K13-Strafantrag gegen Täter vom 28.04.2010
A b s c h r i f t


Staatsanwaltschaft Pforzheim
Schulbergstaffel 1

75116 Pforzheim



Pforzheim, 29. April 2010


Betreff: Strafanzeige/Strafantrag gegen Unbekannt(eMail-Absender)


Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen den Inhaber der eMailadresse - [email protected] - wird hiermit bei Vorliegen der Straftatbestände Strafantrag gemäß der folgenden §§ im Strafgesetzbuch gestellt:

§ 185 StGB Beleidigung
& 238 StGB Nachstellen
§ 241 StGB Bedrohung

Tatzeit 28. April 2010


Sachverhalt und Begründung

Die oben genannte eMailadresse des Täters ist zum Tatzeitpunkt gültig und erreichbar. Auf die eMail des Täters wurde mit RE geantwortet und mitgeteilt, dass ein Strafantrag gestellt wurde. Die Startseite des Email-Account Anbieters liegt diesem Schreiben mit dem Inhalt der eMail ausgedruckt bei.

Der Inhalt der eMail stellt eine schwere Beleidigung dar. Weiter beinhalte die eMail eine massive Bedrohung gegen meine Person auf Leib und Leben als Inhaber der Webseiten K13online. Aufgrund früherer Angriffe und Straftaten ist die ausgesprochene Bedrohung ernst zu nehmen. Bei der Mitteilung meiner privaten Hausanschrift sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewaltbereite Neonazis oder fanatische “Kinderschützer” oder Pädophilenjäger gemeint. Der Täter bewegt sich in dieser kriminellen und gewaltbereiten Szene. Die Wortwahl des Täters lässt auch den Verdacht zu, dass es sich hierbei um einen Wiederholungstäter handelt. Deshalb ist auch der Straftatbestand des Nachstellens erfüllt. Dabei nehme ich Bezug auf meine bisherigen Strafanträge.

Die strafrechtliche Verfolgung des Täters liegt neben der zivilrechtlichen Feststellung der Identität des Täters auch im öffentlichen Interesse. Es wird um Eingangsbestätigung dieses Schreibens und Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking


Anlagen
EMail des Täter vom 28.04.2010
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geschrieben von K13online am 29.04.2010 - ID: 797 - 3105 mal gelesen Drucken

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