Mündliches Urteil im ELYSIUM-Prozess vor dem Landgericht in Limburg: Zwei von vier Verteidiger kündigen schon im Gerichtssaal Revision beim Oberlandesgericht an

Hintergründe und technische Details bei VICE: Vom Anfang(Sondereinsatzkommando/SEK mit Blendgranaten) bis zum Ende von ELYSIUM(Insel der Seligen)

Das Landgericht Limburg hat die vier Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren 10 Monaten und neun Jahren 9 Monaten verurteilt. In einem Fall ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an. Noch im Gerichtssaal kündigten von den vier Verteidigern zwei Rechtsanwälte Revision beim Oberlandesgericht an. Das Medium VICE berichet in einem Artikel ausführlich über die Hintergründe mit technischen Details. Die Administratoren von ELYSIUM hatten technische Fehler begangen, die zur IP-Adresse geführt haben. Im anonymen Darknet sind die Identitäten von User kaum zu ermitteln. Ein großer Teil der Daten wurde an ausländische Behörden weiter gegeben. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass es in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren gibt. Begonnen hatte alles mit Hausdurchsuchungen eines Sondereinsatzkommandos & Blendgranaten in einer Autowerkstatt. Der Bundesrat will die Gesetzes nochmals verschärfen. Erstmals hat ein deutsches Gericht die Angeklagten wegen Kinderpornos als Mitglied einer Bande gemäß § 184b Absatz 2 verurteilt. Schon deshalb bedarf es einer Grundsatz-Entscheidung eines Oberlandgerichts. Auch ist dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich. Nach Kenntnis von K13online gab es in Deutschland noch keinen Fall, wo ein Kinderporno-Server in Deutschland stand. Die gesamte Justiz hat mit ELYSIUM in der deutschen Rechtsprechung Neuland betreten....  

https://www.hessenschau.de/panorama/elysium-prozess-hohe-haftstrafen-fuer-betreiber-von-kinderporno-plattform,elysium-prozess-urteil-100.html




Vom Anfang bis zum Ende: Hintergründe und technische Details bei VICE

https://www.vice.com/de/article/panv87/jagd-auf-elysium-das-ende-der-grossten-deutschen-kinderporno-plattform


ELYSIUM-Forum vor dem Landgericht Limburg - Plädoyers: Generalstaatsanwaltschaft fordert für die vier Angeklagten unterschiedliche Freiheitsstrafen von 3 Jahren 10 Monate bis 9 Jahre Haft 01.03.2019

Pädophiles Selbsthilfeforum mit "Kinderpornos" zweckentfremdet: Ein Angeklagter will nur aus technischem Interesse mitgemacht haben, und der 63-Jährige, um sich mit anderen Pädophilen wie bei einer "Art Selbsttherapie" auszutauschen

Nach sechs Monaten Verfahrensdauer haben die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) und die vier Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Laut Heise-Online war aus Sicht der GSta ein technisch versierter 58-Jähriger aus Baden-Württemberg der "Schöpfer" von "Elysium". Ein 41-jähriger Hesse hatte demnach den zweitgrößten Einfluss. Er soll in seiner Werkstatt im Kreis Limburg-Weilburg den Server betrieben haben. Ein 57-jähriger Baden-Württemberger und ein 63-Jähriger aus Bayern waren der Anklage zufolge Moderatoren, die Chats betreut hatten. Der Älteste soll zudem zwei Kinder schwer missbraucht haben, weshalb Sicherungsverwahrung beantragt wurde. Die Verteidiger der im Wesentlichen geständigen Männer verzichteten teils auf konkrete Anträge, stellten die Strafe "ins Ermessen des Gerichts" oder plädierten auf eine "milde Strafe". In einzelnen Anklagepunkten forderten sie aus Mangeln an Beweisen Freispruch – und wandten sich gegen die Sicherungsverwahrung. Bei der Plattform ELYSIUM handelte es sich offenbar ursprünglich um ein reines Selbsthilfeforum für Pädophile mit weltweit rund 111.000 Nutzerkonten. Demnach wäre es die Aufgabe der rechtlich verantwortlichen Administratoren & Moderatoren gewesen, für die Legalität dieses Forums Sorge zu tragen. Die Instrumentalisierung durch "Kinderpornos" hätte durch die rechtlich Verantwortlichen verhindert werden müssen. Diese Notwendigkeit zur pädophilen Selbsthilfe wurde offensichtlich nicht beachtet und hat damit alle legal agierenden User von ELYSIUM einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Auch dafür müssen die vier Angeklagten nun die Verantwortung übernehmen. Es gibt im Internet zahlreiche Foren für Boylover & Girllover, die LEGALE Hilfe zur Selbsthilfe anbieten und bei K13online gelistet und verlinkt sind. Auch wir bieten pädophil-liebenden Menschen in unserem integrierten Forum legale Hilfestellungen an. Das Landgericht Limburg wird zu ELYSIUM am 7. März 2019 sein mündliches Urteil verkünden. Den Verteidigungen steht ggf. das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung. K13online wird auch an der Urteilsverkündung nicht teilnehmen und muss sich deshalb auf die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien beschränken. Gleichgesinnte Zuhörer am letzten Verhandlungstag können uns gerne einen Bericht übersenden... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3805 

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 07.03.2019 Drucken

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