Beschwerde beim Presserat ./. Hamburger Abendblatt
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Deutsche Presserat
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Beschwerde-Richtlinie 13.1. pp ./. Hamburger Abendblatt


Sehr geehrte Damen und Herren !

Das „Hamburger Abendblatt“ ist trotz mehrfacher Bitte und Aufforderung eines Folgeartikels der Richtlinie des Deutschen Presserates nicht nachgekommen. Aufgrund dieses Verstoßes wird hiermit Beschwerde eingelegt.


Begründung

Der letzte im „Hamburger Abendblatt“ erschienene Artikel, u.a. über das Trierer Verfahren mit Urteil, stammt aus dem Jahre 2003. Die LeserInnen des Abendblattes sind daher seit fast zwei Jahren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Inzwischen hatte das OLG Koblenz die Urteile aus 1. und 2. Instanz aufgehoben. Der Revisionserfolg führte zu einer neuen Verhandlung am 20. und 26. April 2005. Erneut wurde ein Fehlurteil gefällt und wieder wurde sofort Revision eingelegt. Das Abendblatt hat ihre Leserschaft bis heute nicht über diese Ereignisse informiert. Dies verstößt eindeutig gegen die Richtlinie 13.1 des Presserates.

Mit Schreiben vom 5. Mai 2005 wurde das Abendblatt gebeten und aufgefordert, einen Folgeartikel in der Printausgabe zu drucken und im Internet zu veröffentlichen. Das Abendblatt reagierte mit ihrem Schreiben vom 13.05.2005 und lehnt einen Folgeartikel ab.

Entgegen der Ansicht des Abendblattes wurde die Ziffer 13 des Pressekodex nicht beanstandet. Die damalige Berichterstattung ist sachlich nicht vollkommen falsch, sondern die Art und Weise der Darstellung ist reisserisch und deshalb unseriös. Jedoch wurde damals auf eine Beschwerde verzichtet. Das Abendblatt geht in ihrem Schreiben mit keinem Wort auf die Ereignisse der letzten zwei Jahre ein und ebenso erwähnt sie nicht die Verhandlungen im April und die bereits eingelegte erneute Revision dieses Jahres.

Der Beschwerde-Ausschuss erhält in der Anlage eine Vielzahl von Hintergrundinformationen, die auch das Abendblatt erhalten hatte. Nach dessen Prüfung wird der Presserat zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die heute eingelegte Beschwerde berechtigt ist. Weitere Informationen können unseren Web-Seiten im Internet entnommen werden.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir höflich und bestimmt daraufhin, dass der Deutsche Presserat über ihre internen Verteiler daraufhin wirken möge, dass alle Journalisten und Redaktionen in Deutschland, sich an die Richtlinien des Pressekodex halten, um eine neutralen, objektive und korrekte Berichterstattung zu K13online und dem Trierer Justizskandal sowie zum Thema der Pädophilie im Allgemeinen zu gewährleisten. Seit einigen Jahren finden in den Medien zum Teil massive Hatzkampagne statt, die jeglicher Vernunft und Menschlichkeit entbehren. Die Presse trägt bei diesem Themenkomplex eine besondere Verantwortung. Auch zu diesem Punkt legen wir in der Anlage ein Merkblatt von Dritter Stelle bei, welches Sie bitte eingehend studieren sollten.

Der Deutsche Presserat möge seinen Anteil dazu beitragen, dass es in Zukunft auf diesem speziellen Gebiet keinen Missbrauch der Pressefreiheit mehr gibt. Denn die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Rechtsgut in unserer Demokratie, welches auch wir als kleine Online-Redaktion im Internet in Anspruch nehmen wollen.

Als positives Beispiel legen wir in der Anlage zwei Artikel aus der Tageszeitung – Trierer Volksfreund – bei.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktionteam

Hamburg, 26. Mai 2005
geschrieben von K13online am 20.05.2006 - ID: 355 - 4027 mal gelesen Drucken

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