„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
AZOV Fall Nr. 6 abgeschlossen: Zwei GayTeenboysets führen als Zufallsfunde zu einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen a 30,00 Euro(900) gemäß § 184c StGB(Jugendpornografie)
02.12.2016
AZOV-Titel "Vlatik Anthology": Kauf war Anlass einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung des Amtsgerichtes Gießen im Jahre 2013, aber wurde strafrechtlich nicht sanktioniert
Im Rahmen der BKA Operation "Spade/Selm" wurde laut offensichtlich rechtswidrigen Beschluss des AG Gießen bei einem Berliner AZOV-Kunden eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden vermeintliche GayTeenboysets gefunden, die zu einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen a 30,00 Euro geführt haben. Darüber hinaus muss der AZOV-Kunde die Verfahrenskosten von insgesamt 1.268,50 Euro tragen. Er hatte keinen Rechtsanwalt/Verteidiger in Anspruch genommen. Die K13online Redaktion hatte Ihn während des ganzen Verfahrens beraten und betreut. Um bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl eine öffentliche Gerichtverhandlung zu vermeiden, hatte er darauf verzichtet. Damit wurde seine persönliche Existenz nicht durch den "Rechtsstaat" zerstört. Wie auch bei anderen AZOV-Betroffenen haben die Justizopfer diesen verständlichen Weg gewählt. Letztendlich ist eine solche Entscheidung eine Abwägung zwischen Kosten und Erfolgsaussichten für einen Freispruch. Die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte wissen natürlich von diesem Dilemma der Betroffenen. Und nutzen dieses Unrecht scharmlos aus. Der Gesetzgeber ist durch eine entsprechende Strafrechtsreform aufgefordert, diese Misstände zu beenden. Zur Entlastung aller Beteiligter ist eine Reform des § 184 ff StGB dringend in die politische Debatte einzubringen. Dazu bedarf es jedoch auch einem politischen Aktivismus der Betroffenen, die sich besser organisieren müssen. Wir wünschen dem AZOV-Kunden in unserem 6. Fall für die Zukunft alles Beste....
AZOV-Fall Nummer 4 abgeschlossen: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Kauf/Einfuhr von 7 AZOV-Titel mit geringer Geldauflage ein
05.02.2016
Gerichtliche Illegalität/Legalität bleibt rechtlich weiterhin ungeklärt: AZOV-Betroffener verliert berufliche Existenz und fällt in Hartz4 und muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen
Ein weiteres Ermittlungsverfahren der Operation Spade/Selm wurde von einer Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Justizopfer im hier vorliegenden Fall Nummer 4 hatte diesem "Kuhhandel" auf Grund seiner sozialen, psychischen und finanziellen Situation zugestimmt. Eine geringe Geldauflage nahm er dabei in Kauf und muss deshalb die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Beim AZOV-Betroffenen wurden keine AZOV-Titel gefunden, ebenso gab es keine sogenannten Zufallsfunde mit kinderpornografischen Inhalten. Auch mit dieser Verfahrenseinstellung bleibt weiterhin gerichtlich ungeklärt, ob die folgenden vom BKA in die Kategorie 1 eingestuften AZOV-Filme/Dateien legal oder illegal sind: Cutting Room Floor: Vlaviu, FKK Indian Ranch Portofolio, BF v2:0: FKK Paul, Boy Fights XXII: Commando Knigths, BF v2.0: Paul Portfolio, Boy Fights XIX: Triple Threat und Vladik Anthology 11:13. Nur ein Gericht kann rechtsverbindlich feststellen, ob Inhalte gemäß § 184 ff. StGB verboten sind oder nicht. Bei allen AZOV-Titeln handelt sich es um reine FKK-Darstellungen und nicht um verbotenes "Posing". Auf keinen dieser Titel sind sexuelle Handlungen zu sehen, was auch juristisch völlig unumstritten ist. Das Justizopfer leidet noch heute an dem an Ihm begangenen Unrecht. Wir haben Ihn seid November 2013 bis heute begleitet. Noch immer sind nicht alle von den hier vorliegenden 19 AZOV-Fällen abgeschlossen. Wir erwarten weitere Einstellungen, die verdeutlichen, dass die gesamte Operation Spade/Selm nur Schaden bei den Betroffenen verursacht hat und aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein großer Schlag ins Wasser gewesen sein wird. Über diesen Reinfall berichten die Mainstream-Medien nicht und damit erfährt die Öffentlichkeit nur über K13online von diesem Justizskandal. Die Justizopfer werden vom Mainstream total ignoriert und haben das Vertrauen in den Rechtstaat völlig verloren....