"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates unterwirft sich dem Schmierblatt BILD(Blöd)zeitung 08.10.2018

Wer hat Angst vorm schwarzen Mann ? (Analog: Wer hat Angst vor der Bildzeitung)?: Beschwerdeausschussmitglieder Wiemer, Söder, von Hutten, Lochthofen, Protze, Schimpf und Bauer

Die BILD-"Journalistin" Janie Wollbrett(Rhein Neckar/Mannheim) & der BILD-Fotograf Horst Welke hatten am 24. Januar 2018 in der bundesweiten Printausgabe + Onlineausgabe einen diskriminierenden und hetzerischen Artikel publiziert. Darin wurde ein heimlich aufgenommenes Foto von Dieter Gieseking auf seinem privaten Balkon veröffentlicht, und er wurde als "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" betitelt. Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates hat nun auf seiner Sitzung am 20. September 2018 entschieden, dass dies kein Verstoß gegen den Pressekodex darstellen soll. In der Begründung geht der Ausschuss nur mit wenigen Worten auf die Beschwerde von Gieseking ein. Die Entscheidung ist das Papier nicht wert, worauf es geschrieben wurde. Der Presserat hat sich damit zum willigen Handlanger des Medienriesen BILD-Blödzeitung erklärt. Der Pressekodex wurde durch den Ausschuss in keiner Weise richtlinienkonform angewandt. Die Ausschussmitglieder haben diesem allseits bekannten Schmierblatt auch noch einen Freibrief für weitere Verstöße gegen den Pressekodex erteilt. Der Presserat hat es versäumt, diesem Hetzblatt klare Grenzen beim Thema der Pädophilie aufzuzeigen. Um so mehr ist es in Zukunft notwendig, gegen solche Blätter vorzugehen: "Sanft zum Po, schlecht fürs Denken! * Gib Lügen keine Chance! K13online wird in jedem Fall der Wiederholung erneut Beschwerde beim Presserat einreichen, zivilrechtlich bei Gericht klagen, sowie jetzt auch strafrechtlich vorgehen. Die Rhein-Neckar-Journalistin Wollbrett hat die Pressefreiheit mit Füßen getreten. Der Begriff LÜGENPRESSE trifft den Nagel auf den Kopf. Geschützt durch den Deutschen Presserat. Eine Schande für jeden seriösen Journalisten...

http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/





K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerde-Ergänzung mit Berliner Landgericht Beschluss an Deutschen Presserat 17.09.2018

K13online erwartet bei der nächsten Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 20. September 2018 angemessene Beschlussfassungen: 1. Ein Hinweis - 2. Eine Missbilligung - 3. Eine Rüge(§ 12 Abs. 5 der Beschwerdeordnung)

Der Deutsche Presserat hat auf seiner letzten Sitzung am 12. Juni 2018 die Beschlussfassung über die Beschwerde gegen die Bildzeitung erneut verschoben auf die nächste Sitzung am 20. September 2018. Grund dafür war, dass gemäß § 12 Abs. 6 der Beschwerdeordnung die gerichtliche Auseinandersetzung beim Landgericht Berlin abgewartet werden sollte. Der Beschluss des Landgerichtes wurde nun mit einer Beschwerde-Ergänzung an den Presserat gesandt. Es besteht natürlich ein Unterschied zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen gegen das Bild-Blöd-Blatt und mehrfachen Verstößen gegen den Pressekodex. Dem Beschwerdeausschuss 1 stehen drei Sanktionsmöglichkeiten gegen das Schmierblatt zur Verfügung: 1. Ein Hinweis - 2. Eine Missbilligung - 3. Eine Rüge(§ 12 Abs. 5 der Beschwerdeordnung). K13online erwartet vom Ausschuss, dass eine berechtigte und angemessene Sanktion verhängt wird. Dies betrifft sowohl das rechtswidrig Foto vom Inhaber K13online Dieter Gieseking auf seinem privaten Balkon als auch die hetzerische Bezeichnung "Sprachrohr von Deutschland Kinderschändern" zu sein. Der Bildzeitung muss es auch presserechtlich untersagt werden, solche menschenverachtenden Begriffe zu verwenden. Bei allen Artikeln dieser widerwärtigen Art nehmen Bild-"Journalisten" Übergriffe bis Lynch-Justiz des lesenden Mobs billigend in Kauf. Diesem mehr als unseriösen Journalismus muss Einhalt geboten werden. Eine solch mediale Hetze schürt Ängste und dient damit in keiner Weise dem Kinderschutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder/Jugendliche. Dem Beschwerdeführer steht bei inakzeptabler Abweisung der Beschwerde das Mittel der Berufung zu. K13online wird davon Gebrauch machen, wenn der Beschwerdeausschuss 1 keine der drei oben aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten ausspricht. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Schriftsätzen... (Update)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3680 

 

 

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