Einstweilige Verfügung gegen carechild(Gabriel Gawlik)
Beschluss des Landgerichts Münster 11/02

Pädophilenjäger Gawlik entlarvt
Pseudokinderschützer verurteilt

Der in der Pädoszene allseits bekannte Jäger der Pädophilen -Gabriel Gawlik von carechild- wurde bereits Ende 2002 vom LG Münster auf Antrag eines geschädigten Pädophilen verurteilt. Der aktuelle Stand ist der K13-Online-Redaktion momentan nicht bekannt. Auf jeden Fall ist dieses Urteil gegen diese menschenverachtende Person ein bedeutender Teilerfolg gegen solche Pseudokinderschützer.

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In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird durch das LG Münster angeordnet:

1. Dem Antragsgegner(Gawlik) wird verboten, in einem Internet-Forum wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, der Antragsteller(Pädo) sei ein ..(es folgen Beleidigungen übelster Art)..
2. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen unter Punkt 1. ausgesprochene Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die K13-Online-Redaktion dankt dem Antragsteller für seinen Mut und Einsatz.
geschrieben von K13online-Redaktion am 06.06.2003 Drucken

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