Betreff: BAG.queer Bundestreffen Hannover 8. Juni 2008
Hier: Nicht-ordnungsgemäßes
Bundestreffen/Beschlussunfähigkeitsantrag
Sehr
geehrte MitgliederInnen
der
Bundesschiedskommission !
Die
Zuständigkeit für meine Anträge ergibt es aus §
3 der Bundesschiedsordnung. Die BAG.queer ist ein Zusammenschluss
auf Bundesebene.
Zur
Wahrung der Antragsfrist von vier Wochen wird dieser Antrag
fristgerecht zugesandt. Das Protokoll zum Bundestreffen ist hier
erst am 4. Juli 2008 per eMail eingetroffen und wird in der Anlage
beigelegt. Am Bundestreffen der BAG.queer habe ich nicht
teilgenommen.
Aufgrund
der Kürze der Zeit vom Erhalt des Protokolles bis zum
Fristablauf wird eine ausführliche Begründung zu meinen
Anträgen in den nächsten Tagen nachgereicht.
Wie
mir von verschiedenen Mitgliedern der Partei Die LINKE &
BAG.queermitgliedern bekannt wurde sind bereits weitere Anträge
gegen das Bundestreffen bei der Bundesschiedskommission anhängig.
Über den aktuellen Stand dieser Verfahren möchte ich Sie
um Auskunft bitten.
Ich
bin seid dem 17.09.2007 Parteimitglied in der LINKEN und habe die
Mitgliedsausweisnummer: *** des Landesverbandes
Baden-Württemberg. Durch die Beitritterklärung zur
BAG.queer bin ich Mitglied dieser Bundesarbeitsgemeinschaft und
gleichzeitig Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft LAG.queer in
Baden-Württemberg.
Es
wird um Eingangsbestätigung dieses Schriftsatzes gebeten. Eine
ausführliche Begründung meiner Anträge ist in
Vorbereitung und wird Ihnen in den nächsten Tagen per Briefpost
gesandt.