Petitionsverfahren an Landtag von Baden-Württemberg: Dienstaufsichtsbeschwerde an den Justizminister BaWü Guido Wolf i. V. m. der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau geht weiter

Petent Dieter Gieseking(K13online) beantragt Anhörung von Abgeordneten: Jürgen Filius(Grüne), Dr. Bernard Lasotta(CDU), Prof. Dr. Ulrich Goll & Nico Weinmann(FDP) und Reinhold Gall & Sascha Binder(SPD)

Im laufenden Petitionsverfahren an den Landtag von Baden-Württemberg hat der Petent Dieter Gieseking Anhörungen im Petitionsausschuss beantragt. Die Abgeordneten sollen zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin des Justizministeriums Frau Dr. Preisser i. V. m. der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau angehört werden. K13online fordert weiterhin die vollständige Aufklärung aller Vorfälle & Vorkommnisse in den rechtsfreien Räumen der JVA Kislau. Bevor die Petition & die Dienstaufsichtsbeschwerden weiter begründet werden können hat der Petent auch Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Landtages BaWü bzw. des Petitionsausschusses beantragt. Dieter Gieseking wartet gegenwärtig auf eine Terminvereinbarung. Inzwischen haben von den 21 Ausschussmitgliedern aller Fraktionen lediglich 14 Abgeordnete den direkten Erhalt der Petition mit Schriftsätzen bestätigt. KEIN Politiker/In hat mit Stand von heute darauf reagiert. Dies ist mehr als nur ein Armutszeugnis für die Mitglieder dieses Ausschusses. K13online wird auch dieses News über seine Mailingliste an alle Petitionsmitglieder mit einer Empfangs- und Lesebestätigung versenden. Die dem Ausschuss bereits vorliegende Petition wird demnächst mit dem unbegründeten Besuchsverbot des Peteten in der JVA Bruchsal ergänzt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...

https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/ausschusse/petitionsausschuss.html




(Update) Landtag von Baden-Württemberg: Petitionsausschuss bestätigt Eingang und teilt Petitionsnummer 16/02906 an den Petenten Dieter Gieseking(K13online) mit 14.01.2019

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Preisser(JM) & JVA Kislau: Petitionsausschuss wird Stellungnahme vom Justizministerium(JM) Baden-Württemberg einholen

Der Landtag von Baden-Württemberg - Petitionsausschuss - hat den Eingang der Petition gegen die Sachbearbeiterin beim JM Frau Dr. Preisser bestätigt. Das Aktenzeichen lautet: 16/02906. Der Petitionsausschuss wird nun eine Stellungnahme vom Justizministerium einholen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Ausschuss auch die Akten der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die JVA Kislau anfordern. Ein entsprechender Antrag wurde vom Petenten Dieter Gieseking(K13online) bereits gestellt. Sobald diese Akten - insbesondere die Stellungnahmen der JVA Kislau - hier vorliegen wird die Petition und die Dienstaufsichtsbewerde gegen Frau Dr. Preisser begründet. Alle Dokumente & Schriftsätze, die hier bereits vorliegen, werden in Kopie an den Petitionsausschuss gesandt. Der Ausschuss setzt sich nach Fraktionsstärke im Landtag wie folgt zusammen: 7 Abgeordnete der GRÜNEN, 6 Abgeordnete der CDU, 3 Abgeordnete der AfD, 3 Abgeordnete der SPD und 2 Abgeordnete der FDP/DVP. In Baden-Württemberg regieren die GRÜNEN mit der CDU. Mit den Vollzugsbeauftragten beider Regierungsfraktionen gab es bereits im Vorfeld dieser Petition Korrespondenzen. Ebenso hatte die "Arbeitsgruppe moderner Strafvollzug" Kenntnis erhalten. K13online wird eine neue Mailingliste mit allen Verfahrensbeteiligten & Personen/Stellen einrichten und darüber aktuelle Newsletter versenden. Darin enthalten wird auch die Partei "Die Linke" sein, die nicht mehr im Landtag vertreten ist. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..(Update 14.1.2019: Eingangsbestätigung durch 11 Ausschussmitglieder von 21 Abgeordneten) 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3775 

 

Über zwei Jahre Gefangenenbetreuung via Briefkontakt: JVA Bruchsal verweigert Dieter Gieseking(K13online) trotzdem den Besuch des Gefangenen Peter K. 22.01.2019

Wikipedia-Artikel zu "Krumme13" & Online-Tagebuch werden als Begründung vorgeschoben: K13online prüft gegenwärtig mit Juristen die Rechtslage und wird voraussichtlich Beschwerde einlegen

Schon während des gemeinsamen Strafvollzuges waren Dieter Gieseking & Peter K. fast täglich in der JVA Bruchsal zusammen. Seit nunmehr über zwei Jahren findet eine Gefangenenhilfe auf dem üblichen Postwege statt. Ende 2018 stellte Peter K. einen formalen Besuchsantrag für den Inhaber von K13online, der von der JVA abgelehnt wurde. Daraufhin stellte Dieter Gieseking selbst einen Besuchsantrag gemäß § 19 JVollzGB III, insbesondere zu Absatz 3. Denn bereits im Jahre 2017 wurden Vorsorgevollmachten unterzeichnet und bei der Bundesnotarkammer eingetragen. Die Gesundheit von Peter K. ist schwer angeschlagen. Damit besteht ein besonderes Betreuungsverhältnis. Der zuständige JVA-Bedienstete für Besuchsanträge hat nun einen Besuch verweigert. Als Begründung wurde der Wikipedia-Eintrag von "KRUMME13" und das Online-Tagebuch von Dieter Gieseking vorgeschoben. Diese Einstellungen & Haltungen sowie die K13online-Aktivitäten sollen nicht im Einklang mit den Vollzugszielen stehen. Es soll sogar eine vollzugsfeindliche Haltung vorhanden sein, die Peter K. in seiner eigenen Haltung bestärkt. Eine solche Behauptung ist eine böswillige LÜGE, die in der Begründung nicht belegt wird. Die politischen Positionen & Forderungen von K13online sind völlig legitim und durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Die Ablehnung des Besuchsantrages kann deshalb nur ein Racheakt sein, weil Dieter Gieseking in eigener Sache gegen diese JVA Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeigen gegen Bedienstete erstattet hatte. Wir prüfen gegenwärtig mit unseren Juristen die Rechtslage. Dazu gehört eine Beschwerde an den Anstaltsleiter Thomas Weber. Darüber hinaus steht das Rechtmittel einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 109 StVollzG bei der Strafvollstreckungskammer Karlsruhe zur Verfügung. Der 1. Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA Bruchsal wird um Mithilfe & Vermittlung gebeten. Das kommende Besuchsverfahren wird der laufenden Petition an den Landtag von Baden-Württemberg nachgereicht. Die Voraussetzungen für ein Besuchverbot nach § 20 Abs. 2 JVollzGB III liegen nicht vor.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3781 
geschrieben von K13online-Redaktion am 26.01.2019 Drucken

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