[update] K13online Pressemitteilung: Gegendarstellung an den SWR- Intendanten Peter Boudgoust zur TV-Sendung bei - zur Sache BW - am 20.05.2010 - vom 25.05.2010 Missbrauch der Pressefreiheit durch den SWR Autor Jörg Brillen(Studio Karlsruhe) * Gegendarstellung senden oder Beschwerde beim Presserat * Für einen objektiven und korrekten Journalismus
Der Inhaber der K13online Redaktion, Dieter Gieseking, fordert den Südwestrundfunk(SWR) zu eine öffentlichen Gegendarstellung auf. In einem Sendebetrag des Politik-Magazins "zur Sache BW" wurden am 20. Mai 2010 falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Gemäß § 56 Rundfunkstaatsmedienvertrag(RStV) ist der SWR zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung verpflichtet. Sofern der SWR unserer Aufforderung nicht nachkommen sollte, werden wir öffentliche Beschwerde beim Deutschen Presserat erheben. Lesen Sie den Schriftsatz an den SWR-Intendanten Peter Boudgoust in Stuttgart mit einem Klick auf mehr...
Südwestrundfunk
Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
22. Mai 2010
Betreff: Gegendarstellung zur SWR-Sendung “zur Sache BW” vom 20.05.2010 Bezug: eMail-Korrespondenz und Telefongespräche bis einschließlich heute
Sehr geehrte Damen und Herren !
In der oben genannten SWR-Sendung wurde ein Sendebeitrag, unter Anderem auch mit einem Herrn Kappe(CareChild) und meiner Person(K13online) ausgestrahlt, der nicht der Wahrheit entspricht.
Die Inhalte der falschen Tatsachenbehauptungen lauten die folgt:
Der SWR Sprecher sagt über Gieseking u.a.: ...mehrfach einschlägig vorbestraft und führender Propagandist der deutschen Pädophilenszene/ Schnitt/
Dann zeigen sie Kappe der sagt: ]"Er begeht Straftaten auf seinen Internetseiten. Das fängt bei Verleumdung an und hört bei der Verbreitung von Kinderpornografie auf. Ich mein', das spricht eigentlich für sich." /Schnitt/
Gegendarstellung:
Auf meinen privaten Webseiten K13online werden keine Verleumdungen und keine Kinderpornografie verbreitet. Die Inhalte meiner gesamten Webseiten sind vollkommen legal. Auch bin ich kein führender Propagandist der deutschen Pädophilenszene, sondern lediglich der Inhaber der privaten Webseiten K13online zur journalistischen Berichterstattung & Information der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität. Meine Vorstrafen beschränken sich auf lediglich zwei Fälle nach § 184 StGB in den 90er Jahren. In dem vom SWR gesendeten Beitrag zu früheren Gerichtsverhandlungen in Trier wurde ich nach zwei Fehlurteilen der Amts- und Landgerichte Trier in der zweiten Revision vom OLG Koblenz mit einer deutlichen Rüge an die Trierer Gerichte vom Vorwurf nach § 184 StGB freigesprochen. Gegen das im Sendebeitrag genannte Ermittlungsverfahren wegen einem legalen Hyper-Link von K13online auf das ebenfalls legale Schutzalter-Blog zu einem Artikel über eine Dänische Internetsperrliste auf der international renommierten Webseite Wikileaks.org wurden sofortige Rechtsmittel eingelegt sowie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Nach dem Nichtannahmebeschluss des BVerfG ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht(EGMR) in Vorbereitung. Nach Auffassung meiner Rechtsanwälte sind die Gerichtsbeschlüsse rechtswidrig, verfassungswidrig und verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Aussagen des SWR-Sprecheres & Herrn Kappe stehen in einem kausalen Zusammenhang und sind nachweislich falsch sowie strafrechtlich relevant. Die von Herrn Kappe gegenüber dem SWR-Autor in dem Sendebeitrag(Interview) getätigten Aussagen(falsche Tatsachenbehauptungen) erfüllen Straftatbestände des StGB. Ich werde Strafantrag gegen Herrn Kappe bei der Staatsanwaltschaft Münster stellen.
Gemäß § 56 Rundfunkstaatsvertrag(RStV) des Landes Baden-Württemberg, dem allgemeinen Presserecht sowie dem Pressekodex des Deutschen Presserates ist der SWR zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung verpflichtet bzw. angehalten. Ich fordere Sie daher zur obigen Gegendarstellung in der nächsten TV-Sendung „zur Sache BW“ auf. Die Verfügbarkeit der Gegendarstellung im Internet ist zu gewährleisten.
Sofern diese Gegendarstellung nicht vom SWR gesendet wird erfolgt eine öffentliche Beschwerde an den Deutschen Presserat wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex. Strafrechte und zivilrechtliche Schritte gegen den SWR behalte ich mir ausdrücklich vor. Die gesamten Ereignisse werden auf meinen privat-journalistischen Webseiten öffentlich dokumentiert und publiziert.
Zur weiteren Richtigstellung der teilweise lückenhaften bis manipulativen Beiträge - insbesondere zum hiesigen Justizskandal, Verfassungsbeschwerde, Klage EGMR etc.. - ist eine Folgesendung gemäß Pressekodex notwendig. Dazu verweise ich auf die Inhalte meiner Webseiten sowie auf die eMail-Korrespondenzen und Telefongespräche mit Herrn Brillen und Herrn Kamm.
Für einen fairen, objektiven und korrekten Journalismus verbleibe ich,