Lückenlose und vollständige Aufklärung von Landtagsfraktionen gefordert: GRÜNE(Jürgen Filius), CDU(Dr. Bernhard Lasotta), SPD(Sascha Binder) und FDP(Nico Weinmann) - Partei Die LINKE wird gesondert informiert
In den verschiedenen Verfahren(Strafanzeigen & Dienstaufsichtsbeschwerden) um die Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau im Jahre 2016 bahnt sich ein Skandal an. Die laufenden Verfahren sind zwar noch nicht abgeschlossen, so dass es noch zu rechtstaatlich korrekten Entscheidungen kommen kann. Aus den bisherigen Stellungnahmen der JVA Kislau, dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt sich jedoch erkennen, dass die Vorfälle & Vorkommnisse vertuscht werden sollen. Insbesondere sind die berechtigten und notwendigen Akteneinsichten noch nicht erfolgt. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Akten unvollständig sind oder sogar verfälscht wurden. Damit fällt die Sache auch in den Zuständigkeitsbereich des Landtages von Baden-Württemberg. Es wurde mit Ausnahme der AfD an alle Landtagsfraktionen eine Anfrage gerichtet. Die Landesregierung besteht aus den GRÜNEN & der CDU. In der etablierten Opposition sind die SPD und FDP. Bei der populistischen AfD wurde nicht angefragt. Die Partei Die LINKE ist in dieser Wahlperiode nicht im Landtag vertreten, weshalb eine gesonderte Anfrage erfolgen wird. Darüber hinaus ist eine Petition an den Landtag in Vorbereitung. Der Petitionsausschuss wird alle vorliegenden Dokumente in dieser Sache erhalten. Eine Meldung an die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Arbeitsgruppe "Moderner Strafvollzug" in Baden-Württemberg wird im Herbst d. J. zum 3. Mal tagen. Neben der JVA Kislau/Bruchsal benötigen alle JVAs im Ländle Sicherheitskonzepte für Pädophile/Pädosexuelle im Strafvollzug. Die K13online Redaktion hat einer diesbezüglichen Knasthierarchie von "Draußen" nach "Drinnen" den Kampf angesagt: Keine rechtsfreien Räume in der Obhut des Staates...
http://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/fraktionen.html
Dienstaufsichtsbeschwerde(Erwiderung) an das Ministerium für Justiz und Europa in Baden-Württemberg gegen die Justizvollzugsanstalt Kislau (Außenstelle von Bruchsal) |
21.08.2017 |
Der Protagonist "Karl" im Artikel der Süddeutschen Zeitung(SZ) und im Podcast des Bayerischen Rundfunks(BR) outet sich als Inhaber von K13online Dieter Gieseking * Zeitgleich wird auch die betroffene JVA Kislau geoutet
Alle Protagonisten der 8-teiligen Artikelserie in der SZ und den drei Podcast beim BR wurden von den Journalisten Alexander Krützfeldt & Eva Achinger aus Schutzgründen der Gefangenen anonymisiert. Ebenso wurden die betroffenen JVAs nicht namentlich benannt. K13online hat sich dazu entschlossen, beides zu outen und namentlich zu benennen. Die damaligen Missstände in der JVA Kislau müssen öffentlich bekannt und aufgedeckt werden. Wir erwarten weiterhin eine vollständige Aufklärung aller Vorfälle und Vorkommnisse. Zur vorläufig abgewiesenen Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ein weiterer Schriftsatz an das Justizministerium in Baden-Württemberg gesandt. Einsicht in die Gefangenbuchakten & Krankenakten wurde beantragt, damit eine ausführliche Beschwerdebegründung erfolgen kann. Im SZ-Artikel "Gefangen in der Ohnmacht" & im BR-Podcast "Gewaltexesse auf Zelle" werden Sicherheitskonzepte vorgezeigt, die in anderen JVAs existieren und angewandt werden. Diese Sicherheitskonzepte sollen Bedrohungen und Übergriffe auf pädophile Gefangene oder Sexualstraftäter im Allgemeinen verhindern. K13online hat nun beim Justizministerium angefragt, ob und welche Sicherheitskonzepte in der JVA Kislau vorhanden waren bzw. vorhanden sind. Darüber hinaus läuft eine Frage für alle JVAs in Baden-Württemberg. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gab es in der Vergangenheit schon oftmals ähnliche Angriffe auf Pädophile im Strafvollzug, die nicht an die Öffentlichkeit gekommen sind. Wir möchten diese betroffenen Pädophilen ermutigen, mit uns Kontakt aufzunehmen und uns darüber zu berichten. K13online hat der sogenannten Knasthierarchie im Gefängnis den Kampf angesagt. Auch JVA-Bedienstete, die eine solche Hierarchie dulden, sich daran beteiligen oder sogar fördern, müssen dienstrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir bieten allen Betroffenen unser Mithilfe, Rat und Tat an. In eigener Sache werden wir bei aktuellen Ereignissen fortlaufend berichten. Neue Dokumente finden Sie mit weiterlesen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3422 |
K13online Gefangenenhilfe in die JVA Bruchsal/Baden-Württemberg: Ministerium der Justiz und für Europa legt Besuchsregelung/Besuchsverbot für ehemalige Gefangene auf zwei Jahre fest |
10.08.2017 |
K13online Besuche bei "Peter K." und dem Gefangenen im Haftraum 4310 müssen bis zum 16. November 2018 warten: Wir erwarten von der "Arbeitsgruppe moderner Strafvollzug" eine Senkung des Besuchsverbotes von 2 Jahren auf sechs Monate
Die K13online Redaktion betreut seit dem 16. November 2016 zwei Gefangene der Justizvollzugsanstalt(JVA) Bruchsal in Baden-Württemberg durch persönliche Brieffreundschaften. Einer der Gefangenen, der in unserem Online-Tagebuch mit "Peter K." bezeichnet wird, hatte nach sechs Monaten der Entlassung vom Inhaber dieser Webseiten, einen Besuchsantrag für Dieter Gieseking gestellt. Dieser Antrag wurde von der JVA Bruchsal abgelehnt. Daraufhin haben wir am 21. Mai 2017 eine Anfrage an das Justizministerium in Baden-Württemberg gerichtet. Dieses Ministerium hat nun mit Schreiben vom 2. August 2017 mitgeteilt, dass "nach einschlägigen, der Geheimhaltung unterliegenden Sicherheitsvorschriften bei ehemaligen Gefangenen in den ersten beiden Jahren seit ihrer Entlassung für Mitgefangene derselbsten Anstalt regelmäßig ein Besuchsverbot." K13online kritisiert eine solche nicht nachvollziehbare Regelung und erwartet von der neu eingerichteten "Arbeitsgruppe moderner Strafvollzug", sich mit dieser Regelung zu beschäftigen, und diesen Zeitraum auf sechs Monate senken zu lassen. Spätestens am 16. November 2018 werden nach Ablauf der zwei Jahre Besuchsverbot neue Anträge gestellt werden. Bis dahin werden wir den zwei Gefangenen weiterhin Briefe schreiben und diese mit relevanten Informationsmaterialen versorgen. Seit der brieflichen Betreuung der beiden Gefangenen haben sich nach unserer Einschätzung die Haftbedingungen verbessert. Beide wurden inzwischen vom 4. Flügel in das Haus 5 verlegt. Dort sollen auch die Freizeitangebote umfangreicher sein. Lesen Sie auch die Online-Tagebücher, worin die ehemaligen Mitgefangenen erwähnt werden. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Dokumenten und weitere aktuelle Nachrichten...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3414 |
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Landesregierung(GRÜNE & CDU) - 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Moderner Strafvollzug tagte am 5. Juli 2017 und beschäftigt sich mit Verbesserungen der Belange von Gefangenen und Bedienstete |
06.07.2017 |
Gravierende Mißstände im Strafvollzug aufdecken - hier Justizvollzugsanstalt(JVA) Kislau: Dienstaufsichtsbeschwerden & Strafanzeigen gegen Gefangene sind weiterhin anhängig
Die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen von GRÜNE und CDU, Jürgen Filius MdL und Dr. Bernhard Lasotta MdL, erklärten: „Wir wollen den Fokus auf die Belange der Beschäftigten und Gefangenen legen“. Mit der Arbeitsgruppe Moderner Strafvollzug kommen Personen aus der Praxis zu Wort. Wir erarbeiten Vorschläge, die den Strafvollzug für die Herausforderungen der Zukunft rüsten“. Gravierende Mißstände herrschen beispielsweise in der JVA Kislau, Außenstelle der JVA Bruchsal. Dort gibt es keine Einzelzellen, sondern NUR Gemeinschaftshafträume für vier, sechs oder sogar 8 Gefangenen. Insbesondere in den zwei Zugangszellen mit je 8 Inhaftierten kommt es zwangsläufig zu Konflikten & Aggressionen unter den Gefangenen. In den Einschlusszeiten bilden sich Hierarchien und es kommt oftmals zu Übergriffen. Rechtsfreie Räume entstehen, die nicht von den Bediensteten überwacht werden können. Die JVA Kislau läßt sich bei Haftantritt von jedem Gefangenen eine Erklärung unterschreiben, dass auf eine nach EU-Vorgaben zustehende Einzelzelle "freiwillig" verzichtet wird. Damit schleicht sich nicht nur die JVA Kislau, sondern vorrangig das Justizministerium aus der Verantwortung für einen modernen Strafvollzug. In der Arbeitsgruppe sollen jetzt auch Verbesserungen im Baubereich debattiert werden. In der JVA Kislau sind Umbaumaßnahmen in Einzelhafträume dringend notwendig. Zumindest muss ein Minimalanbot an Einzelzellen vorhanden sein. Die JVA Kislau bezeichnet sich als offener Vollzug, hingegen ist Bruchsal ein geschlossener Vollzug. Die Landesregierung von Baden-Württemberg muss finanzielle Mittel für solche Umbaumaßnahmen bereitstellen, damit die Unterbringung von Gefangenen in Kislau den EU-Vorgaben entsprechen können. Die aktuelle Situation ist menschenunwürdig und entspricht nicht den Vorgaben der Europäischen Kommission eines modernen Strafvollzuges. Die Arbeitsgruppe tagt in unregelmäßigen Abständen, voraussichtlich ein drittes Mal im Herbst 2017 mit weiteren Mitgliedern und Themen. Auch die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler(Grüne), gehört dieser Arbeitsgruppe an. K13online wird sich an Frau Erler wenden und Vorschläge einreichen, denn es besteht dringender Handlungsbedarf....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3395 |
Staatsanwaltschaft(StA) Karlsruhe sieht von Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Bedienstete der JVA Kislau ab |
24.06.2017 |
Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) legt gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Karlsruhe ein und beantragt Akteneinsicht
Der Inhaber von K13online hatte seine Strafanzeigen gegen Gefangene in der JVA Kislau an das zuständige Polizeirevier in Bad Schönborn gesandt und dabei angeregt, das Verfahren an die Kriminalpolizei abzugeben. Hinsichtlich der in der Anzeige enthaltenen Tatwürfe gegen Bedienstete der JVA Kislau hatte die Kriminalinspektion 1 für Amtsdelikte in Karlsruhe diesen Teil der Ermittlungen übernommen. Diese Ermittlungen waren Ende Mai 2017 abgeschlossen und die Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13. Juni 2017 hat die StA die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung(§ 229 StGB) gegen vier JVA Beamten abgelehnt. Der Beamte des Nachtdienstes, der diese Tat begangen hat, wird in der Verfügung jedoch nicht genannt. Die StA weißt in Ihrer Begründung auch auf den § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) hin. Es fehle aber am Vortrag tatsächlicher konkreter Umstände. Im eingelegten Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe werden nun die Tatvorwürfe konkretisiert und weiter ausgeführt. Akteneinsicht wurde beantragt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass nur ganz bestimmte JVA Bedienstete in Kislau Straftäter sind und Dienstvergehen begangen haben. Alle anderen Beamten haben sich korrekt verhalten, ebenso in der späteren Hauptanstalt in Bruchsal. Jedoch müssen die Beamten, die sich strafrechtlich und dienstrechtlich schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Gefangene in einer JVA befinden sich in der Obhut und Fürsorge des Staates, der keine rechtsfreien Räume zulassen darf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde hinsichtlich der JVA Kislau nachhaltig zerstört. Ob dieses Vertrauen wieder aufgebaut werden kann werden die laufenden Verfahren zeigen...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3388 |
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