CareChild: Reaktion Amtsgericht Münster | |
Amtsgericht Münster
Gerichts Str. 2-6 48149 Münster, den 08.08.2007 K13online Redaktion z.Hd. Herrn Dieter Gieseking Postfach 540465 22504 Hamburg Verein CareChild, Münster Ihr Schreiben vom 25.07.2007 Sehr geehrter Herr Gieseking, zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann vom hiesigen Registergericht keine Stellungnahme abgegeben werden. Sofern Sie der Meinung sind, dass von dem o.g. Verein über das Internet unwahre Behauptungen über Sie verbreitet werden, haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtliche oder strafrechtliche Anträge etc. zu stellen. Eine Zuständigkeit des hiesigen Vereinsregisters ist jedoch insoweit nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht vom Registergericht, sondern von dem zuständigen Finanzamt Münster-Innenstadt erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Wendt Rechtspfleger ************************************************* Somit werden wir uns an das Finanzamt Münster wenden und einen Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit stellen. Weitere Infos zu diesem Fall auf der Übersichtsseite. |
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geschrieben von K13online am 17.08.2007 - ID: 556 - 3601 mal gelesen |
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