"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - Beschwerde gegen Bild-Hamburg vom Presserat abgewiesen
Deutscher Presserat - Bonn, den 30.11.2006

Az: E 594/06/1
Ihre Beschwerde vom 20.08.2006 ./. Bild(Hamburg)


Sehr geehrter Herr Gieseking,

wir kommen zurück auf Ihre oben genannte Eingabe. Sie beschweren sich über den Beitrag unter der Überschrift "Mann warb für Kinder-Sex" - Geldstrafe " in der Bild(Hamburg) vom 4.08.2006. Gleichzeitig bitten Sie um Prüfung, ob dieser Beitrag gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verstößt.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Beschwerdeaussschusses 1, Herrn Manfred Protze, sowie des Unterzeichners liegt ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vor. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Nachfolgenden näher erläutern.

Die Veröffentlichung beschäftigt sich mit einem Gerichtsurteil gegen Sie wegen Anpreisung eines Buches, das von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurde. Grundlage unserer Prüfung war in diesem Zusammenhang die Ziffer 2 des Pressekodex.

Sie hatten eine falsche Darstellung kritisiert und betonten, dass Sie lediglich den Klappentext des Buches auf Ihre Website gestellt hätten. Dies ist nach ihrer Ansicht - entgegen der Auffassung des Gerichts - keine Anpreisung oder Werbung.

Im Rahmen der Prüfung gelangten wir zu dem Schluss, dass eine Verletzung der journalistischen Sorgfalspflicht nicht vorliegt. In dem Beitrag wird die gerichtliche Feststellung und Urteilsbegründung korrekt dargestellt. Bei der Formulierung "warb" handelt es sich um eine zulässige Bewertung des Urteils durch die Redaktion. Weiterhin wird auch mitgeteilt, dass Sie Einspruch eingelegt haben und der Ansicht sind, dass Sie das Buch nicht angepriesen hätten, da Sie nur den Klappentext veröffentlicht hatten. Auch dadurch, dass somit dem Leser Ihre Sichtweise mitgeteilt wird, wurde die journalistische Sorgpfaltspflicht gewahrt.

Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerde war somit unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen
(Arno H. Weyand)
Referent des Beschwerdeausschusses

*************************************************

Zum Schriftsatz unserer Beschwerde gegen die Bild-Hamburg klicken Sie hier:

http://k13-online.krumme13.eu/text.php?id=455&s=read

Zum Artikel in der Bild-Hamburg gelangen Sie hier:

http://k13-online.krumme13.eu/text.php?id=452&s=read

Die K13-Stellungnahme finden Sie im News-Archiv.
geschrieben am 17.01.2007
gelesen 4436
Autor K13online
Seiten: 1
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