Strafanzeige gegen Boris Rosenkranz TAZ
Strafanzeige gegen Boris Rosenkranz TAZ-Ruhrgebiet


Gegen den Journalisten der "TAZ-Ruhrgebiet" wurde am heutigen Dienstag 2.11.2004 bei der Kriminalpolizeibehörde Unna gem. §§ des STGB - Beleidigung - Üble Nachrede - Verleumdung - und andere Straftatbestände sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Strafantrag gestellt. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen wir von einer Strafverfolgung aus.

Als Beweismittel werden die Presseartikel aus den o.g. Tageszeitungen vorgelegt. Ebenso wurden die Emails an R. zur Klärung des Sachverhaltes beigelegt. Des weiteren wurde die Beschwerde an den Deutschen Presserat als Beweismittel übersandt. Die Entscheidung des Presserates mit einer zu erwartenden Rüge wird nachgereicht.

Durch die sachlich und inhaltlich unkorrekte bis falsche Darstellung in diesen Printmedien ist Dieter Gieseking(K13online) ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Die Folgen waren eine Demo vor seinem Wohnhaus, ungerechtfertigte Kündigung seiner Wohnung(Widerspruch eingelegt) und Rufmord an seiner Person. Eine Zivilklage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ist in Vorbereitung.

Bei einer zukünftigen Berichterstattung aller Print- Hörfunk- und TV Medien weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass wir keine Falschmeldungen mehr dulden werden. Nehmen Sie vor einer Sendung oder eines Artikels mit uns Rücksprache, um eine neutrale, objektive und korrekte Berichterstattung sicherstellen zu können. Grundsätzlich sind wir weiterhin bereit, Auskünfte über unsere wahren Aufgaben und Zielsetzungen zu erteilen. Wir erinnern an den Pressekodex des Deutschen Presserates:

http://presserat.de


Dem laufenden Ermittlungsverfahren und kommenden Prozess gegen den Journalisten R. sehen wir mit Optimismus entgegen.

In den NEWS und in den Kommentaren werden wir weiter berichten... !


Mit freundlichen Grüssen

Dieter Gieseking
K13online Redaktion
geschrieben von K13 - Online am 08.11.2006 - ID: 269 - 3366 mal gelesen Drucken

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