TV-Trier Leserbrief: Die Schweinehund Theorie | |
Die Schweinehund-Theorie
21.10.2005 Zum Artikel "Pornographie: Richter ziehen weite Grenzen" (TV vom 8./9. Oktober): Als interessierter Leser muss man sich die Augen reiben. Mancher mag auch den Glauben in die Trierer Justiz langsam verlieren. Können so viele Spruchkörper am Trierer Amts- und Landgericht irren? Oder verstehen die Trierer Richter ihr Geschäft nicht und urteilen im Namen des Volkes an Gesetz und Gerechtigkeit vorbei? Lassen die unabhängigen Richter sich von Volkes Stimme und Tendenzen beeinflussen und urteilen nach der "Schweinehund-Theorie", die besagt, dass der Angeklagte nicht umsonst auf der Anklagebank sitzt und an den Vorwürfen sicher etwas dran sein muss? Ein Schlag ins Gesicht ist es allemal, wenn das Oberlandesgericht (OLG) die kassierten Urteile nicht noch einmal aufhebt und zurück verweist, sondern selbst gleich freispricht. Vertraut das OLG Koblenz den Trierer Richtern nicht mehr? Mitnichten, denn Fehlurteile sind an jedem Gericht der Welt an der Tagesordnung. Sicher, bei der hier vorliegenden Materie handelte es sich um einen hochsensiblen Bereich der Intim- und Privatsphäre. Aber gerade dann ist penibelste Arbeit und Sachlichkeit oberstes Gebot bei der Prüfung, ob strafbares Verhalten vorliegt oder ob die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre das Handeln noch straffrei zulässt. Bei dieser Prüfung obliegt es nicht nur den Richtern und Staatsanwälten, für ein richtiges Urteil zu sorgen, sondern gerade eine engagierte und kompetente Verteidigung ist das vom Gesetzgeber gewollte Regulativ zur Waffengleichheit. Leider werden solche Verteidiger fälschlicherweise oft als "Konfliktverteidiger" bezeichnet und gelten als unbequem. Aber gerade das sollen sie nach ihrem Auftrag als Organ der Rechtspflege dann auch sein, wenn wie hier Fehlurteile drohen. Wohl dem Angeklagten, der einen solchen Verteidiger hat! Otmar Schaffarczyk, Rechtsanwalt, Trier Anmerkung: In der Tat! Ohne die zwei sehr guten Anwälte wären die Beschuldigten mit Sicherheit erneut zu Unrecht verurteilt worden hätten unschuldig in Gefangenschaft verbringen müssen. Dieser Leserbrief scheint der Einzige gewesen zu sein, der im Trierer Volksfreund veröffentlicht wurde. Mag der Leserbriefschreiber und gleichzeitiger Anwalt damit auch etwas Werbung für sich gemacht haben. Man muss bedauerlicherweise darüber hinweg sehen, dass sich der TV offenbar nicht dazu durchringen konnte, einen wirklich kritischen Leserbrief gedruckt zu haben. Dazu hat es der TV-Redaktion dann letztendlich wohl doch an MUT gefehlt. Die Journalisten sind leider noch lange nicht soweit, dass Sie ihrer Aufgabe eines gründlichen Hinterfragens in solchen Fällen gerecht werden. Es gibt also noch sehr viel zu tun: K13online bleibt weiter am Ball.... !!! |
|
geschrieben von K13online am 14.11.2005 - ID: 407 - 3910 mal gelesen |
Copyright by K13-Online-Redaktion