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Text - Roth(MdB-SPD): StA Fulda lehnt Verfahren ab
A b s c h r i f t

Staatsanwaltschaft Fulda
Postfach 1852
36008 Fulda

08.06.2010


21 Js 5768/10 POL


Auf die Strafanzeige des Herrn Dieter Gieseking vom 3.4.2010 gegen den Bundestagsabgeordneten Michael Roth wegen des Vorwurfs der Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt( § 152 Abs. 1 i.V.m. " 170 der StPO)


Gründe

Die Antwort des angezeigten Bundestagsabgeordneten vom 22.03.2010 auf die Frage des Anzeigeerstatters vom 26.02.2010 im Abgeordnetenwatch - "Der Fragesteller ist Gründer der Gruppe Krumme13, die sich für die Straffreiheit für sexuellen Missbrauch von Kindern ausspricht" - erfüllt keinen Straftatbestand.

Die Auffassung des Anzeigeerstatters, diese Behauptung sei falsch, ist unzutreffend. Der Anzeigeerstatter betont zwar, dass er sich nur für die Legalisierung von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzt. Er bewertet diese pädophilen Beziehungen nicht als einen sexuellen Missbrauch gegen die Selbstbestimmung von Kindern. Die von ihm und seiner Gruppe politisch geforderte Straffreiheit beziehe sich "demnach nicht auf einen echten sexuellen Missbrauch unter Gewaltanwendung". Dies führt jedoch entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters nicht nur Annahme der Unwahrheit der beanstandeten Äußerungen des Bundestagsabgeordneten.

Der Strafgesetzgeber hat den von dem Anzeigeerstatter so genannten "echten sexuellen Missbrauch unter Gewaltanwendung" in § 176 a Absatz 2 Nr. 3 StGB im Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Strafe gestellt. Der "einfache" sexuelle Missbrauch von Kindern ist in " 176 StGB normiert. § 176 StGB schützt die Möglichkeit zur Entwicklung sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit von Kindern. Die Vorschrift bestimmt eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Umgang strafmündiger Personen mit Kindern; solche Kontakte sind - dies ist dem Anzeigeerstatter bekannt - ausnahmslos verboten. Das Gesetz will die Entwicklung von Kindern insgesamt von sexuellen Erlebnissen freihalten, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in sexuellen Motiven Erwachsener begründet sind. Für eine Strafbarkeit nach § 176 StGB ist es demnach völlig unerheblich, ob das Kind in die Handlungen "einwillig" - sofern man unterstellt, dass es eine echte "Einwilligung" eines strafunmündigen Kindes in den Eingriff in sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht überhaupt geben kann.

Die Äußerungen des angezeigten Bundestagsabgeordneten an die Nutzerinnen und Nutzer von Abgeordnetenwatch.de, der Anzeigeerstatter spreche sich "für die Straffreiheit für sexuellen Missbrauch von Kindern" aus, stellt bei dieser Sachlage keine unwahre oder falsche Tatsachenbehauptung dar: Mit seinem Einsatz für die Legalisierung einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen Kindern und Erwachsenen wendet sich der Anzeigeerstatter gegen die vom Gesetzgeber und von der Rechtssprechung und Lehre vorgenomme Anwendung des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern auch bei sog. einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern.

Bei dieser Sachlage - die Behauptung des angezeigten Beschuldigten ist weder unwahr noch falsch - ist für eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede, Verleumdung wie auch wegen Beleidigung kein Raum.

Leitender Oberstaatsanwalt
(Beglaubigt - Unterschrift)


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Anmerkung K13online
Auf eine Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft(StA) Fulda bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) wird aus Kosten- und Zeitgründen verzichtet. Damit dulden wir faktisch die falschen Behauptungen des SPD-Politikers in seiner Antwort an uns bei Abgeordnetenwatch. Wir begnügen uns mit der Richtigstellung auf unseren eigenen Webseiten. Gleichzeitig weisen wir jedoch daraufhin, dass wir in ähnlich gelagerten Fällen auch weiterhin keine falsche Behauptungen kommentarlos hinnehmen und bei anderen Staatsanwaltschaften weiterhin Strafanträge stellen werden. Der allgemeine Rechtsweg der Beschwerde gegen Entscheidungen der StA liegt bei der GStA. Entscheidet auch die GStA gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen einen Angeschuldigten besteht gemäß StPO auch die Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren gerichtlich erzwingen zu lassen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht, ob die StA ein Ermittlungsverfahren einleiten muss oder nicht. Diesen Rechtsweg haben wir im Fall Roth(SPD) also nicht voll ausgeschöpft, aber werden dies bei weiteren Fällen in Erwägung ziehen.

In der Sache der falschen Behauptung von Roth(SPD) bleibt festzustellen, dass die StA nicht zwischen tatsächlichem sexuellen Missbrauch gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und einvernehmlichen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden hat. Die StA hat sich ausschließlich am Gesetzestext des UNrechts § 176 ff. StGB orientiert. Sie setzt damit bei den Äußerungen von Roth sexuelle Gewalt und Einvernehmlichkeit gleich. Bei dem unwissenden BürgerIn entsteht dadurch der falsche Eindruck, K13online würde auch den wirklichen sexuellen Missbrauch an Kindern durch Gewaltanwendung legalisieren wollen. Diese Behauptung ist FALSCH ! Die StA Fulda hat mit Ihrer Fehlentscheidung nicht zur Differenzierung und damit zur Wahrheit beigetragen. Die BesucherInnen von Abgeordnetenwatch werden durch die falschen Behauptungen des SPD-Politikers Roth weiterhin und jetzt sogar "legal" getäuscht. Zur Frage der Einvernehmlichkeit stellt die StA Fulda jedoch richtigerweise fest, dass es bei der bestehenden Gesetzgebung keine Rolle spielt, ob das Kind einwilligt oder nicht. Genau dieser Punkt bestätigt jedoch unsere politische Forderung, dass Einvernehmlichkeit nicht mit Strafe bedroht sein darf. Durch dieses Verbot wird die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes verhindert. Der 13 Absatz des StGB - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - ist eine politische und juristische Lüge. Das Kind darf eben zu seinem angeblichen "Schutz" nicht frei über seine Sexualität selbst bestimmen. Eine diesbezügliche Reform des Sexualstrafrechts ist daher seit langer Zeit überfällig. Zum Wohle der Kinder und ihren großen pädophilen Freunden/Partnern. Eine solche Strafrechtsreform ist in 1. Linie Aufgabe der Bundespolitik - nicht der Justiz. Die Justiz kann bekanntlich keine Gesetze ändern, sondern diese nur anwenden. Und: Primär muss es Aufgabe und Ziel der Pädophilen/Pädosexuellen sein, die Forderungen nach Legalisierung einvernehmlicher Beziehungen in die politischen Parteien bis in den Bundestag zu tragen. Die Pädophilenszene muss sich deshalb politisch organisieren und Strukturen aufbauen, die dann auch langfristig zum Erfolg führen können und müssen. Die K13online Redaktion wird ihren Anteil daran weiterhin leisten...

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[update: Ermittlungsverfahren eingeleitet] K13online-Strafantrag bei StA Fulda gegen M. Roth(SPD-MdB) * Statement bei Abgeordnetenwatch ist strafbar - vom 09.04.2010
Statement von Michael Roth(SPD-MdB) erfüllt die Straftatbestände der §§ 185(Beleidigung) & 186(Üble Nachrede) & 187(Verleumdung) des Strafgesetzbuches(StGB)
Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat gegen den SPD-Politiker im Deutschen Bundestag, Michael Roth, Strafantrag bei der für seinen privaten Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft(StA) Fulda gestellt. Roth hatte bei Abgeordnetenwatch zu den Fragen zum EU-Rahmenbeschluss ein Statement abgegeben, welches die Straftatbestände der §§ 185, 186 und 187 StGB erfüllt haben. Auch das Kuratorium von Abgeordnetenwatch berät zur Zeit über das Statement, weshalb dieses dort gegenwärtig nicht mehr online verfügbar ist. Die StA Fulda hat jetzt die Ermittlungen aufgenommen. Lesen Sie die Strafanzeige und die Mitteilung des Aktenzeichens mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1656
geschrieben am 17.06.2010
gelesen 3358
Autor K13online
Seiten: 1
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