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Trojaner ist schuldig an Kinderpornos(KP) *** Zweiter Freispruch in GB wegen KP *** Blosser Verdacht reicht aus für Existenzverlust. Umkehr der Beweislast. *** Hysterie und kein Ende ! Quelle: http://heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/15422/1.html Lesen Sie weiter unter mehr... Meinung Anzeigen von unbekannten Personen/Stellen gehören in den Reiswolf. Pflicht zur Unschuldsvermutung. Opferzahlen der KP-Hysterie steigen rapide an. Aufklärung, Aufklärung..... tut Not ! SPOPPT diesen Wahnsinn !!! |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 11.08.2003 |
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