Tagebücher in Ausdrucken wiederholt vorgelegt.

Anhalten & Nichtaushändigung von Briefen mit Anlagen

Aktenzeichen: xxxxx 

Sehr geehrter Herr xxxx 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 5. Mai 2017 sende ich Ihnen heute erneut die Ausdrucke meines Online-Tagebuches zur Prüfung und Aushändigung an den Gefangenen xxxx. Diese können natürlich auch nach und nach geprüft und übergeben werden. 

Inzwischen hat mir Herr xxxx bestätigt, dass er über die damalige Nichtaushändigung gemäß § 26 Abs. 3 JVollzGB informiert worden ist. 

Alle Textpassagen in meinem Online-Tagebuch beinhalten ausschließlich meinen Tagesablauf in der JVA Bruchsal. Die Stellen, wo auch Herr xxx erwähnt wird, sind gelb markiert. 

Bei meinen Webseiten K13online handelt es sich weder um einen eingetragenen Verein noch um einen nicht geschäftsfähigen Verein, sondern um ein Internetportal zur journalistischen Berichterstattung. Der frühere Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ existiert nicht mehr. Meine aktuelle Gefangenenhilfe beschränkt sich auf die rein private Ebene mit Herrn xxx und anderen Inhaftieren in bundesweiten JVAs.

Mein Online-Tagebuch enthält auch keine Hinweise auf die Anlasstat oder die Gründe der Haft des Gefangenen xxxx. Die Deliktsart ist im Fall von Herrn xxx für mich auch nicht relevant, denn ich reduziere Ihn/alle nicht auf seine begangene Tat, sondern betrachte Ihn als Menschen in seiner Gesamtheit. Ansonsten könnte ich meine persönliche Gefangenenhilfe bei keinem von mir betreuten Gefangenen leisten. Ich versuche den Gefangenen von „Draußen“ nach „Drinnen“ mit meinen Möglichkeiten zu helfen, damit diese nach einer Entlassung ein straffreies Leben führen können. Mit der Resozialisierung kann bereits während der Haftzeit begonnen werden. Ich hoffe, dass ich dabei meinen Anteil leisten kann. 

Im Namen und in Vollmacht von Herrn xxxx sende ich Ihnen in der Anlage auch den „Auszug aus der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister“ der Bundesnotarkammer zur Kenntnisnahme. Damit habe ich auch die persönliche Betreuung des Gefangenen xxx übernommen. 

Bei dieser Gelegenheit frage ich auch an, ob der Besuchsantrag von Herrn xxxx zu meiner Person bereits bearbeitet wurde. Die 6-monatige Wartezeit als ehemaliger Gefangener der JVA Bruchsal (BuchNr.: xxxx) läuft am 16. Mai 2017 aus. Ich beabsichtige, Herrn xxx Ende Mai d. J. zu besuchen. Würde mich freuen, wenn dies möglich wäre. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dieter Gieseking 

Anlagen

4x Online-Tagebuch-Ausdrucke vom 67. – 75. Tag

1x Kopie – Auszug aus der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister

1x K13online-Visitenkarte

In den folgenden Online-Tagebüchern werde ich über den weiteren Verlauf in dieser Angelegenheit berichten...


Tagebuch einer Gefangenschaft: 82. Tag, Sonntag, den 7. August 2016  und 83. Tag, Montag, den 8. August 2016 in der JVA Bruchsal im geschlossenen Vollzug

http://krumme13.org/text.php?id=1285&s=read

geschrieben am 14.05.2017
gelesen 2001
Autor K13online
Seiten: 1
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