BAG.queer: Antrags-Begründung auf Beschlussunfähigkeit Hannover
Betreff: BAG.queer Bundestreffen Hannover – Wahl & Beschlussunfähigkeit

Hier: Begründung meines Antrages vom 6. Juli 2008


Sehr geehrte GenossenInnen der Bundesschiedskommission !

Meinen oben genannten und bereits gesandten Antrag zur Beschlussunfähigkeit des Bundestreffens in Hannover möchte ich im Folgende begründen und stelle dazu fest: Zum Zeitpunkt des Treffens hatte die BAG.queer keine eigene Satzung. Somit galt die Bundessatzung der Partei die LINKE. Das Bundestreffen war aus den folgenden Gründen nicht wahl- und beschlussfähig und deshalb wird beantragt, alle Beschlüsse durch die Bundesschiedskommission aufzuheben.

1.Nicht-ordnungsgemäße Einladung zum Bundestreffen

Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung(MV) muss mindestens 4 Wochen vor dem Termin in schriftlicher Form an alle Mitglieder erfolgen. Die Einladung nach Hannover wurde jedoch erst am 22. Mai 2008, also 2 Wochen vor dem Termin, per eMail versandt. Eine Einladung an die Mitglieder, die über keine eMailadresse verfügen, war nicht erfolgt. Schriftliche Einladungen mit der vorläufigen Tagesordnung wurden per Briefpost nicht an die postalischen Hausanschriften aller Mitglieder versandt. Einige Emailadressen waren zudem ungültig bzw. nicht mehr erreichbar. Somit hatte ein nicht geringer Teil der Mitgliedschaft keine Kenntnis vom Bundestreffen erhalten und nicht die Möglichkeit daran teilzunehmen. Die Bundessatzung der Partei Die LINKE schreibt eine ordnungsgemäße Einladung zwingend vor.

2.Verlegung der MV gegen den Mitglieder-Beschluss von Saarbrücken

Das Bundestreffen(MV) in Saarbrücken vom 9/10 Februar 2008 hatte als nächsten Austragungsort Mainz/RP beschlossen. Entgegen diesem Beschluss wurde das Bundestreffen kurzfristig und ohne Absprache mit den Veranstaltern der LAG.queer Rheinland-Pfalz durch den BundesprecherInnenrat & den Initiatoren des Queer-Seminars von Mainz nach Hannover verlegt. Über diese eigenmächtige Endscheidung bestand im Vorfeld des Bundestreffens kein Konsens innerhalb der BAG & LAGen für eine solche Verlegung. Insbesondere hatten sich die LAGen Saarland, Rheinland-Pfalz und Mitglieder aus Baden-Württemberg dagegen ausgesprochen.

3.Teilnahme am Bundestreffen durch Finanzierung nicht gesichert

Durch das 1. Bundestreffen im Jahr 2008 in Saarbrücken war der Etat der BAG.queer von 3000,00 Euro bereits ausgeschöpft. Bereits im Vorfeld von Hannover stand fest, dass die Reise- und Übernachtungskosten nicht an alle Mitglieder erstattet werden konnten. Für Hartz4-Empfänger, Rentner, Studenten etc. konnten für das Seminar lediglich 800,00 Euro für Reisekosten vom Bundesschatzmeister zusätzlich bewilligt werden. Die Übernachtungskosten mussten alle Teilnehmer selbst tragen. Auch aus diesen Gründen war es einer Vielzahl von Queermitgliedern nicht möglich, am Bundestreffen in Hannover teilnehmen zu können. Die hohe Zahl der Nicht-Teilnehmer macht die Wahl- und Beschlussunfähigkeit deutlich. In der Regel finden Mitgliederversammlungen auch nur einmal im Jahr statt.

4.Abstimmung/Verabschiedung der BAG.queer Satzung nicht auf Einladung angekündigt

Sollen bei Mitgliederversammlungen Wahlen stattfinden oder wichtige Beschlüsse gefasst werden so muss dies auf der Einladung angekündigt werden. Insbesondere in diesem Fall, wenn erstmalig eine Satzung beschlossen werden soll. Dies ist nicht geschehen. Das Mitwirken aller Mitglieder in allen LAGen muss ermöglicht und gewährleistet sein. In fast allen LAGen gab es zuvor keine Diskussionen über eine Satzung mit Delegiertenprinzip. Die Einführung des Delegiertenprinzips betrifft in erster Linie alle LAGen, weil bei deren MV die Delegierten gewählt werden müssen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass alle LAGen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Bundestreffen erhalten, wo darüber abgestimmt werden soll. Diese Voraussetzungen waren in Hannover nicht gegeben.

5.Mehrheit der Mitglieder/LAGen beim Bundestreffen in Hannover nicht anwesend

In 12 von 16 Bundesländern bestehen LAGen, die von den jeweilige Landesverbänden als LAG.queer anerkannt sind. Mehr als die Hälfte dieser LAGen war in Hannover wie oben erläutert nicht anwesend. Teilgenommen hatten lediglich die LAGen aus Berlin/Brandenburg(Zusammenschluss und zählt als eine LAG), Hessen, NRW, Sachsen und Schleswig-Holstein. Nach Angaben des BundessprecherInnenrates hat die BAG.queer circa 280 Mitglieder, die damals bei der Anerkennung der BAG durch den Bundesvorstand die Beitrittserklärung unterzeichnet hatten. Davon waren in Hannover lediglich 20 Mitglieder anwesend. Eine Wahl- und Beschlussfähigkeit war somit nicht vorhanden.

Hilfsweise wird auch der Satzungsentwurf zur Begründung herangezogen

Hinsichtlich dieser Satzung liegen gemäß § 10 gleich drei Verstöße vor. In Absatz 1 wird die Einladungsfrist auf vier Wochen festgelegt. Zu Hannover kam die Einladung erst 2 Wochen zuvor. In Absatz 3 wird festgelegt, dass Beschlüsse zur Satzungsänderung(analog Satzungs-Beschluss) auf der Einladung angekündigt werden muss. In Absatz 9 wird bestimmt, dass mindestens die Hälfte der Delegierten(analog LAGen/Mitglieder) anwesend sein müssen. Demnach und nach Bundessatzung der Partei hätte das Bundestreffen den gestellten Antrag auf Beschlussunfähigkeit annehmen müssen. Ein nicht-ordnungsgemäßes Bundestreffen kann sich nicht wie geschehen selbst legitimieren.


Zusammenfassung

Die oben erläuterten Vorgänge haben mit demokratischen Strukturen eines politischen Zusammenschlusses innerhalb der BAG.queer nichts mehr zu tun. Konstruktive Kritik reichte nicht mehr aus, um diesem undemokratischen Bundestreffen die Beschlussfähigkeit zu entziehen. Deshalb war es notwendig, die Bundesschiedsstelle der Partei die LINKE einzuschalten.

Nach eingehender Prüfung meines Antrages gehe ich mit den anderen Antragstellern davon aus, dass Sie in unserem Sinne positive entscheiden werden. Inzwischen sind mir eine Vielzahl von weiteren Parteimitgliedern bekannt geworden, die die gleiche Ansicht vertreten wie wir. Die Endscheidung der Beschlussunfähigkeit des Bundestreffens wäre ein Gewinn für die Demokratie und die BAG.queer mit allen LAGen sowie deren Mitglieder.

Den Erhalt dieses Schriftsatzes bitte ich zu bestätigen. Sofern noch Fragen offen sind, bitte ich um einen Hinweise. Gerne äußere ich mich auch bei einer mündlichen Anhörung. Für eine starke LINKE-Partei verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen
Einladung vom 22.Mai 2008-eMail
Einladung-Modifiziert vom 30.Mai 2008-eMail
Protokoll Saarbrücken vom 9/10 Februar 2008
Satzungsentwurf BAG.queer

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WICHTIG !!! WICHTIG !!! WICHTIG !!!

Neben obigen Antrag waren bereits vor dem Bundestreffen und sind jetzt nach der MV weitere Anträge von BAG.queer-Mitgliedern zur Beschlussunfähigkeit stellt worden. Dazu gehören Anträge von den Landessprechern der LAGen im Saarland und Rheinland-Pfalz. Ebenso von Mitgliedern der LAG Berlin/Brandenburg. Der genaue Wortlaut wird hier nicht veröffentlicht. Die Inhalte der Anträge geben den o.g. Zweck in gekürzter Form wieder. Wir gehen davon aus, dass es inzwischen weitere Anträge aus der Partei- und Queermitgliedschaft gibt, die uns (noch) nicht bekannt sind. Auch sind uns weitere Proteste von Nicht-Mitgliedern bekannt geworden. Beteiligen auch Sie sich an dieser Aktion. Gerne werden wir auch darüber berichten... !
geschrieben von K13online am 15.07.2008 - ID: 613 - 3589 mal gelesen Drucken

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