Auslandsnachrichten: Luxemburg
Appellationshof spricht pädophilen Lehrer frei

*** Formfehler sorgt für Gerechtigkeit

*** Berufungsgericht: "Der Fall hätte entkriminalisiert werden müssen."

*** Lehrer kann rechtlich weiter im Amt bleiben. Schulbehörde entscheidet über weitere Verwendung.

Quelle:
Tageblatt-Luxemburg vom 24.07.2003


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Meinung:

Die Luxemburger Gerichte verhängen in solchen Fällen fast immer Höchststrafen und schöpfen dabei die Gesetze voll im Strafmass aus. Im Gegensatz zu den anderen EU-Ländern widerspricht dies dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Zumessung eines gerechten Strafmasses. Im Grossherzogtum herrscht eine "Justizdiktatur" in Verbindung mit einer "Zwei Klassen Justiz". Menschenrechtsorganisationen, Europäische Gerichte und Europäische, politische Gremien haben diese Misstände bereits mehrfach gerügt. Der Strafvollzug ist menschenverachtend und erst kürzlich hatten sich innerhalb kurzer Zeit mehrere Gefangene angeblich das Leben genommen, was nur die Spitze des Eisberges sein wird.

Vor einigen Jahren wurde im Zuge der dortigen Kinderschänderhysterie ein gewaltfreier Lehrer zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt. Dies war ein Strafmass, welches für seine vermeintliche "Tat" in keinem anderen europäischen Land hätte geben können. Eine ganze Gemeinde hatte zu dem Lehrer gehalten. Die Staatsanwältin kannte keine Einsicht und missbrauchte ihr Recht der "Gerechtigkeit" der bestehenden Unrechtsgesetze wegen.

Im aktuellen Fall des vermutlich pädophilen Lehrers kam lt. Presse(Tageblatt) ein Formfehler in der 1. Instanz dem Angeklagten zu Gute.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Freigesprochene weiter im Schuldienst arbeiten kann, bleibt offen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass seine berufliche und besonders seine private Existenz zerstört worden ist.

geschrieben von K13online-Redaktion am 05.08.2003 Drucken

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