K13-Stellungnahme - Geisteshaltung AG Unna
Stellungnahme zur Geisteshaltung der Richterin Lorenz-Hollmann des AG Unna zum rechtswidrigen Urteil in der Mietsache UKBS ./. Dieter G.

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Halbgötter in Schwarz
Der Staranwalt Rolf Bossi beschreibt in seinem neuen Buch mit oben genannten Titel in beispielhafter Weise wie einzelne RichterInnen das Recht beugen und willkürlich rechtswidrige Urteile sprechen können ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Das Rechtssystem bietet zwar die Möglichkeit durch die Instanzen zu gehen, jedoch ist dieser Weg sehr schwierig und vor allen Dingen kostenintensiv. Bei eindeutigen, vorsäzlichen Fehlurteilen wie diesem Fall müßten
von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit von Amtswegen sofort dienstrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Entfernung aus dem Amt eingeleitet werden. Die Justiz ist jedoch zu dieser Selbstkontrolle nicht bereit. Somit kann ein RichterInnen ohne Furcht vor Konsequenzen Fehlurteile fällen. Das Vertrauen in die Gerichte nimmt dadurch einen erheblichen Schaden.


Mietkündigung ohne rechtliche Grundlage
Den Kündigungsgrund "sexuelle Identität" gibt es nicht. Deshalb mußte ein anderer Grund gefunden werden: Störung des Hausfriedens. Dieser setzt schuldhaftes Verhalten des betroffenen Mieters voraus. Eine Störung hat es aber von Dieter G. zu keinem Zeitpunkt gegeben. UKBS führt dazu eine Unterschriftenliste von ca. 2/3 der Mietparteien an, worin der Vermieter aufgefordert wird, dem Betroffenen zu kündigen. Die Kündigung war jedoch schon vorher ausgesprochen worden. Grund: Die Hatzschlagzeilen in der hiesigen Tagespresse. UKBS führt die angebliche Angst der Mitmieter und dessen Kinder vor Dieter G. an. Auch diese Behauptung ist vollkommen an den Haaren herbei gezogen. Es gab vorher und nachher zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Anlass dafür. Die anderen Mitmieter kannten Dieter G. überhaupt nicht. Und er hat sich niemals gegenüber andere Mitmieter falsch verhalten.


Unterschriftenliste: Kein Mitmieter war bereit gegen Dieter G. auszusagen
Die UKBS konnte vor Gericht keinen Mitmieter als Zeuge vorweisen, der die angebliche Störung des Hausfriedens hätte bestätigen können. Das bedeutet im Klartext: Die damalige Unterschriftenliste, die unter dem anfänglichen Mediendruck entstanden war, hat keinerlei Bedeutung mehr. Zu keinem Zeitpunkt sind Mitmieter an Dieter G. herangetreten und haben Ihn persönlich aufgefordert aus der Wohnung auszuziehen. Der alltägliche Umgang mit den Mietmietern ist bis heute freundlich und vollkommen ohne Probleme. Die ungerechtfertigte und produzierte Angst spielt sich nur in den Köpfen von UKBS, dessen Anwalt und der Richterin ab. Die Mitmieter haben UKBS eine Unterstützung bei der Mietklage verweigert. Die Richterin hat diese Fakten vollkommen ignoriert. Sie hat ihre eigene Geisteshaltung zum Gegenstand ihres Urteils gemacht und sich damit über das Mietrecht gestellt. Gerichte sind jedoch an Recht und Gesetz gebunden.


Der wahre Kündigungsgrund: Die pädophile Identität von Dieter G. und sein gesellschafts-politisches Engagement im Internet zum Thema Pädophilie.

Zu keinem Zeitpunkt gab es diesbezügliche Aktivitäten im Wohnhaus von Dieter G. oder in der Nachbarschaft oder in ganz Unna. Alles spielt sich ausschließlich im Internet ab. Damit gibt es keinen Kausalzusammenhang mit der Wohnung und dem Mietrecht.
UKBS hat seine Klage vollkommen ohne Rechtsgrundlage eingereicht. Die Richterin macht in ihrem schriftlichen und erst recht mündlichen
Urteil ganz offensichtlich deutlich, dass es Ihr um einen pädophilen Mieter geht, den Sie zum Auszug und Wegzug aus Unna zwingen will. Das Mietrecht missbraucht Sie für persönliche Abneigungen gegen einen pädophilen Mieter. Sie benutzt ihre Macht als Richterin und setzt Dieter G. gewalt ihres Amtes und mit Hilfe des Mietrechtes unter Druck, um die freie Meinungsäußerung einer Pro-Pädophilen-Position zu unterbinden. Dies wird von Ihr in der Begründung zwar bestritten, jedoch muss man diese Absichten so deuten. Denn was bedeutet es anderes, wenn Sie Dieter G. eine freie Meinungsäußerung zubilligt und gleichzeitig sagt: Dann muss er die Konsequenzen tragen, die da lauten, Verlust der Wohnung.

Fazit - Abschlussbemerkung
Würde ein solches Urteil mit dieser
Geisteshaltung einer Richterin rechtskräfig werden hätte dies fatale Folgen für alle Pädophilen. Jeder pädophile Aktivist könnte nach einem öffentlich Outing sofort gekündigt werden. Die Kündigung der Wohnung hätte die juristische Legalität eines Gerichtes. Jeder Vermieter könnte seinen pädophilen Mieter willkürlich auf die Straße setzen. Das wäre das Ende des Mieterschutzes und die Demokratie würde schweren Schaden nehmen. Deshalb geht dieser Präzedenz-Fall in die Berufung zum LG Dortmund. Der Gang zum BGH/BVG steht weiterhin offen.

Andererseits bietet dieser bisher wohl einmalige
Fall auch die Möglichkeit, ein für alle mal klar- und festzustellen, dass die pädophile Identität eines Mieters und dessen legale Aktivitäten KEIN Kündigungsgrund sein kann und darf. Werden diese Miet- und Grundrechte höchstrichterlich bestätigt so wird es in Zukunft kein diesbezügliches Unrecht mehr geben. Pädophil-liebende Menschen bräuchten keine Angst mehr vor Wohnungskündigungen zu haben. Ein Outing durch die Justiz oder Medien oder Denunzierung etc. und sogar ein eigenes Bekenntnis zu seiner Pädophilie würde nicht automatisch zum Verlust der Wohnung führen können.

Auf rechtstaatlichen Boden kann ein solches Gesinnungsurteil einer Unnaer Richterin keinen Bestand haben. Sie muß ihr Richteramt niederlegen bzw. vom Dienstherrn aus dem Amt entlassen werden. Das wäre die logische und richtige Konsequenz für ihre persönlich-private Verfolgung einer sexuellen Minderheit in Person von Dieter G.
geschrieben von K13online am 10.05.2005 - ID: 352 - 4054 mal gelesen Drucken

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