„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - SWR-Direktorin an K13online(1)
A b s c h r i f t


SÜDWESTRUNDFUNK
70150 Stuttgart

Dr. Harald Augter, Vorsitzender des Rundfunkrates


09. Juli 2010


Ihre Beschwerde vom 10. Juni 2010


Sehr geehrter Herr Gieseking,

Ihre Beschwerde ist gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rundfunkrates an die Landessenderdirektion Baden-Württemberg weitergeleitet worden. Deswegen erhalten Sie heute von dieser Stelle eine Antwort.

Sie wenden zum einem ein, dass Ihr Gegendarstellungsbegehren mit Blick auf einen Beitrag zum Thema Pädophilie in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg!" vom 20.5.2010 unberechtigterweise abgelehnt wurde. Zum anderen teilen Sie mit, dass der Beitrag in Teilbereichen falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Ich habe zwischenzeit­lich mit dem Justitiariat sowie der zuständigen Redaktion Rücksprache gehalten und kann im Ergebnis Ihrer Beschwerde nicht abhelfen. Im Einzelnen:

1. Gegendarstellungsbegehren
Die Verpflichtung des SWR zur Verbreitung einer Gegendarstellung ergibt sich aus § 10 SWR-Staatsvertrag. Die von Ihnen zugeleiteten Gegendarstellungsbegehren ent­sprechen, wie Ihnen das Justitiariat bereits mit Schreiben vom 26. Mai 2010 sowie 2. Juni 2010 mitgeteilt hat, nicht den staatsvertraglichen Voraussetzungen. Die von Ih­nen geforderten Gegendarstellungen waren zum einem in ihrem Umfang nach nicht angemessen (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SWR-Staatsvertrag), zum anderen haben Sie nicht die be­anstandeten Tatsachenbehauptungen (§ 10 Abs. 3 Satz 4 SWR-Staatsvertrag) bezeich­net. Eine Verpflichtung des SWR zur Verbreitung dieser Gegendarstellung besteht damit nicht. Im Übrigen ist gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 SWR-Staatsvertrag für die Durchsetzung des Anspruches der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Der Beitrag enthält keine falschen Tatsachenbehauptungen
Erkennbar beziehen Sie sich mit Ihrem Vorwurf unzutreffender Tatsachenbehauptung im Wesentlichen auf drei Punkte:

I) Verbreitung von Kinderpornografie und Verleumdung

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, hat bekanntlich am 19. Mai 2010 unter dem Aktenzeichen 7 Ds 91 Js 426/09 Anklage gegen Sie erhoben. Dabei geht es u.a. um die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften über Ihre Webseite www.krumme13.eu. Weitere Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Verleumdung gegen Sie sind anhängig. Einzelne Verfahren wurden nach § 154 StPO mit der Begründung eingestellt, dass Sie bereits in anderen Verfahren eine entsprechende Strafe zu erwarten haben.

II) Vorstrafen

Wie Sie selbst ausführen, sind Sie in zwei Fällen wegen Verstoßes gegen §184 StGB rechtskräftig zu entsprechenden Freiheitsstrafen verurteilt worden. Eine weitere Verurtei­lung wurde in dritter Instanz aufgehoben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, abermals Anklage wegen derselben Delikte gegen Sie erhoben. Ihre bisherigen Versuche, diese Anklage mit rechtlichen Mitteln bzw. Petitionen zu ver­hindern, sind gescheitert.

III) Bezeichnung als "führender Propagandist"

In einem Artikel auf focus-online vom 12. März 2010 werden Sie unwidersprochen als einer von zwei "führenden Köpfen einer Bewegung" geschildert, "die sich offen und mit Nachdruck für die Liebe zwischen Erwachsenen und Kindern einsetzt. Das Strafgesetz­buch nennt diese Liebe sexuellen Missbrauch von Kindern."

An anderer Stelle schreiben Sie selbst:
"Die Pädophilen werden nach meiner Einschätzung aufgrund von über 25-jähriger Erfah­rung und neulich gerade in den LINKEN bei den etablierten Parteien kein Gehör finden. Das heißt nicht, dass man es immer wieder versuchen kann und solfte. Es bleibt also nur die Alternative, eine eigene Pädo-Partei mit machbaren Parteiprogramm zu gründen."


Und außerdem:
"Die Repräsentanten müßten dem öffentlichen, politischen und medialen Druck aber standhalten. Dazu bedarf es der Solidarität und passiven und aktiven Unterstützung der Pädo-Basis und der Sympatisanten. Und diese Voraussetzungen sind aus der Sicht von Pädo-Aktivisten(z.B. meine Person/K13) nicht im ausreichenden Maße vorhanden. Am Anfang und Ende ist man als Aktivist immer der "Doofe" usw. .. !

Oder:
"Die K130nline Redaktion bzw. meine Person mit einigen Mitarbeitern im Hintergrund stellt seit geraumer Zeit keine politischen Forderungen im eigentlichen Sinne mehr auf, sondern vertritt lediglich noch Positionen. Dazu gehört natürlich die Anerkennung & Ak­zeptanz der Pädosexualität als eigenständige sexuelle Minderheit (Orientierung/Identität) durch die Gesellschaft. Wir sind weiter der Meinung, dass von Jungs/Mädchen gewollte - u.a. auch sexuelle - Beziehungen legalisiert werden sollten. Dazu bedarf es einer ent­sprechenden Reform im Sexualstrafrecht."

Sollten Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sein, können Sie den Programm­ausschuss des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg - über die Geschäftsstelle Rundfunkrat und Verwaltungsrat im SWR - anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Ingrid Felgenträger


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Lesen Sie dazu auch dieses News und weiter in den Archiven
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1775
geschrieben am 06.08.2010
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Autor K13online
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