SWR an K13online (Weigerung Gegendarstellung)
A b s c h r i f t

Südwestrundfunk
Justitiariat
Postfach 3740
55027 Mainz


26. Mai 2010


Ihr Schreiben vom 22. Mai 2010
Gegendarstellung zur SWR-Sendung "Zur Sache BW" vom 20. Mai 2010



Sehr geehrter Herr Gieseking,

Ihr Schreiben vom 22. Mai 2010 an den Intendanten des Südwestrundfunks wurde dem Justitiariat mit der Bitte um Bearbeitung übermittelt. Wir haben den Vorgang überprüft.

Im Ergebnis bitten wir um Verständnis, dass wir Ihrer Aufforderung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung nicht nachkommen können. Die Gegendarstellung entspricht nicht den staatsvertraglichen Voraussetzungen. Insbesondere ist ihr Umfang nicht angemessen.

Eine Pflicht des SWR zur Verbreitung der Gegendarstellung besteht daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Justitiariat


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[update] K13online Pressemitteilung: Gegendarstellung an den SWR- Intendanten Peter Boudgoust zur TV-Sendung bei - zur Sache BW - am 20.05.2010 - vom 25.05.2010
Missbrauch der Pressefreiheit durch den SWR Autor Jörg Brillen(Studio Karlsruhe) * Gegendarstellung senden oder Beschwerde beim Presserat * Für einen objektiven und korrekten Journalismus
Der Inhaber der K13online Redaktion, Dieter Gieseking, fordert den Südwestrundfunk(SWR) zu eine öffentlichen Gegendarstellung auf. In einem Sendebetrag des Politik-Magazins "zur Sache BW" wurden am 20. Mai 2010 falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Gemäß § 56 Rundfunkstaatsmedienvertrag(RStV) ist der SWR zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung verpflichtet. Sofern der SWR unserer Aufforderung nicht nachkommen sollte, werden wir öffentliche Beschwerde beim Deutschen Presserat erheben. Lesen Sie den Schriftsatz an den SWR-Intendanten Peter Boudgoust in Stuttgart mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 10.06.2010 - ID: 810 - 3574 mal gelesen Drucken

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