"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Text - law-blog RA Vetter vom 02.03.2009
Dänische Sperrliste mobilisiert Polizeivom 2. März 2009

Die dänische Sperrliste gegen Kinderpornografie ist ein Thema in der Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur. Kritiker weisen darauf hin, dass die Liste ein Negativbeispiel ist. Sie enthält laut Medienberichten auch zahlreiche Internetseiten, die keine strafbaren Inhalte haben.

Die Sperrliste ist mittlerweile auch auf Wikileaks aufgetaucht. Für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.

Vor einigen Tagen wurde bei jemandem durchsucht, der auf seiner Internetseite auf ein Weblog verlinkt hatte, das wiederum einen Link zur Sperrliste auf Wikileaks gebracht hatte. Gegen den Betreiber des Weblogs selbst wird mittlerweile auch wegen der “Verbreitung von Kinderpornografie” ermittelt. Er ist zu einer Vernehmung vorgeladen worden.

Die Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker ist bemerkenswert: Aus dem Umstand, dass der Betreffende auf das Weblog verweist, in dem die Sperrliste auf Wikileaks verlinkt wird, wird der Schluss gezogen, er habe auch auf der Sperrliste verzeichnete Seiten angesurft, so dass sich Kinderpornos zumindest im Zwischenspeicher seines Computers befinden dürften.

Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte - wie vom Gesetz gefordert - einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.


Hintergründe im betroffenen Weblog Schutzalter
http://schutzalter.twoday.net/stories/5544030/

Anmerkung
Der Artikelinhalt ist sachlich korrekt. Ra Vetter hat inzwischen das Mandat für die Verfassungsbeschwerde übernommen und die Beschwerde wurde am 17. April 2009 beim BVerfG eingereicht.

In den über 100 Kommentaren im Law-Blog wird heftige Kritik gegen die rechtswidrigen Pforzheim Gerichtsbeschlüsse geübt.

Die Diskutanten haben in den Kommentaren eine Vielzahl von Hyperlinks auf ihre eigenen und andere privaten Weblogs eingebaut. Auf diesen Webseiten berichten die Inhaber ebenfalls kritisch und verkünden ihren Protest.

Folgen Sie bitte den Links im Law-Blog und lesen die Artikel auf diese Weise. Wir können aufgrund der Vielzahl von Berichten nicht alle privaten Artikel hier aufführen und dokumentieren - zu viele, sorry. Das relativ große Interesse macht jedoch deutlich, dass es in diesem Fall um klare Justizwillkür geht. Das gesamte Deutsche Internet hat Dank der vielen Berichte Kenntnis von diesem UNrecht erhalten. Wir danken ALLEN Internet-Nutzern für die Berichte und Artikel !!!
geschrieben am 01.05.2009
gelesen 4009
Autor K13online
Seiten: 1
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