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Text - Yahoo(ddp) zum TRIERER Justizskandal
Trier (ddp-rps). Im dritten Anlauf hat das Landgericht Trier am Dienstag zwei bekennende Pädophile des Vereins «Krumme 13» wegen gemeinschaftlichen Verbreitens von pornografischen Schriften zu Haftstrafen verurteilt. Ein 49-jähriger ehemaliger Trierer Grenzschutzbeamter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der zweite Angeklagte, der derzeit bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt, muss nun insgesamt drei Jahre und vier Monate absitzen.

Mit dieser Entscheidung blieb das Gericht nur knapp hinter dem ursprünglichen Strafmaß der Urteile aus erster und zweiter Instanz zurück. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Die beiden Mitglieder der Vereinigung «Krumme 13», die sich für die Legalisierung von Sexualkontakten zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzt, hatten einen pornografischen Erlebnisbericht eines elfjährigen Jungen im Internet veröffentlicht. Darin wird geschildert, wie der Junge mit einem erwachsenen Mann Oralverkehr vollzog und Analverkehr vorbereitete.

Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem Text um Kinderpornografie, verpackt in eine «schnulzige Geschichte», die einem pädophilen Publikum zur Stimulation diene. Der zwei Seiten lange Erlebnisbericht war Teil einer Textsammlung von 555 Seiten, die der 49-jährige Angeklagte als Online-Redakteur auf seinem Computer verwaltete. Der 45-Jährige hatte den Text in das Internet-Angebot der «Krummen 13» eingestellt.

Die Angeklagten waren bereits in erster und zweiter Instanz zu sechs Monaten auf Bewährung beziehungsweise acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Fall an das Landgericht zurück verwiesen, da die Richter außer Acht gelassen hatten, in welchem Zusammenhang der Text erschienen war. Dies sei für die Beurteilung einer Schrift als Pornografie aber entscheidend.

Im neuerlichen Prozess kamen deshalb nun Sachverständige zu Wort, die prüfen sollten, ob die inkriminierte Textsammlung wissenschaftlichen Ansprüchen genügte. Der Mainzer Rechtsmediziner Reinhard Urban kam dabei zu dem Ergebnis, dass zwar wissenschaftliche Texte zum Teil lückenhaft zitiert worden waren, die ganze Textsammlung aber keineswegs als wissenschaftlich gelten könne.

Die Verteidigung hingegen wertete die Schriften nicht als Pornografie, sondern als wissenschaftlichen, pseudo-wissenschaftlichen und rechtlichen Ratgeber. Über rechtliche Aspekte habe sich der Angeklagte vor der Veröffentlichung eingehend informiert und sei bestrebt gewesen, den gesetzlichen Rahmen einzuhalten.

Während der Verhandlung bekannten sich die Angeklagten zu ihrer Neigung zu Kindern. Der 45-Jährige wetterte in seinem Schlusswort sogar gegen eine Gesellschaft, die Pädophile als neue Untermenschen behandele, was Richter Armin Hardt in scharfer Form zurückwies. Eine Bewährungsstrafe schloss der Richter aus, da beide Angeklagten vorbestraft seien und keine Einsicht in ihre Schuld zeigten.

Die Beweisaufnahme hatte außerdem ergeben, dass der 49-Jährige auf seinem Computer 20 Bilder mit Kinderpornografie gespeichert hatte. Er sieht deswegen einem zusätzlichen Verfahren entgegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat angekündigt, erneut Revision einzulegen.
(ddp)


http://de.news.yahoo.com/050426/336/4ifts.html

Bei diesem Artikel handelt es sich um die Original-Pressemitteilung von DDP, die über dessen Presseverteiler veröffentlicht worden ist und von vielen bundesweiten Medien der jeweils hiesigen Tageszeitungen... vollständig oder nur teilweise nach Belieben(negativ) übernommen wurde.

http://www.ddp.de
geschrieben am 07.05.2005
gelesen 3427
Autor K13online
Seiten: 1
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