"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Text - Luxemburger Tageblatt - Leserbrief

Kommentare

Leserbrief zum Artikel von K13Online
am 19.10.2003

Gestern am Samstag den 18.10.03 veröffentlichte das Luxemburger "Tageblatt" folgenden Leserbrief;


Zum Kommentar
Die „Krumme 13“
von Romain Durlet

Dass hier die Bestätigung des Urteils in 1. Instanz gegen Gieseking erwähnt, aber kein Gedanke über die Hintergründe verschwendet wird, legt nahe, dass es scheinbar völlig gleichgültig ist, weswegen der Quotenrenner nun vor Gericht stand. Es wäre wohl ein ebenso willkommener Aufhänger gewesen, wenn er volltrunken hinter dem Steuer aufgegriffen worden wäre. Dadurch hätte Gieseking vermutlich mehr Kinder in Gefahr gebracht, als durch Veröffentlichen eines Textes, dessen ominöser Inhalt der blühenden Fantasie des schockierten Lesers überlassen bleibt.

Fakt ist aber, dass der besagte „Stefan-Text“ (der mir übrigens wohl bekannt ist) juristisch als Schilderung eines Betroffenen von sexuellem Missbrauch einzuordnen ist. Würde er als pornographisch eingestuft, müssten auch reale Missbrauchsopfer verurteilt werden, die weit heftigere Texte verfasst haben.

Die einzige „Tat“ der beiden Angeklagten war, diesen Text im Rahmen ihrer Kampagne (ich erlaube mir, das neutral zu formulieren) veröffentlicht zu haben. Da der Text inhaltlich nicht angreifbar war, konstruierte man zu Gericht mühsam einen „pädophilen Kontext“, was Gieseking praktisch zu einer Art König Midas mystifiziert, dessen Berührung jeden Text in Kinderpornos verwandelt. Das ist zwar unterhaltsam, juristisch aber blanker Unfug.

Vollends der Lächerlichkeit preisgegeben wird diese Angelegenheit durch die gleichzeitige Veröffentlichung des Textes im Magazin „Gigi“, dessen Redaktion bis heute nicht belangt wurde, ebenso wenig wie der Autor selbst.

Die Auflistung seiner Vorstrafen macht Gieseking zwar zum Schuft erster Güte, beantwortet aber die Frage nicht, wofür er jetzt eigentlich bestraft wird. Wegen Kindesmissbrauchs stand er jedenfalls noch nie vor Gericht. Der Grund, warum sein online-Buchhandel nicht ausgehoben wird, ist banal: alle bei ihm erhältlichen Medien sind völlig „legal“ auch bei Amazon zu finden.

Auch hier bleibt es natürlich frei, an das immerhin juristisch bescheinigte goldene Händchen des Midas Gieseking zu glauben…

daedalus


Leserbrief zum Artikel von K13Online
am 19.10.2003

Gestern am Samstag den 18.10.03 veröffentlichte das Luxemburger "Tageblatt" folgenden Leserbrief;


Zum Kommentar
Die „Krumme 13“
von Romain Durlet

Dass hier die Bestätigung des Urteils in 1. Instanz gegen Gieseking erwähnt, aber kein Gedanke über die Hintergründe verschwendet wird, legt nahe, dass es scheinbar völlig gleichgültig ist, weswegen der Quotenrenner nun vor Gericht stand. Es wäre wohl ein ebenso willkommener Aufhänger gewesen, wenn er volltrunken hinter dem Steuer aufgegriffen worden wäre. Dadurch hätte Gieseking vermutlich mehr Kinder in Gefahr gebracht, als durch Veröffentlichen eines Textes, dessen ominöser Inhalt der blühenden Fantasie des schockierten Lesers überlassen bleibt.

Fakt ist aber, dass der besagte „Stefan-Text“ (der mir übrigens wohl bekannt ist) juristisch als Schilderung eines Betroffenen von sexuellem Missbrauch einzuordnen ist. Würde er als pornographisch eingestuft, müssten auch reale Missbrauchsopfer verurteilt werden, die weit heftigere Texte verfasst haben.

Die einzige „Tat“ der beiden Angeklagten war, diesen Text im Rahmen ihrer Kampagne (ich erlaube mir, das neutral zu formulieren) veröffentlicht zu haben. Da der Text inhaltlich nicht angreifbar war, konstruierte man zu Gericht mühsam einen „pädophilen Kontext“, was Gieseking praktisch zu einer Art König Midas mystifiziert, dessen Berührung jeden Text in Kinderpornos verwandelt. Das ist zwar unterhaltsam, juristisch aber blanker Unfug.

Vollends der Lächerlichkeit preisgegeben wird diese Angelegenheit durch die gleichzeitige Veröffentlichung des Textes im Magazin „Gigi“, dessen Redaktion bis heute nicht belangt wurde, ebenso wenig wie der Autor selbst.

Die Auflistung seiner Vorstrafen macht Gieseking zwar zum Schuft erster Güte, beantwortet aber die Frage nicht, wofür er jetzt eigentlich bestraft wird. Wegen Kindesmissbrauchs stand er jedenfalls noch nie vor Gericht. Der Grund, warum sein online-Buchhandel nicht ausgehoben wird, ist banal: alle bei ihm erhältlichen Medien sind völlig „legal“ auch bei Amazon zu finden.

Auch hier bleibt es natürlich frei, an das immerhin juristisch bescheinigte goldene Händchen des Midas Gieseking zu glauben…

daedalus

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