Antrag Parteiausschluss BAG.queer | |
DIE LINKE
BAG DIE LINKE.queer Andreas Günther(Bundessprecher) Monika von der Lippe(Bundessprecherin) DIE LINKE Landesverband Baden-Württemberg Landesschiedskommission Marienstraße 3a 70178 Stuttgart Antrag auf Ausschluss von Dieter Gieseking (...) aus der Partei DIE LINKE (Original-Abschrift-Auszug) Auf der Grundlage von § 3(4) der Bundessatzung i.V. m. § 4(4) und 6(2) der Schiedsordnung beantragen wir den Ausschluss von Dieter Gieseking (...) aus der Partei DIE LINKE. Der Antrag erfolgt auf Beschluss der BAG DIE LINKE.queer auf ihrem Bundestreffen in Hannover am 8.6.2008 in unserer Funktion als BundessprecherInnen der BAG, zugleich aber auch in unserem eigenen Namen als Mitglieder der Partei DIE LINKE. Begründung 1.Das Bundestreffen der BAG DIE LINKE.queer am 8.6.2008 in Hannover hat beschlossen, den Ausschluss von Dieter Gieseking aus der Partei DIE LINKE zu beantragen(Anlage 1). Die Beschlussfähigkeit des Bundestreffens wird angezweifelt. Die AntragstellerInnen halten das zwar für unbegründet, stellen den Antrag dennoch vorsorglich zusätzlich in ihrem eigenen Namen als Mitglieder der Partei DIE LINKE, so dass das Verfahren unabhängig von der Entscheidung über die Anfechtung des Bundestreffens ist. 2.Laut § 6(2) der Schiedsordnung sind sowohl die BAG als anerkannter bundesweiter Zusammenschluss als auch die AntragstellerInnen als Parteimitglieder antragsberechtigt. 3.Dieter Gieseking ist Mitglied im Landesverband Baden-Württemberg. Laut § 4(4) ist die Landesschiedskommission Baden-Württemberg zuständig. 4.In § 3 der Bundessatzung heißt es: „(4) Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. a) Dieter Gieseking war bzw. ist Initiator und führender Kopf der Gruppe „Krumme13“ und Redakteur des Internetportals K13online(Anlage 2+3). Die Gruppe und insbesondere Dieter Gieseking setzt sich für die Abschaffung der Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ein und verharmlost systematisch den sexuellen Missbrauch von Kindern(*1), u.a. unter dem Vorwand, „die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern“ werde durch diese Vorschrift eingeschränkt. Im Gegensatz dazu gehen Sexualforschung, Sexualpädagogik und Psychiatrie in Deutschland nahezu einhellig davon aus, dass zwischen Erwachsenen und Kindern keine einvernehmlichen Sexualkontakte möglich sind, weil das Macht- und Kompetenzgefälle zwischen ihnen diese nicht zulässt(Vgl. Anlage 2) – die umfangreiche Forschung zu diesem Thema kann hier nicht referiert werden). Die BAG DIE LINKE.queer teilt diese Auffassung: „Eingriffe in die freie Entwicklung von Kindern müssen sich immer am Ziel der Befähigung zur Selbstbestimmung legitimieren. Auch deshalb betrachten wir sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen in keinem Fall als einvernehmlich. Machtunterschiede, wie finanzielle Zwänge, sehr unterschiedliche Erfahrungen, psychische und physische Gewalt führen dazu, dass sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen nicht selbstbestimmt für alle Beteiligten lebbar sind. Wir treten dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kinderpornographie und der Prostitution Minderjähriger aktiv entgegen.“, heißt es im vorläufigen Grundsatzpapier. Das Bundestreffen in Hannover hat bestätigt, dass dieser Passus in jedem Fall Bestandteil des in Erarbeitung befindlichen Grundsatzpapiers sein wird(s.Anlage 1). Ungeachtet dieser Beschlusslage hat Dieter Gieseking permanent versucht, seine Forderungen zum Gegenstand in der innerparteilichen Diskussion zu machen. Zentrale Begriffe in den Programmatischen Eckpunkten sind die Selbstbestimmung und der Schutz der Schwachen. Gerade den Schwächsten der Gesellschaft gegenüber, gegenüber Kindern, will Dieter Gieseking im Interesse der freien Entfaltung Pädophiler den notwendigen Schutz beseitigen. Die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, die noch nicht wirklich frei über sexuelle Kontakte mit Erwachsenen, die ihnen in jeder Hinsicht überlegen sind, entscheiden können, wird durch solche Kontakte nicht gefördert, sondern verletzt. In diesem Sinne verstößt Dieter Gieseking erheblich gegen die Grundsätze der Partei. Da Dieter Gieseking das in Kenntnis dieser Umstände tut, geschieht es vorsätzlich(vgl. Anlage 4) Insofern eingewandt wird, dass es zur demokratischen Meinungsbildung in der Partei gehöre, auch abweichende Meinungen zu vertreten und zur Diskussion zu stellen, ist zu entgegnen, dass aus gutem Grunde auch andere Meinungen, die den Grundsätzen der Partei fundamental widersprechen, in ihr nicht geduldet werden. b) Mit diesem Verhalten und insbesondere seinen tendenziellen Berichten darüber auf k13online entsteht der Eindruck, als würde in der Partei ernsthaft diskutiert, sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren. In einem Bericht vergleicht er in unerträglicher Weise die Verfolgung von Menschen im Nationalsozialismus mit dem Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen.(s.Anlage 5) Unter Verwendung von Logos der LINKEN und der LINKEN.queer werden Einladungen zu Veranstaltungen der LINKEN.queer verbreitet mit der Aufforderung an die Zielgruppe dieser Webseite teilzunehmen(s.Anlage 6) Einladung und Berichte finden sich dann auf dieser Seite zusammen mit Links, die überwiegend eine pädophile Tendenz aufweisen. Das führte schon zu Nachfragen von Kinderschutzverbänden(s.Anlage 7). Mittlerweile hat auch der Spiegel über den Fall berichtet(Ausgabe vom 26.7.2008, S. 19, „Unerwünschtes Mitglied“.) Schon seine früheren Aktivitäten waren von der Presse aufmerksam beobachtet worden(s. Anlage 10) Aus all dem ergibt sich, dass aus dem Auftreten von Dieter Gieseking als Mitglied der LINKEN ein fortgesetzter schwerer Schaden für die Partei entsteht. Ein Ausschluss ist deswegen nicht nur im Sinne einer Parteistrafe, sondern auch im Interesse der Abwendung weiteren Schadens dringend notwendig. Sich nicht genügend von pädophilen Forderungen abzugrenzen hat beispielsweise den Grünen in den 80er Jahren schweren Schaden zugefügt(s. Anlage 8) Ergänzend soll hier angeführt werden, dass Dieter Gieseking in der Berichterstattung über die Auseinandersetzung mit seinen Positionen die Grundsätze innerparteilicher Solidarität schwer verletzt. Am Ende eines insgesamt tendenziösen Berichtes über ein von der BAG veranstaltetes Seminar wird ein Mitglied der AG in steckbriefartiger Weise inkl. Foto dargestellt(s. Anlage 9) Insgesamt sehen wir damit nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch die Notwendigkeit für einen Ausschluss von Dieter Gieseking aus der Partei DIE LINKE als gegeben an. Berlin, den 4. 8. 2008 Andreas Günther DIE LINKE.queer Bundessprecher (Unterschrift) Monika von der Lippe DIE LINKE.queer Bundessprecherin (Unterschrift) * Das wurde u.a. vom Amtsgericht Trier festgestellt: Anlage 10, S.4 -------------------------------------------------------------- Lesen Sie zu diesem Antrag auch die Stellungnahme von DieterG. an die Landesschiedskommission hier: http://k13-online.krumme13.eu/text.php?s=list&kid=57 |
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geschrieben von K13online am 09.09.2008 - ID: 619 - 4444 mal gelesen |
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