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Mitglieder der Pädophilen-Gruppe «Krumme 13» freigesprochen
Koblenz (ddp-rps). Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz hat zwei bekennende Pädophile des Vereins «Krumme 13» in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf des Verbreitens pornografischer Schriften freigesprochen. Wie ein Sprecher des OLG am Montag auf Anfrage mitteilte, hatten die Richter anders als in den Vorinstanzen entschieden, dass ein von den Angeklagten im Internet veröffentlichter Text nicht pornografisch sei. Der Text schildere in erster Linie die Entwicklung der Beziehung eines elfjährigen Jungen zu zwei erwachsenen Männern. Zwar würden auch sexuelle Handlungen an dem minderjährigen Kind beschrieben. Doch erfolge das nicht in grober, aufdringlicher oder anreißender Weise wie in einer pornografischen Schrift.
Gegenstand der Verhandlung sei in erster Linie gewesen, zu klären, ob es sich beim so genannten Stefan-Bericht um eine pornographische Schrift handle. Der Beschluss sei nicht als Billigung sexueller Handlungen an Kindern zu verstehen, betonte der Gerichtssprecher.
Das Landgericht Trier hatte im April dieses Jahres einen ehemaligen Trierer Grenzschutzbeamten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der zweite Angeklagte, der bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt, wurde damals zu zusätzlichen vier Monaten verurteilt.
Die beiden Mitglieder der Vereinigung «Krumme 13», die sich für die Legalisierung von Sexualkontakten zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzt, hatten einen «Erlebnisbericht» eines elfjährigen Jungen im Internet veröffentlicht. Darin wird geschildert, wie der Junge mit einem erwachsenen Mann Oralverkehr vollzieht.
Der OVG-Beschluss vom 27. September 2005 ist rechtskräftig.
(ddp)
Der Artikel ist online nicht mehr verfügbar. Hauptseite und Quelle hier:
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