Mit Anzug und Krawatte tritt der 28-jährige Angeklagte vor das Amtsgericht in Kassel. Der Staatsanwalt wirft ihm den Besitz und die Verbreitung von 20 kinderpornographischen Bilddateien vor. Der Mann hatte gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt.
Sein Verteidiger vertrat die Ansicht, dass die Darsteller alle über 18 und sogar über 21 Jahren sind und nur auf jünger getrimmt wurden. Zur genauen Prüfung über das echte Alter der Darsteller wollte der Staatsanwalt ein Gutachten einholen. Weil dies zu teuer geworden wäre, kam es zu einem Kompromiss: Das Verfahren wurde gegen eine Bußgeldzahlung - wie bereits im Strafbefehl festgesetzt - eingestellt. Der PC wurde als Tatmittel eingezogen. Das Bußgeld bekommt der Kinderschutzbund.
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Sehr seltsam, dass es in dem Verfahren zu solch unterschiedlichen Bewertungen über das Alter der Darsteller kommen konnte. Nun, die Wahrheit kennen nur die Beleidigten.