Dienstaufsichtsbeschwerden | |
Justizministerium Baden-Württemberg Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll Innenministerium Baden-Württemberg Innenminister Heribert Rech 70173 Stuttgart Betreff: D i e n s t a u f s i c h t s b e s c h w e r d e n Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes reiche ich gegen die unten aufgeführten Staatsanwälte und Richter des Amts- und Landgerichts Pforzheim/Karlsruhe beim obersten Dienstherrn - Ministerium der Justiz(Richter) & Innenministerium(StA/Kripo) Baden-Württemberg -Dienstaufsichtsbeschwerden wegen der Verletzung von Dienstpflichten ein. Die Verfahren werden wegen des kausalen Zusammenhangs miteinander verbunden. Um Weiterleitung an den Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg wird gebeten. Die Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich auch an die zuständigen Dienstaufsichtsbehörden zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen die folgenden StA & Richter: 1. Staatsanwältin Katharina Stohrer, geb. 13.09.1977 2. Untersuchungsrichterin Stephanie Gauß, geb. 15.09.1970 3. Vorsitzender Richter Hermann Meyer, geb. 16.04.1949 4. Richterin Heike Schatterny-Schmidt, geb. 28.04.1960 5. Richter Eric Werner, geb. 21.03.1972 ( http://www.richterdatenbank.org/richterdatenbank & Handbuch der Justiz 2008/9) Die Dienstaufsichtsbeschwerden nehmen Bezug auf den rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Pforzheim mit dem Aktenzeichen 91 Js 426/09/Geschäftsnummer 8 Gs 7/09 sowie dem rechtswidrigen Beschwerdebeschluss des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim mit der Geschäftsnummer Qs 45/09. Gegen die rechts- und verfassungswidrigen Beschlüsse der oben genannten Pforzheimer Gerichte wird Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Gegen die oben genannten StA und Richter wird zusätzlich Strafantrag gem. § 339(Rechtsbeugung) und § 344(Verfolgung Unschuldiger) StGB gestellt. B e g r ü n d u n g der Dienstaufsichtsbeschwerden Das dienstliche Verhalten der Beamten der Kriminalinspektion Pforzheim während der Hausdurchsuchung wird lediglich in einem Punkt beanstandet: Die beschlagnahmten Gegenstände wurden trotz mehrfacher Aufforderung nicht wie von den polizeilichen Bestimmungen vorgesehen versiegelt. Laut Untersuchungsakten(U-Akten) kommen die Ermittlungen der Kriminalinspektion zwar zu einem sachlich falschen Ergebnis mit dem Antrag an die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Antrag auf Hausdurchsuchung zu stellen, jedoch sind diese Beamten lediglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und daher keine Entscheidungsträger. Aus diesem Grunde wird auf offizielle Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Beamten der Kriminalinspektion Pforzheim verzichtet. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat das offenkundig fehlerhafte Ermittlungsergebnis der Kriminalinspektion nicht auf seine sachliche Richtigkeit geprüft, sondern hat den Inhalt fast wörtlich in Ihrem Antrag an das Amtsgericht ungeprüft übernommen. Die hier zuständige Staatsanwältin ist deshalb Ihrer Dienstpflicht nicht nachgekommen. Zuvor hatte sich die StAin laut U-Akten des Verfahrens gegen den Inhaber des Weblog Schutzalter in gleicher Sache an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt. Aus einem Aktenvermerk der dortigen Staatsanwältin geht eindeutig hervor, dass durch die Berliner Staatsanwaltschaft beim Inhaber des Schutzalter Weblogs keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll, sondern der Beschuldigte lediglich zu einer Anhörung vorgeladen wird. Die vermeintlichen Verdachtsmomente sind beim gleichen Sachverhalt der Anschuldigungen in meinem Verfahren ein Mehr, weil der besagte Link noch einen Klick näher an der Dänischen Sperrliste liegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Pforzheimer Staatsanwältin erkennen müssen, dass sie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen verletzen würde, wenn sie einen Antrag auf Hausdurchsuchung beim Amtsgericht Pforzheim stellt. Somit liegt eine vorsätzliche Dienstpflichtverletzung vor. Eine Klärung des Sachverhaltes hätte auch mit dem Mittel einer Anhörung meiner Person herbeigeführt werden können. Als juristische Willkürmaßnahmen bei einem Beschuldigten bei gleichem Sachverhalt eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durchführen zu lassen und damit das Grundrecht des Art. 13 GG(Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft zu setzen, entspricht nicht den Prinzipien unseres Rechtstaates. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat sich offenkundig auch durch eine Anzeige( § 164 StGB Falsche Verdächtigung) eines angeblichen „Kinderschutzvereins“ mit Namen „CareChild“ unter massiven Ermittlungsdruck setzen lassen. Auch diese Tatsachen sprechen für eine Dienstpflichtverletzung. Die zuständige Staatsanwältin hat sich auch nicht ausreichend über diesen „Verein“ informiert. Es handelt sich hierbei nicht um einen seriösen Kinderschutzverein, sondern um einen „Verein“, der das Ziel verfolgt, Angehörige einer sexuellen Minderheit bei Behörden, Polizei etc. zu denunzieren und deren Existenzen zu gefährden. Der seriöse Kinderschutz hat sich überwiegend von diesem „Verein“ distanziert. Laut Urteil des OLG Düsseldorf darf dieser „Verein“ sogar als „dubiose rechte Kinderschutzsekte“ bezeichnet werden. Nachweise dazu lege ich in der Anlage bei. Gegenwärtig läuft im Internet eine Aktion mit dem Ziel, dem „Verein“ die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Münster aberkennen zu lassen. Der Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim enthält in seiner Begründung eine Vielzahl von rechtsfehlerhaften Darstellungen zum wahren Sachverhalt. Dazu nehme ich Bezug auf die Beschwerdebegründung meines Rechtsanwaltes Leonard Graßmann München, die in der Anlage ebenfalls beiliegt. Der zuständigen Untersuchungsrichterin fehlte es wie auch der Staatsanwältin offensichtlich an den notwendigen Kenntnissen eines Computers und des Internets. Sie hat es versäumt, sich einen kompetenten Rat von einem technischen Experten einzuholen. Bei einem Beschluss, der in die grundgesetzlich garantierten Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, hätte sie sich über Verlinkungen im Internet und Cacheinhalte intensiv informieren müssen. Aufgrund dieser fehlenden technischen Kenntnisse hat Sie auf juristischer Ebene einen Verdacht zu einer angeblichen Straftat konstruiert, der nicht die notwendigen Voraussetzungen des § 102 der Strafprozessordnung erfüllt. Damit hat die Untersuchungsrichterin Ihre Dienstpflicht zumindest grobfahrlässig - oder sogar vorsätzlich - verletzt. Sie hätte nach inhaltlich korrekter Prüfung dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zustimmen und den Durchsuchungsbeschluss nicht unterschreiben dürfen. Der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim enthält die gleichen oben genannten Rechtsfehler und darüber hinaus weitere. Eine juristische Bewertung dieses ebenfalls rechtswidrigen und sogar verfassungswidrigen Beschlusses erfolgt in der anwaltlichen Beschwerdebegründung an das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht argumentiert gegenüber dem Amtsgericht in wesentlichen Punkten erheblich unterschiedlich. Auch daraus lässt sich eine Dienstpflichtverletzung des Amtsgerichts herleiten. Die Rechtsauffassung des Landgerichts widerspricht auch der legalen Verwendung und Setzen von Links. Es fehlte auch bei diesen RichterInnen an ausreichend Fachwissen eines Computers(Cache) und des Internets(Links). Das Landgericht hat einen Verdacht konstruiert und bestätigt, um eine rechtswidrige Hausdurchsuchung des Amtsgerichts für legal zu erklären. Bei dieser Justizwillkür liegt der dringende Verdacht nahe, dass das Landgericht das Unrecht des Amtsgerichts deckt. Von einer diesbezüglichen weiteren und vorsätzlichen Verletzung der Dienstpflicht muss daher ausgegangen werden. Das Landgericht und das Amtsgericht Pforzheim stellt meine Person wegen der früheren Vorstrafen auch unter einen Art Generalverdacht. Und handelte nach dem Motto: „Wir werden bei einer Hausdurchsuchung schon irgendwelches strafrechtlich relevantes Material finden.“ Eine solche Handlungsweise stellt eine Diskriminierung und Kriminalisierung meiner Person dar, die gegen die Gleichstellung aller Menschen spricht und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aus oben genannten Gründen wird um Prüfung der Vorgänge und Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gebeten. ------------------------------------------------- Die Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse sind in der Öffentlichkeit und in den Medien zu Recht auf starke Kritik und Proteste gestoßen. Viele private Weblogs haben diesen Fall von Justizwillkür im Internet aufgegriffen, thematisiert und kritisiert. Print- und Online Medien wie z.B. Die ZEIT oder Der Spiegel-Netzwelt oder Heise-Online & Telepolis haben inzwischen objektiv berichtet. Mit Sicherheit werden weitere Medien in diese Berichterstattung einsteigen. Auch dieses relativ große Interesse der Medien macht deutlich, dass es bei diesen Beschlüssen um klares Unrecht gegen meine Person, aber auch gegen alle Internetbenutzer, geht. In der Anlage finden Sie einen kleinen Auszug der bundesweiten Berichterstattung. Inzwischen haben sich auch mehrere Rechtsanwälte und Verfassungsrechtler mit den Beschlüssen der Pforzheimer Justiz befasst. Auf ihren Internetpräsenzen und Weblogs äußern sich z.B. die Rechtsanwälte Udo Vetter Düsseldorf, Rechtsanwalt Peter Stadler sowie auch das Experten-Portal Beck-Blog kritisch zu den Entscheidungen und stellen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse in Frage. Auch diese Kommentare verdeutlichen, dass die Rechtsauffassungen der Pforzheimer Richter nicht mit der Gesetzgebung und Rechtssprechung vereinbar sind. Dazu lege ich in der Anlage auch einige Ausdrucke als Nachweise bei. Diese Justizwillkür der Pforzheimer Gerichte ist auch von aktuellem politischen Interesse. Es geht in diesem Unrechtsverfahren auch um die von der Bundesregierung & BKA geplante Einführung von Sperrlisten in Deutschland. Anlass der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei mir war ein News zu diesem Thema, welches noch nicht einmal Kritik daran geübt hatte. Auf meinen K13online Webseiten kritisiere ich allerdings das bestehende Sexualstrafrecht und berichte zu den Themen der Pädophilie und nahen Homosexualität. Der hiesigen Justiz sind meine Webseiten offenbar ein Dorn im Auge, und sie versucht mich durch diese Justizwillkür einzuschüchtern. Alle interessierten Internetbenutzer & Webseiten/Bloginhaber, die ebenfalls kritisch berichtet haben und Links auf den Artikel von Schutzalter oder auf Wikileaks gesetzt haben, sollen zumindest eingeschüchtert werden. Die Informations-, Meinungs - und Pressefreiheit soll ausgehebelt und verhindert werden. Nach der Rechtsauffassung der Pforzheimer Justiz müssten all diese Hunderte/Tausende von Webseiteninhabern eine Hausdurchsuchung erhalten. Das kann und darf in einer Demokratie weder juristisch noch politisch gewollt sein. In meinem vorliegenden Fall ist es jedoch auch nicht auszuschließen, dass es eine politische Einflussnahme auf die Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte von außen gegeben hat. Zumindest jedoch besteht der Verdacht gegen die StA & Richter, dass sich diese von persönlichen politischen Einstellungen haben leiten lassen. Ob dieser Verdacht Bestand hat kann nur durch das Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren bzw. Disziplinarverfahren erhellt und bestätigt oder widerlegt werden. Eine Demokratie besteht bekanntermaßen aus der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Dazu gehört auch, dass die Politik keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen in laufende Ermittlungsverfahren nehmen kann. Anders verhält es sich jedoch bei Dienstaufsichtsbeschwerden bei den obersten Dienstherren von Staatsanwälten und Richtern. Es gehört zu den Aufgaben dieser Ministerien, den vorgeworfenen Sachverhalt zu prüfen und geeignete dienstrechtliche Ermittlungen und Maßnahmen einzuleiten. Es wird um Stellungnahmen aller beteiligten Personen/Stellen mit den jeweiligen Ergebnissen gebeten. Mit freundlichen Grüßen Dienstaufsichtsbeschwerdeführer Pforzheim, den 6. April 2009 Anlagen 1. Gigi/whk zu CareChild 2. Beschluss AG Pforzheim 3. Beschluss LG Pforzheim 4. Beschwerdebegründung Ra Graßmann 5. Schreiben an HU& Grundrechtekomitee 6. Ausdruck Ra Udo Vetter 7. Ausdruck Ra Peter Stadler 8. Ausdruck Beck-Blog 9. Auszug U-Akte Schutzalter/StA Berlin 10. Schriftsatz an LG Karlsruhe-Pforzheim 29.März 2009 11. Ausdruck Artikel Der Spiegel 12. Ausdruck Artikel Heise-Online 13. Ausdruck Artikel Die ZEIT 14. Auszug U-Akte Schutzalter/StA Berlin 15. Kopie RA an StA Berlin 16. Ausdruck SchutzalterBlog vom 5. Januar 2009 17. K13-News zu Link Schutzalter 6. Januar 2009 18. K13-Visitenkarte ( Weitere Hintergrundinformationen können Sie fortlaufend den News und Archiven der K13online Webseiten entnehmen: http://k13-online.krumme13.org) Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf diesen Webseiten in den Newsarchiven und auf der Übersichtsseite mit allen Dokumenten. |
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geschrieben von K13online am 29.04.2009 - ID: 676 - 5608 mal gelesen |
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